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   OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06   

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https://dejure.org/2006,6035
OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06 (https://dejure.org/2006,6035)
OLG München, Entscheidung vom 23.11.2006 - 31 AR 138/06 (https://dejure.org/2006,6035)
OLG München, Entscheidung vom 23. November 2006 - 31 AR 138/06 (https://dejure.org/2006,6035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 35; ; ZPO § 36; ; ZPO § 281; ; ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 696 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezeichnung des streitigen Gerichts bei Wohnsitzverlegung des Beklagten während des Mahnverfahrens - Verweisungsantrag beim Streitgericht vor Zustellung der Klagebegründung - bindende Verweisung bei nicht vorwerfbarer Unkenntnis vom Wahlrecht zur Zeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Ausübung eines Gerichtsstandswahlrechts durch die Bezeichnung des streitigen Gerichts im Mahnbescheidsantrag; Entstehung des Wahlrechts zu einem späteren Zeitpunkt im Mahnverfahren; Zulässigkeit der Anknüpfung an das objektive Bestehen des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1154
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06
    a) Im Mahnverfahren wird ein bestehendes Wahlrecht zwischen mehreren zuständigen Streitgerichten grundsätzlich bereits im Mahnbescheidsantrag durch die Bezeichnung eines dieser Gerichte als für ein streitiges Verfahren zuständig (§ 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) ausgeübt und die so getroffene Wahl mit Zustellung des Mahnbescheids bindend und unwiderruflich (BGH NJW 1993, 1273).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06
    Die Bindungswirkung dieses Verweisungsbeschlusses träte ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt hätte, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden könnte (BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 2003, 187/190).
  • BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93

    Bindende Verweisung im streitigen Verfahren nach fehlerhafter Gerichtsbezeichnung

    Auszug aus OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06
    Daran fehlt es, wenn dem Kläger zum Zeitpunkt der Beantragung des Mahnbescheids ein Wahlrecht nicht zusteht; in diesem Fall kann die Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidsantrag keine Wahlrechtsausübung sein, an dessen Ausübung der Kläger gebunden wäre (vgl. BGH NJW 1993, 2810).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen

    Auszug aus OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06
    Die Bindungswirkung dieses Verweisungsbeschlusses träte ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt hätte, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden könnte (BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 2003, 187/190).
  • BayObLG, 31.01.1996 - 1Z AR 62/95
    Auszug aus OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06
    Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hatte der Beklagte seinen Wohnsitz in Ebersberg; ein späterer Wohnsitzwechsel ist bedeutungslos (BayObLG NJW-RR 1996, 956; Zöller/Vollkommer ZPO 25. Aufl. § 29 Rn. 24).
  • KG, 02.09.1999 - 28 AR 90/99
    Auszug aus OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06
    Es erscheint durchaus vertretbar, dem Kläger jedenfalls dann, wenn seine Unkenntnis der Tatsachen nicht auf mangelhafter Prozessvorbereitung beruht, nach Kenntniserlangung ein Wahlrecht zuzubilligen, das innerhalb der nachfolgend aufgezeigten prozessualen Grenzen noch ausgeübt werden kann (vgl. Stein/Jonas/Roth ZPO 22. Aufl. § 35 Rn. 6; Musielak/Voit ZPO 5. Aufl. § 35 Rn. 3; für einen besonders gelagerten Fall: KG NJW-RR 2001, 62).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Nach einer heute verbreiteten Ansicht, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, tritt die Rechtshängigkeit erst mit Zustellung der Anspruchsbegründung und bei ihrem Ausbleiben mit der Terminsbestimmung ein (OLG Koblenz, OLGZ 91, 373, 378; OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 447, 448; OLG München, MDR 2007, 1154, 1155; OLG-Report 2007, 777; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 696 Rn. 15; MünchKomm-ZPO/ Schüler, 3. Aufl., § 696 Rn. 21; Musielak/Voit, ZPO, 6. Aufl., § 696 Rn. 4; Schlosser, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 696 Rn. 7; Rosenberg/Schwab/ Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 163 Rn. 38; Sundermann, JA 1990, 1, 3; Zinke, NJW 1983, 1081, 1083 f; als spätester Zeitpunkt genannt im Urteil des BGH vom 14. November 1991 - IX ZR 250/90 - NJW 1993, 1070, 1071 unter I. 1. a).
  • OLG München, 06.08.2014 - 34 AR 97/14

    Verweisungsbeschluss wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit: Ermäßigung des

    Ob eine Vergleichbarkeit mit Fällen besteht, in denen die obergerichtliche Rechtsprechung von einem (noch) nicht verbrauchten Wahlrecht (§ 35 ZPO) des Klägers ausgeht (OLG Schleswig MDR 2007, 1280; OLG München - 31. Zivilsenat - vom 23.11.2006, 31 AR 138/06, und vom 9.7.2007, 31 AR 146/07, je bei juris), kann auf sich beruhen.
  • KG, 21.03.2016 - 2 AR 9/16

