Rechtsprechung
OLG München, 15.02.2011 - 31 AR 21/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für das Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Urkunden
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
FamFG § 2; FamFG § 5; FamFG § 466; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 4
Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Grundschuldbriefen betreffend Gesamt¬grundschuld: Voraussetzungen der Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes für das Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung mehrerer Grundschuldbriefe; Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Aufgebotsverfahren i.R. der Zuständigkeit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für das Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung mehrerer Grundschuldbriefe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2011, 752
- FGPrax 2011, 156
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 11 AR 4/13
Keine Zuständigkeitsbestimmung bei gleichlautenden Mietverträgen über in …
Sie ist analog auf solche Verfahren anzuwenden, deren Gegenstand ein einheitliches dingliches Recht ist, das sich auf verschiedene Grundstücke bezieht, wie etwa eine Gesamtgrundschuld (OLG München, MDR 2011, 752; BayObLG RPfleger 1977, 448). - OLG München, 02.08.2013 - 34 AR 229/13
Aufgebotsverfahren für Grundschuldbriefe: Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung …
c) Der für Zuständigkeitsbestimmungen vormals zuständige 31. Zivilsenat hat in seiner Entscheidung vom 15.2.2011 (31 AR 21/11 = NJOZ 2011, 1204;… siehe auch Zöller/Geimer § 466 FamFG Rn. 4) die Ansicht vertreten, dass für bestimmte Fallkonstellationen auch nach Unterstellung des Aufgebotsverfahrens unter das Regime der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine entsprechende Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 4 ZPO noch in Betracht komme.