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   OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98   

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OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98 (https://dejure.org/1998,7021)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.05.1998 - 3 W 40/98 (https://dejure.org/1998,7021)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 3 W 40/98 (https://dejure.org/1998,7021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Erfordernis der Stimmberechtigung der erschienenen und vertretenen Eigentümer; Teilnahme des Verwalters als Vertreter trotz persönlichen Stimmrechtsausschlusses; Zulässigkeit einer Unterbevollmächtigung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 671
  • FGPrax 1998, 141
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Zweibrücken, 08.11.1990 - 3 W 109/90

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Der hinsichtlich derselben Wohnungseigentumsanlage ergangene Senatsbeschluß vom 8. November 1990 - 3 W 109/90 (= Wohnungseigentum 1991, 357) stehe dem nicht entgegen.

    Im einzelnen ist dies bereits im Senatsbeschluß vom 8. November 1990 - 3 W 109/90 (Wohnungseigentum 1991 a.a.O. m.w.N.) dargelegt, der den Beteiligten bekannt ist.

    Den Vorinstanzen ist zuzugeben, daß der Senatsbeschluß vom 8. November 1990 (aaO) im Ergebnis keine abschließende Entscheidung über die Frage der Zulässigkeit einer Unterbevollmächtigung enthält.

    Dies setzt aber voraus, daß der Verwalter die von ihm erteilten Untervollmachten mit bestimmten Weisungen für die Abstimmung verbunden hat (vgl. dazu BGH NJW 1975 a.a.O. S. 1119; Senatsbeschluß vom 8. November 1990 aaO).

    Damit kommt es - wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 8. November 1990 (aaO) dargelegt hat - letztlich allein darauf an, ob die von dem Beteiligten zu I) vorgenommene Unterbevollmächtigung dem Willen der Hauptvollmachtgeber entsprochen hat und ob dies im Hinblick auf § 13 Nr. 4 Satz 2 der Teilungserklärung vom 25. Februar 1980 in den schriftlich erteilten Vollmachten entsprechend zum Ausdruck gekommen ist.

  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Dabei kann offenbleiben, ob in einem solchen Fall der Stimmrechtsausschluß, der in der Person eines Miteigentümers - hier des Beteiligten zu I) - besteht, zugleich auch das Stimmrecht der übrigen Mitberechtigten am Teileigentum entfallen ließe (so wohl BayObLG NJW-RR 1993, 206 für das hälftige Miteigentum zwischen Ehegatten; differenzierend demgegenüber Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 25 WEG Rdn. 10; RGRK zum BGB/Augustin, 12. Aufl. § 25 WEG Rdn. 12; Ziege NJW 1973, 2185, 2188).
  • BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88

    Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Maßgebend ist dabei die Mehrheit der von den stimmberechtigten erschienenen Wohnungseigentümern abgegebenen Stimmen, d.h. es kommt allein darauf an, ob die Anzahl der gültig abgegebenen Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt (vgl. BGHZ 106, 179, 183; Weitnauer a.a.O. Rdn. 3; Niedenführ/Schulze aaO; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 25 Rdn. 89; Deckert, Die Eigentumswohnung Gruppe 5/32 h).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 167/89

    Selbstkontrahierungsverbot bei Ermächtigung durch die Mitgesellschafter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Die Erteilung einer Untervollmacht mag dann ausgeschlossen sein, wenn sie dem Ziel dient, den Stimmrechtsausschluß des Verwalters zu umgehen und ihm über den Umweg der Unterbevollmächtigung eine Erweiterung seiner eigenen Vertretungsmacht zu ermöglichen (vgl. dazu BGH NJW 1975, 1117, 1118 und NJW 1991, 691, 692, jeweils zu § 181 BGB).
  • BGH, 29.01.1976 - II ZR 19/75

    Treuhänderische Übertragung von GmbH-Anteilen zur Umgehung des Stimmverbots um

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Zum anderen trägt sie dem allgemeinen Grundsatz Rechnung, daß kein Betroffener gleichsam als Richter in eigener Sache tätig werden soll, weil er dadurch Gefahr liefe, sich bei der Beschlußfassung von seinen privaten Sonderinteressen leiten zu lassen und die mitgliedschaftlichen Interessen nicht zu berücksichtigen (vgl. KG NJW-RR 1989, 144; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 25 Rdn. 99; zum GmbH-Recht auch BGH NJW 1976, 713, 714; Scholz/Karsten Schmidt a.a.O. § 47 Rdn. 100, 102, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Eine solche Beschränkung der Vertretung in der Gemeinschaftsordnung ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGHZ 99, 90, 94 f. und 121, 236, 238; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 25 Rdn. 59, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Die Erteilung einer Untervollmacht mag dann ausgeschlossen sein, wenn sie dem Ziel dient, den Stimmrechtsausschluß des Verwalters zu umgehen und ihm über den Umweg der Unterbevollmächtigung eine Erweiterung seiner eigenen Vertretungsmacht zu ermöglichen (vgl. dazu BGH NJW 1975, 1117, 1118 und NJW 1991, 691, 692, jeweils zu § 181 BGB).
  • KG, 12.09.1988 - 24 W 5887/87

