Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 25.01.2021

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.04.2021 - 3 Ws 7/21   

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https://dejure.org/2021,10060
OLG Dresden, 16.04.2021 - 3 Ws 7/21 (https://dejure.org/2021,10060)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.04.2021 - 3 Ws 7/21 (https://dejure.org/2021,10060)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. April 2021 - 3 Ws 7/21 (https://dejure.org/2021,10060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 18.02.2008 - 1 Ws 333/07

    Ansetzbarkeit einer Aktenversendungspauschale bei Aktenversendung auf Antrag in

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2021 - 3 Ws 7/21
    Soweit die mit der Strafvollstreckung befasste Staatsanwaltschaft Chemnitz über das zum Zwecke der Überprüfung der Eignung der Verurteilten zum Führen von Kraftfahrzeugen gestellte Akteneinsichtsgesuch des Erzgebirgskreises als Fahrerlaubnisbehörde entschieden hat, handelt es sich um eine Maßnahme nach § 480 Abs. 1 Satz 1, § 474 Abs. 5, 3 und 2 Satz 1 Nr. 3 StPO i.V.m. §§ 12, 14 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b EGGVG, § 46 FeV, mithin um eine Justizverwaltungsangelegenheit (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 1 Ws 333/07, Rn. 14 m.w.N., OLG Naumburg, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 Ws 92/09, Rn. 8, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 28.04.2009 - 1 Ws 92/09

    Geltendmachung der Aktenversendungspauschale; Nichtanwendbarkeit auf

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2021 - 3 Ws 7/21
    Soweit die mit der Strafvollstreckung befasste Staatsanwaltschaft Chemnitz über das zum Zwecke der Überprüfung der Eignung der Verurteilten zum Führen von Kraftfahrzeugen gestellte Akteneinsichtsgesuch des Erzgebirgskreises als Fahrerlaubnisbehörde entschieden hat, handelt es sich um eine Maßnahme nach § 480 Abs. 1 Satz 1, § 474 Abs. 5, 3 und 2 Satz 1 Nr. 3 StPO i.V.m. §§ 12, 14 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b EGGVG, § 46 FeV, mithin um eine Justizverwaltungsangelegenheit (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 1 Ws 333/07, Rn. 14 m.w.N., OLG Naumburg, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 Ws 92/09, Rn. 8, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06

    Amtshilfeersuchen der Unfallkasse als Trägerin der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2021 - 3 Ws 7/21
    a) Das an eine Justizbehörde gerichtete Amtshilfersuchen einer anderen Behörde ist kein Antrag im Sinne der Nr. 9003 KV zum GKG (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2007 - 3 Ws 24/07, unveröffentlicht; EA 104 ff.; OLG Jena a.a.O., Rn. 16; OLG Naumburg a.a.O., Rn. 13 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08. Februar 2007 - 1 Ws 209/06, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 10 W 6/12, Rn. 7, jeweils zitiert nach juris).
  • FG Hamburg, 26.05.2014 - 3 K 198/13

    Finanzgerichtsordnung/Verwaltungsgerichtsordnung: Amtshilfe für Gerichte durch

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2021 - 3 Ws 7/21
    Die letztgenannte Maßnahme ist, wie sich für das Strafverfahren aus der (gem. § 96 StPO beschränkten) Aktenvorlagepflicht nach § 95 Abs. 1 StPO ergibt, ebenfalls kostenfrei (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 3 K 198/13, Rn. 10 ff. in Bezug auf die Aktenvorlagepflicht nach § 86 FGO und § 99 VwGO, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - 10 W 6/12

    Kosten der Aktenversendung an eine gesetzliche Krankenkasse außerhalb eines

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2021 - 3 Ws 7/21
    a) Das an eine Justizbehörde gerichtete Amtshilfersuchen einer anderen Behörde ist kein Antrag im Sinne der Nr. 9003 KV zum GKG (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2007 - 3 Ws 24/07, unveröffentlicht; EA 104 ff.; OLG Jena a.a.O., Rn. 16; OLG Naumburg a.a.O., Rn. 13 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08. Februar 2007 - 1 Ws 209/06, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 10 W 6/12, Rn. 7, jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.01.2021 - III-3 Ws 7 - 9/21, III-3 Ws 7/21, III-3 Ws 8/21, III-3 Ws 9/21, 3 Ws 7/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14598
OLG Düsseldorf, 25.01.2021 - III-3 Ws 7 - 9/21, III-3 Ws 7/21, III-3 Ws 8/21, III-3 Ws 9/21, 3 Ws 7/21 (https://dejure.org/2021,14598)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2021 - III-3 Ws 7 - 9/21, III-3 Ws 7/21, III-3 Ws 8/21, III-3 Ws 9/21, 3 Ws 7/21 (https://dejure.org/2021,14598)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - III-3 Ws 7 - 9/21, III-3 Ws 7/21, III-3 Ws 8/21, III-3 Ws 9/21, 3 Ws 7/21 (https://dejure.org/2021,14598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Außenkommunikation des Untersuchungsgefangenen bei fehlender Fluchtgefahr; Recht des Untersuchungsgefangenen auf Telefonanruf und Besuch

