Rechtsprechung
OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Rechtsmittels eines bereits abgeschobenen Ausländers gegen eine bereits vollzogene Abschiebungshaft; Rechtschutzbedürfnis zur gerichtlichenÜberprüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme nach Beendigung der Haft ; Notwendigkeit einer mündlichen Anhörung ...
- Judicialis
AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AufenthG § 106 Abs. 1; ; FEVG § 3; ; FEVG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; FEVG § 5 Abs. 2; ; FEVG § 6; ; FEVG § 7; ; FGG § 14; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; ZPO § 114
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage, ob enge familiäre Bindungen der Haftanordnung sowie der Abschiebung eines Asylbewerbers entgegenstehen können
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FGPrax 2006, 283
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 09.03.2001 - 16 Wx 33/01
Berechnung der Vierwochenfrist im Asylrecht
Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05
Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass für die Entscheidung bedeutsame Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 27.03.2006 - 3 W 16/06 - OLGR 2006, 502; OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147; OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2001, Az: 16 Wx 33/01, NVwZ 2001, Beilage Nr. 1 10, 120 m. umf. N.).Ein solcher Ausnahmefall kommt etwa dann in Betracht, wenn die erstinstanzliche Vernehmung zeitnahe erfolgt ist, sich aus dem hierüber gefertigten Protokoll ergibt, dass der Betroffene erschöpfend zu den für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Fragen angehört worden ist und mit der Beschwerde keine neuen Probleme in tatsächlicher Hinsicht aufgeworfen werden (OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2001, a.a.O.).
- BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95
Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des …
Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05
Bei Eingriffen in das Grundrecht der Freiheit der Person besteht regelmäßig auch nach Erledigung des Eingriffes ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an - auch nachträglicher - Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme (BVerfG, Beschluss vom 05.12.2001, NJW 2002, 2456 ff.; BVerfG, Beschluss vom 11.03.1996 - Az: 2 BvR 927/95 - InfAuslR 1996, 198)).Verstößt der Richter gegen das Gebot einer vorherigen ordnungsgemäßen Anhörung, liegt in der angeordneten Haft eine rechtswidrige Freiheitsentziehung (BVerfG, Beschluss vom 11.03.1996, Az: 2 BvR 927/95, InfAuslR 1996, 198).
- OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung
Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05
Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass für die Entscheidung bedeutsame Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 27.03.2006 - 3 W 16/06 - OLGR 2006, 502; OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147; OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2001, Az: 16 Wx 33/01, NVwZ 2001, Beilage Nr. 1 10, 120 m. umf. N.). - OLG Köln, 23.05.2005 - 16 Wx 89/05
Verbrauch des Haftgrundes nach § 62 II 1 Nr. 1 AufenthG durch ein …
Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05
Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass für die Entscheidung bedeutsame Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 27.03.2006 - 3 W 16/06 - OLGR 2006, 502; OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147; OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2001, Az: 16 Wx 33/01, NVwZ 2001, Beilage Nr. 1 10, 120 m. umf. N.). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05
Bei Eingriffen in das Grundrecht der Freiheit der Person besteht regelmäßig auch nach Erledigung des Eingriffes ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an - auch nachträglicher - Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme (BVerfG, Beschluss vom 05.12.2001, NJW 2002, 2456 ff.; BVerfG, Beschluss vom 11.03.1996 - Az: 2 BvR 927/95 - InfAuslR 1996, 198)).
- OLG Zweibrücken, 06.11.2008 - 3 W 200/08
D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Schutz von Ehe und Familie, Vertretenmüssen, …
Dies gilt im Verfahren der Abschiebungshaft namentlich für Umstände, die dem Schutz von Art. 6 GG unterfallen (Thüringer OLG, Beschluss vom 20.9.2001, 6 W 572/01, veröffentlicht bei Melchior, Internetkommentar zur Abschiebungshaft; OLG Köln, OLGR 2001, 279; OLG Rostock, FGPrax 2006, 283; OLG München, OLGR 2007, 628; offen gefassen von OLG Naumburg, NVwZ 2002, Beilage I 4, 56).