    Verwalter kann sich nicht selber entlasten, auch nicht in Vertretung der ihm

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Zum anderen trägt sie dem allgemeinen Grundsatz Rechnung, daß kein Betroffener gleichsam als Richter in eigener Sache tätig werden soll, weil er dadurch Gefahr liefe, sich bei der Beschlußfassung von seinen privaten Sonderinteressen leiten zu lassen und die mitgliedschaftlichen Interessen nicht zu berücksichtigen (vgl. KG NJW-RR 1989, 144; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 25 Rdn. 99; zum GmbH-Recht auch BGH NJW 1976, 713, 714; Scholz/Karsten Schmidt a.a.O. § 47 Rdn. 100, 102, jeweils m.w.N.).
  • RG, 02.02.1923 - II 147/22

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Zwar wird in der von den Vorinstanzen herangezogenen Literatur zum Stimmrechtsausschluß gemäß § 47 Abs. 4 GmbHG bzw. § 136 Abs. 1 AktG die Ansicht vertreten, der vom Stimmverbot betroffene Vertreter könne auch keinen Untervertreter mit der Stimmabgabe betrauen (vgl. etwa Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG 8. Aufl. § 47 Rdn. 155; Baumbach/Hueck, GmbHG 16. Aufl. § 47 Rdn. 63; Hachenburg/Hüffer, GmbHG 8. Aufl. § 47 Rdn. 128; Hüffer, AktG 3. Aufl. § 136 Rdn. 6; für § 34 BGB auch MüKo zum BGB/Reuter a.a.O. § 34 Rdn. 7; a.A. RGZ 106, 258, 263).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Eine solche Beschränkung der Vertretung in der Gemeinschaftsordnung ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGHZ 99, 90, 94 f. und 121, 236, 238; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 25 Rdn. 59, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Die umstrittene Frage, ob der von einem Stimmverbot nach § 25 Abs. 5 WEG betroffene Wohnungseigentümer bei der Abstimmung auch von der Vertretung anderer Wohnungseigentümer ausgeschlossen ist (so etwa BayObLG, ZfIR 2002, 296, 298; KG, NJW-RR 1989, 144; OLG Zweibrücken, NZM 1998, 671; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285; NJW-RR 2001, 1668; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 Rdn. 121; Weitnauer/Lüke, aaO, § 25 Rdn. 19; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 282 f; gegen ein Stimmverbot als Vertreter: MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 25 WEG Rdn. 32; Bärmann/Seuß, aaO, Teil B Rdn. 189; F. Schmidt, WE 1989, 2, 3; gegen ein Stimmverbot bei gebundener Vollmacht: Kahlen, WEG, § 25 WEG Rdn. 121 - 128; Drabek, in: Deckert, Die Eigentumswohnung [Stand: Dezember 2001], Gruppe 5, Rdn. 153), bedarf daher keiner Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06

    Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der

    Nach einhelliger Rechtsprechung macht diese Regelung im Gegensatz zur gesetzlichen Vorschrift die Beschlussfähigkeit allein davon abhängig, dass mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 1998, 141; KG NJW-RR 1994, 659; BayObLG WE 1989, 64; vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 WEG Rz. 60, mit vielfältigen w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2002 - 14 Wx 91/01

    Wohnungseigentum: Abstimmung über die Entlastung des Verwalters in der

    Zutreffend ist allerdings die Auffassung der Vorinstanzen, die Stimmabgabe des Unterbevollmächtigten für die 7 Hauptvollmachtgeber sei unwirksam gewesen: Zwar wäre - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer; die von ihnen herangezogene Entscheidung des OLG Hamburg ZMR 2001, S. 997 ff. = WuM 2002, S. 109 ff. besagt nichts anderes - der Verwalter gehindert gewesen, als Vertreter stimmberechtigter Wohnungseigentümer an der Abstimmung über seine eigene Entlastung teilzunehmen (allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur; vgl. etwa OLG Zweibrücken, FGPrax 1998, S. 141 f., 142; Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 121 zu § 25 und Rn. 115 zu § 28, jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.07.1998 - 3 W 40/98   

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OLG Karlsruhe, 28.07.1998 - 3 W 40/98 (https://dejure.org/1998,10043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.07.1998 - 3 W 40/98 (https://dejure.org/1998,10043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 3 W 40/98 (https://dejure.org/1998,10043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1454
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2004 - 5 W 85/04

    Krankentagegeldversicherung: Fälligkeit des Anspruchs auf Versicherungsleistungen

    Zu berücksichtigen ist daher, ob der Beklagte Veranlassung zur Klage gegeben hat oder ob der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (OLG Köln NJW-RR 1986, 223 und MDR 1985, 505; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1454).
  • OLG München, 01.09.2004 - 7 U 6152/99

    Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters - Ermittlung des

    Hinsichtlich der Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils der Hauptsache ist im Rahmen einer "reziproken" Anwendung des Grundgedankens des § 93 ZPO zu berücksichtigen, ob die Beklagte dem Kläger Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1454; Zöller-Vollkommer, 23. Aufl., Rn. 25 zu § 91 a ZPO) oder ob der Kläger mutwillig Klage erhoben hat, obgleich zu diesem Zeitpunkt bereits mit hinlänglicher Sicherheit feststand, dass sich der Rechtsstreit vorzeitig erledigt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 1279, 1280).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2012 - 7 W 70/12

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung einer Stufenklage

    Dem Ziel der Prozessökonomie widerspräche es auch, den Kläger zur Vermeidung eines Prozessrisikos zunächst auf den Weg der isolierten Auskunftsklage zu verweisen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1454).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02

    Kostenentscheidung bei Erledigung einer Stufenklage auf Zugewinn durch

    Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (2. Zivilsenat - Beschluss vom 21. August 1998 - 2 WF 154/97 - FamRZ 1999, 1216; wohl auch 3. Zivilsenat - Beschluss vom 28. Juli 1998 - 3 W 40/98 - NJW-RR 1998, 1454; auch bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 08. September 1986 - 3 WF 163/86 - FamRZ 1987, 85; jeweils mit weiteren Nachweisen) geht deshalb den Weg, bei der Billigkeitsentscheidung, die im Rahmen des § 91 a ZPO erforderlich ist, den oben erwähnten Schadensersatzanspruch zu berücksichtigen.
  • OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 4 W 54/06

    Kosten bei Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei fortdauerndem Bestreiten

    War der Beklagte dem Kläger gegenüber auskunftspflichtig und ergibt sich erst aufgrund von im Verlauf des Verfahrens vom Beklagten erteilten Auskünften, dass der Klageanspruch nicht besteht, so sind dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen, wenn der Kläger darauf hin sofort den Rechtsstreit für erledigt erklärt (vgl. etwa OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1454; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91a Rz. 25 mwN).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    Zu Recht ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, dass das Obsiegen und Unterliegen der Parteien im Sinne von § 92 ZPO bei der Stufenklage hinsichtlich jeder einzelnen Stufe gesondert zu prüfen (OLGR Brandenburg 2009, 519; OLG München MDR 1990, 636; OLG Hamm NJW-RR 1995, 959 f; OLG Karlsruhe JurBüro 1999, 37) und insofern ein fiktiver Gesamtstreitwert zu bilden ist.
  • OLG Frankfurt, 30.11.2007 - 1 W 78/07

    Stufenklage: Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung der

    Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91 a ZPO ist es nicht als angängig anzusehen, dem in der ersten Stufe einer Stufenklage obsiegenden Kläger nachträglich die in dieser Stufe entstandenen Kosten aufzuerlegen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1454; OLG Frankfurt - 21. ZS - OLGR 2000, 49, 50).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 17 WF 192/07

    Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigterklärung einer Stufenklage

    Die daraufhin veranlasste Kostenentscheidung (§ 91a ZPO) hatte den bisherigen Sach- und Streitstand des gesamten Verfahrens, also auch die Erfolgsaussicht der noch unbezifferten, rechtshängigen Leistungsstufe zu erfassen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1454; OLG Brandenburg, NJW-RR 2003, 795).
  • OLG Celle, 06.06.2001 - 20 U 9/01

    Genossenschaft; Mitgliedschaftskündigung ; Widerspruch; Generalversammlung;

    Die Kosten trägt auch insoweit der Beklagte, da er (bzw. die #######) durch ihr Verhalten Veranlassung zur Stufenklage gegeben haben und es zu dieser (sowohl bzgl. der 1. als auch der 2. Stufe) bei rechtzeitiger Auskunft nicht gekommen wäre (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1454; OLG München, OLGR 1998, 260; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl., § 91 a, Rdnr. 58, Stichwort 'Stufenklage'; i. E. wie hier, aber mit abweichender Begründung BGH MDR 1994, 717; anders OLG Hamm NJW-RR 1995, 959 ) .
  • LG Hamburg, 02.11.2018 - 324 O 131/18

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über eine Taschenpfändung bei einem

    Zu berücksichtigen ist auch im Rahmen einer "reziproken" Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO, ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung zur Klage gegeben (BGH, WRP 2004, 350; OLG Karlsruhe, NJW-RR 98, 1454; OLG Frankfurt, NJW 2006, 1581; KG, NJW-RR 2012, 446 f; OLG Dresden, NJW 2015, 497 Tz. 15) oder der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (OLG Hamm, NJW-RR 93, 1279; vgl. Althammer in: Zöller, a.a.O., § 91a ZPO, Rn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - U (Kart) 31/04

    Zur Unwirksamkeit eines Lizenzvertrages aufgrund wettbewerbsbeschränkender

  • OLG Braunschweig, 06.11.2014 - 8 U 62/14

    Gewerberaummiete: Anforderungen an die wegen der Vertragslaufzeit erforderliche

  • OLG Brandenburg, 07.07.2008 - 10 WF 125/08

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil; Gesonderte Prüfung

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