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   LG Hamburg, 09.04.2014 - 303 O 351/12, 303 O 351/12   

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https://dejure.org/2014,19098
LG Hamburg, 09.04.2014 - 303 O 351/12, 303 O 351/12 (https://dejure.org/2014,19098)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.04.2014 - 303 O 351/12, 303 O 351/12 (https://dejure.org/2014,19098)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. April 2014 - 303 O 351/12, 303 O 351/12 (https://dejure.org/2014,19098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 288 Abs 1 S 2 BGB, § 291 BGB, § 818 Abs 4 BGB, § 819 Abs 1 BGB, § 17 Abs 2 S 2 InsO
    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Steuerzahlungen; Indizien für eine Zahlungseinstellung; Rückgewähranspruch hinsichtlich ersparter Zinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 303 O 351/12
    Eine Zahlungseinstellung kann aus einem einzelnen, aber auch aus einer Gesamtschau mehrerer darauf hindeutender, in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen gefolgert werden (zum Vorstehenden: BGH, Urteil v. 30. Juni 2011, Az.: IX ZR 134/10, juris, Rn 12 ff.).

    Von erheblicher indizieller Bedeutung ist weiter, dass der Schuldner speziell mit Steuerschulden im Rückstand war (vgl. BGH, Urteil v. 30. Juni 2011, Az.: IX ZR 134/10, juris, Rn 16), weil es sich hierbei um Verbindlichkeiten bei einem Gläubiger handelt, der in der Lage ist, sich selbst einen Vollstreckungstitel zu schaffen und diesen durchzusetzen, so dass die Nichtbegleichung dieser Verbindlichkeiten für den Schuldner mit einem erhöhten Risiko dafür verbunden ist, alsbald von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung betroffen zu werden.

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 303 O 351/12
    Wer zahlungsunfähig ist und Kenntnis von den die Zahlungsunfähigkeit begründenden Umständen hat, handelt nur dann nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er aufgrund konkreter Umstände - etwa der sicheren Aussicht, demnächst Kredit zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können - mit einer baldigen Überwindung der Krise rechnen kann (BGH, Urteil v. 24. Mai 2007, Az.: IX ZR 97/06, juris, Rn 8).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09

    Gläubigerkenntnis bei Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen: Widerlegung der

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 303 O 351/12
    Derartige eigene Erklärungen des Schuldners deuten auf eine Zahlungseinstellung hin, auch wenn sie, wie hier, mit einer Stundungsbitte versehen sind (BGH, Urteil v. 15. März 2012, Az.: IX ZR 239/09, juris, Rn 27).
  • BGH, 16.01.2014 - IX ZR 31/12

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbares Unterlassen der Einrichtung eines neuen, freien

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 303 O 351/12
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Gläubiger eine Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch eine Leistung des Schuldners erlangt, bei deren Vornahme jede Möglichkeit zu einem selbstbestimmten Handeln ausgeschlossen ist (BGH, Urteil v. 16. Januar 2014, Az.: IX ZR 31/12, juris, Rn 7).
  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 231/04

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer Zahlung mit Wechsel; Beseitigung

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 303 O 351/12
    Grundsätzlich kann eine einmal eingetretene Zahlungseinstellung nur dadurch beseitigt werden, dass der Schuldner seine Zahlungen alle wieder aufnimmt (BGH, Urteil v. 21. Juni 2007, Az.: IX ZR 231/04, juris, Rn 32).
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 125/11

    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen an den Landesfiskus: Umfang der an den

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 303 O 351/12
    Der Anspruch entsteht mit der Vornahme der angefochtenen Zahlung (vgl. BGH, Urteil v. 24.05.2012, Az.: IX ZR 125/11, juris, Rn. 8 f.).
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