Rechtsprechung
OLG Köln, 13.12.2005 - 3 W 60/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht; Berücksichtigung der Feststellungen eines denselben Sachverhalt betreffenden Strafurteils im Zivilverfahren gem. § 286 ZPO
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 19.10.2005 - 1 O 314/05
- OLG Köln, 13.12.2005 - 3 W 60/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.06.1988 - II ZR 332/87
Rechtskräftiges Strafurteil - Beweisurkunde - Beweiswürdigung
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2005 - 3 W 60/05
Die Feststellungen eines denselben Sachverhalt betreffenden Strafurteils sind im Zivilverfahren gem. § 286 ZPO bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen; der Zivilrichter kann hierauf seine Überzeugung stützen (BGH, NJW-RR 1988, 1527 f.).Damit obliegt es aber dem Beklagten, hiergegen substantiierte Einwendungen zu erheben (…BFH, BFH/NV 1998, 738 ff.) und insoweit Gegenbeweis anzubieten (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1527 f.).
- BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2005 - 3 W 60/05
Im Übrigen weist die Aussage der Klägerin, wie die Strafkammer ausführlich dargelegt hat (Strafurteil S.55-59), auch inhaltlich eine derartige Häufung sogenannter "Realkennzeichen" (dazu vgl. BGHSt 45, 164 ff.) auf, dass eine Würdigung als "frei erfunden" aus Sicht des Senats von vornherein ausscheidet. - OLG Köln, 22.02.1996 - 14 WF 22/96
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2005 - 3 W 60/05
Das Beweisangebot "Parteivernehmung der Klägerin" ist, nachdem die Klägerin bereits schriftsätzlich substantiiert behauptet hat, es sei zu sexuellen Übergriffen des Beklagten gekommen, im vorliegenden Verfahren nicht geeignet, eine hinreichende Erfolgsaussicht dafür zu begründen, dass es diese Übergriffe nicht gegeben hat (vgl. OLG Köln, OLGR 1996, 171).
- BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76
Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche …
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2005 - 3 W 60/05
Ob insoweit von einem Anscheinsbeweis ausgegangen werden kann, wie das Landgericht gemeint hat - dagegen spricht allerdings, dass sich der Anscheinsbeweis im Grundsatz auf typische Geschehensabläufe bezieht (vgl. BGH VersR 1978, 74 ff.), um die es hier bei der Feststellung bestimmter sexueller Übergriffe des Beklagten aber gerade nicht geht -, kann letztlich dahinstehen. - BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92
Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2005 - 3 W 60/05
Beide Entscheidungen sind voneinander unabhängig zu treffen, wobei der Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht enger verstanden werden kann als das Gebot zur Beweiserhebung (BGH NJW 1994, 1160, 1161). - BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02
Zulässigkeit der Beweiserhebung mit Unterstützung eines Lügendetektors im …
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2005 - 3 W 60/05
Ein Sachverständigengutachten, mit dem unmittelbar die "Unschuld" des Beklagten bewiesen werden könnte, sei es durch Anwendung eines Polygraphentests, sei es durch ein Glaubwürdigkeitsgutachten, gibt es nicht (BGH, NJW 2003, 2527 ff.). - OLG Köln, 11.01.2001 - 14 WF 5/01
Verfahrensrecht: Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2005 - 3 W 60/05
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung ist nach Einschätzung des Senats zwar nicht, wie das Landgericht angenommen hat, mutwillig, weil Mutwilligkeit einer Rechtsverteidigung auf die Fälle beschränkt sein dürfte, in denen der Beklagte der Klage in Wahrheit überhaupt nicht entgegen treten will (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, 869 f.; Zöller-Philippi, § 114 ZPO Rn31). - BFH, 25.11.1997 - VII B 86/97
Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Hinreichende Aussicht der …
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2005 - 3 W 60/05
Damit obliegt es aber dem Beklagten, hiergegen substantiierte Einwendungen zu erheben (BFH, BFH/NV 1998, 738 ff.) und insoweit Gegenbeweis anzubieten (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1527 f.).
- LG Bonn, 04.03.2008 - 3 O 334/06
Zivilrechtliche Ausgestaltung der Schadensersatzansprüche eines Opfers sexuellen …
Angesichts der Feststellungen in dem Strafurteil, die als Urkundenbeweis auch im Zivilverfahren zu verwerten sind und die auf einer umfassenden und überzeugenden Beweiswürdigung der Strafkammer beruhen, hätte es dem Beklagten nunmehr oblegen, substantiiert darzulegen, auf Grund welcher Umstände die Feststellungen des Strafgerichts unzutreffend sein sollen und hierzu Beweis anzubieten (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1988, 1527 und OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2005, 3 W 60/05), woran es vorliegend fehlt.