  • rechtsportal.de

    Außenkommunikation des Untersuchungsgefangenen bei fehlender Fluchtgefahr; Recht des Untersuchungsgefangenen auf Telefonanruf und Besuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2023, 91
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 3 Ws 57/16

    Beschränkung der Telefonerlaubnis in U-Haft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2021 - 3 Ws 7/21
    Eine standardmäßige Beschränkung der Rechte des Untersuchungsgefangenen ist nicht zulässig; vielmehr müssen Eingriffe in seine Grundrechte in jedem Einzelfall gesondert getroffen und begründet werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Februar 2016, 3 Ws 57/16, juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • KG, 30.04.2014 - 4 Ws 36/14

    Beschränkende Anordnungen nur bei darzulegender Erforderlichkeit im Einzelfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2021 - 3 Ws 7/21
    Doch sind für die Annahme von Gefahren im vorgenannten Sinne konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks erforderlich; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, ist nicht ausreichend (KG, Beschluss vom 30. April 2014, 4 Ws 36/14, juris, Rn. 7).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.09.2023 - 20 KLs 355 Js 10216/23

    Aufhebung der Briefüberwachung des Untersuchungsgefangenen

    Nach der eindeutigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, die im Wortlaut des § 119 Abs. 1 Satz 1 StPO auch zum Ausdruck kommt ("soweit ... erforderlich"), handelt es sich um besonders begründungsbedürftige Eingriffe und nicht etwa um standardisiert mit einer vorläufigen Inhaftierung in der Untersuchungshaft einhergehende Begleitmaßnahmen (OLG Düsseldorf 25.01.2021 - 3 Ws 7-9/21, BeckRS 2021, 14810 Rn. 6; BT-Drs.

    Da eine Flucht aus der Untersuchungshaft anderer Planungen und Anstrengungen bedarf als das Untertauchen eines Beschuldigten, der sich auf freiem Fuß befindet, wird der Gefahr der Flucht ohne konkrete Anhaltspunkte für Fluchtplanungen allein durch die Inhaftierung hinreichend begegnet (OLG Stuttgart 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, BeckRS 2022, 2423 Rn. 11; OLG Düsseldorf 25.01.2021 - 3 Ws 7-9/21, BeckRS 2021, 14810 Rn. 6).

    Für das Vorliegen einer Verdunkelungsgefahr müssen ebenfalls konkrete, real-erhöhte Anhaltspunkte bestehen; auch hier reicht die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, explizit nicht aus (OLG Celle 18.02.2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz), BeckRS 2022, 14685 Rn. 8; OLG Düsseldorf 25.01.2021 - 3 Ws 7-9/21, BeckRS 2021, 14810 Rn. 7).

  • OLG Bremen, 07.09.2022 - 1 Ws 97/22

    Voraussetzungen für die Anordnung von haftgrundbezogenen Beschränkungen in der

    Sie kommen nach einheitlicher Auffassung in der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auch zur Abwehr aller anderen Gefahren in Betracht, denen durch die Anordnung der Untersuchungshaft begegnet werden soll; mithin kann auch auf im Haftbefehl nicht genannte weitere Haftgründe zur Begründung einer Beschränkungsanordnung zurückgegriffen werden (siehe KG Berlin, Beschluss vom 12.08.2013 - 4 Ws 102/13, juris Rn. 10, StV 2014, 229; OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2020 - 3 Ws 94/20, juris Rn. 20, StV 2021, 380; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2021 - 3 Ws 7/21, juris Ls., StraFo 2021, 200; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2019 - 5 Ws 217/19, juris Rn. 22; OLG Köln, Beschluss vom 15.03.2021 - 2 Ws 133/21, juris Rn. 8, StV-S 2021, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, juris Rn. 14; siehe auch die Begründung des Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 21.01.2009, BT-Drucks. 16/11644, S. 24; zustimmend aus der Literatur statt vieler siehe KK-Schultheis, 8. Aufl., § 119 StPO Rn. 8; LR-Gärtner, 27. Aufl., § 119 StPO Rn. 17; Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 119 StPO Rn. 5; MK-Böhm/Werner, § 119 StPO Rn. 21; so auch die Rechtsprechung des Senats, siehe u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 13.01.2017 - 1 Ws 180/16, juris Rn. 18, StV 2017, 45; Beschluss vom 30.04.2021 - 1 Ws 30/21; Beschluss vom 10.05.2022 - 1 Ws 30/22, juris Ls.).
  • LG Stuttgart, 18.04.2023 - 9 Qs 22/23

    U-Haft, Haftbeschränkungen, Zulässigkeit

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll aus grundrechtlichen Erwägungen jede Beschränkung auf ihre konkrete Erforderlichkeit geprüft und begründet werden, eine standardmäßige Beschränkung der Rechte des Untersuchungsgefangenen ist nicht zulässig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 Ws 7-9/21).
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