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines fehlerhaften

    Wird eine Klage bei einem unzuständigen Gericht erhoben, was vorliegend entsprechend den obigen Ausführungen aufgrund der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses (§ 281 Abs. 2 S. 4 ZPO) zu unterstellen ist, kann der Kläger nach allgemeiner Auffassung das ihm nach § 35 ZPO zustehende Wahlrecht noch dadurch ausüben, dass er die Verweisung des Rechtsstreits an ein zuständiges Gericht seiner Wahl beantragt (OLG München, Beschluss vom 23. November 2006 - 31 AR 138/06 -, MDR 2007, 1154; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 35 Rn. 3).
  • BayObLG, 09.01.2023 - 102 AR 150/22

    Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen im Mahnverfahren

    Hierzu hat sich das Landgericht München I auf die Fundstellen "Thomas/Putzo, 43. Aufl. 2022, § 696 ZPO, Rdnr. 13; OLG München MDR 2007, 1154" bezogen.

    Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn erst nach dem gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt ein Wahlrecht entstanden ist (OLG München, Beschluss vom 23. November 2006, 31 AR 138/06, juris Rn. 7; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, a. a. O. Rn. 13).

  • OLG München, 06.11.2015 - 34 AR 231/15

    Voraussetzungen für eine Bestimmungsentscheidung

    Vorausgesetzt wird jedoch ein zu diesem Zeitpunkt bestehendes Wahlrecht (vgl. OLG München, 31. Zivilsenat, vom 23.11.2006, 31 AR 138/06 = MDR 2007, 1154).
  • OLG München, 24.08.2016 - 34 AR 99/16

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz Missachtung der perpetuatio

    Sowohl Rechtsprechung (vgl. OLG München - 31. Zivilsenat - vom 23.11.2006, 31 AR 138/06 juris Rn. 9; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 831) als auch Literatur (vgl. Musielak/Voit ZPO 13. Aufl. § 696 Rn. 6; MüKo/Schüler ZPO 4. Aufl. § 696 Rn. 37/38; unklar auch Zöller/Vollkommer § 696 Rn. 7 und 9a mit Verweis auf KG MDR 2002, 1147) stellen in diesem Zusammenhang oftmals nicht die Notwendigkeit der Prozesshandlung heraus (deutlich hingegen Hk-ZPO/Gierl § 696 Rn. 11), die als solche erst dazu führt, dass der Rechtsstreit ganz oder zum Teil ohne Entscheidung über den Streitgegenstand beendet wird (Hüßtege in Thomas/Putzo § 91a Rn. 6).
  • OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18

    Wahlrecht von Käger im Falle subjektiver Klageerweiterung

    Etwas anderes gilt lediglich in den Fällen, in denen im Laufe des Mahnverfahrens erstmals ein Wahlrecht entsteht, etwa weil eine Wahlmöglichkeit zum Zeitpunkt des Mahnbescheidsantrags noch gar nicht bestand (vgl. hierzu etwa OLG Köln, NJW-RR 2014, 319; KG, NJW-RR 2001, 62; OLG München, MDR 2007, 1278) oder der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Prozessvorbereitung erst später Kenntnis erlangt von einem möglichen anderen Gerichtsstand (vgl. hierzu etwa OLG München, MDR 2007, 1154).
  • OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07

    Rechtliche Ausgestaltung der Bindungswirkung einer Verweisung an das Gericht des

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  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 4 AR 9/07

    Vorlage zum BGH: Willkür bei einem Verweisungsbeschluss nach unaufgefordertem

    Ihr bereits im Zeitpunkt des Mahnbescheidsantrags bestehendes (zu diesem Kriterium OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2007, 750, OLG München, MDR 2007, 1154) Wahlrecht zwischen dem allgemeinen und dem vertraglich begründeten Gerichtsstand gem. § 35 ZPO hat die Klägerin dadurch, dass sie im Mahnbescheidsantrag gem. § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO das Landgericht H. als Streitgericht angab, mit bindender Wirkung ausgeübt (vgl. BGH NJW 1993, 1273).
  • OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/06

    Keine Bindung der Verweisung an Wohnsitzgericht bei fehlendem Hinweis des

    Nach Auffassung des Senats ist jedenfalls für die hier zu entscheidende Frage, bis wann die Klagepartei von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen kann, wenn die Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidsantrag ausnahmsweise noch keine Ausübung des Wahlrechts darstellt, auf die Zustellung der Anspruchsbegründung abzustellen (OLG München Beschluss vom 23.11.2006, 31 AR 138/06).
  • OLG Hamm, 21.10.2011 - 31 Sa 72/11

    Ausübung des Wahlrechts unter mehreren konkurrierenden Gerichtsständen

  • OLG Brandenburg, 12.09.2011 - 1 AR 52/11

    Zivilrechtliches Verfahren: Bindungswirkung einer Zuständigkeitsbestimmung;

  • OLG Rostock, 05.11.2013 - 3 UH 6/13

    Voraussetzungen der Gerichtsstandsbestimmung: Bekanntmachung des

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Rechtsprechung
   OLG München, 12.07.2007 - 31 AR 138/06   

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OLG München, Entscheidung vom 12.07.2007 - 31 AR 138/06 (https://dejure.org/2007,47479)
OLG München, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 31 AR 138/06 (https://dejure.org/2007,47479)
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