Rechtsprechung
LG Hamburg, 28.04.2009 - 307 O 361/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Telemedicus
Äußerungen im Prozess - "Krank und lügenhaft"
- Telemedicus
Äußerungen im Prozess - "Krank und lügenhaft"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- presserecht-aktuell.de
Die Behauptung, ein Anwalt habe sich psychisch behandeln lassen, ist unzulässig
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004 BGB analog BGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG
Hau den Lukas - aber bitte nicht so stark! / Zur öffentlichen Diffamierung von Rechtsanwälten - damm-legal.de (Kurzinformation)
Hau den Lukas - aber bitte nicht so stark! / Zur (un-) zulässigen Diffamierung von Rechtsanwälten
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.04.2009 - 307 O 361/08
- OLG Hamburg, 13.11.2009 - 11 U 100/09
- OLG Hamburg, 11.01.2010 - 11 U 100/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Unzutreffende Annahme von Schmähkritik bei Polemik im politischen Meinungskampf
Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2009 - 307 O 361/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt dies insbesondere auch für den Vorwurf der Lüge, wenn dieser - ungeachtet überzogener Formulierungen - mit Tatsachen unterlegt wird (vgl. BVerfG, NJW 2003, Seite 3760 f.). - BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung …
Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2009 - 307 O 361/08
Ausnahmsweise gilt dies nur dann nicht, wenn ein Bezug der Äußerungen zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, diese auf der Hand falsch liegend sind oder sie sich als eine unzulässige Schmähkritik darstellen (vgl. BGH, NJW 2008, Seite 996, 997).
- OLG Hamburg, 13.11.2009 - 11 U 100/09 Auf die Berufungen des Klägers und des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. April 2009 - 307 O 361/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
unter teilweiser Abänderung der Urteils des Landgerichts Hamburg vom 28.04.2009 (307 O 361/08) die Klage insgesamt abzuweisen.