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   LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14   

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LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14 (https://dejure.org/2015,12351)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2015 - 318 O 183/14 (https://dejure.org/2015,12351)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - 318 O 183/14 (https://dejure.org/2015,12351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 280 Abs 1 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 195 BGB
    Schadensersatzanspruch des Anlegers gegenüber der beratenden Bank wegen Verletzung der Aufklärungspflicht über erhaltene Rückvergütungen, Verjährungsbeginn des Schadensersatzanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    IVG EuroSelect 14 (The Gherkin)- erfolgreichen Klagen mehren sich -

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    IGV Euroselect 14 (The Gerkin)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    IVG EuroSelect 14: Erfolgreich gegen Commerzbank

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    IVG EuroSelect 14: Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    IGV Euroselect 14 (The Gerkin) - Commerzbank AG zum Schadensersatz verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14
    Danach handelt es sich auch dann um aufklärungspflichtige Rückvergütungen, wenn diese nicht aus einem Agio oder aus Verwaltungsgebühren, sondern aus sonstigen offen ausgewiesenen Vertriebskosten fließen, wobei es auch nicht darauf ankommt, ob die Zahlung des Anlegers über die Bank oder direkt an die Fondsgesellschaft erfolgt (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, Rn. 16, zitiert nach juris; Urteil vom 04.04.2013 - XI ZR 188/11, Rn. 19, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, Rn. 18, zitiert nach juris).

    Die Aufklärung über Rückvergütungen kann auch mittels der - rechtzeitigen - Übergabe eines Prospekts erfolgen, in dem die beratende Bank als Empfängerin der der Höhe nach korrekt angegebenen Vertriebsprovisionen namentlich genannt ist (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233 = NJW 2013, 1801, Rn. 13, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 22, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 24.10.2012 - 13 U 185/11, Rn. 20, zitiert nach juris).

    Unabhängig davon, dass die hier unstreitig erfolgt Übergabe des mit 225 Seiten sehr umfangreichen Prospekts im Zeichnungstermin nicht rechtzeitig erfolgt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 21, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 04.09.2012 - 24 U 65/11, Rn. 46, zitiert nach juris), wird die Beklagte in dem Prospekt auch nicht namentlich als Empfängerin von Rückvergütungen genannt.

    Generell ist der Anleger nicht gezwungen, ihm nicht rechtzeitig vor Zeichnung überlassenes Informationsmaterial daraufhin auszuwerten, ob er durch den Bankberater, der die Beratung durchgeführt hat, vollständig aufgeklärt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 21, zitiert nach juris; Urteil vom 06.07.2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152, Rn. 33, zitiert nach juris).

    Auch hinsichtlich der nicht ordnungsgemäßen Aufklärung über Rückvergütungen gilt zu Gunsten des Anlegers die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens im Sinne einer Beweislastumkehr (BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 415/11, BKR 2013, 68, Rn. 9, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 27 ff., zitiert nach juris).

    Aus dem Vortrag der Beklagten, dass sie dem Zedenten bei Wertpapiergeschäften, die vor Zeichnung der streitgegenständlichen Fondsbeteiligung erfolgt seien, jeweils eine Wertpapierabrechnung übersandt habe, die einen ausdrücklichen Hinweis darauf erhalten habe, dass sie aus dem Vertrieb von Geldanlagen Erträge erziele, und der Zedent dem nie widersprochen habe, kann nicht auf das Einverständnis des Zedenten mit Rückvergütungen im vorliegenden Fall geschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 48, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506, Rn. 9, zitiert nach juris).

    Grundsätzlich sind Rechtsanwaltskosten auch als Schadensfolge der Beratungspflichtverletzung erstattungsfähig, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 345/10, BKR 2013, 283, Rn. 38, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 70, zitiert nach juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 249 Rdnr. 57).

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14
    Die Aufklärung über Rückvergütungen kann auch mittels der - rechtzeitigen - Übergabe eines Prospekts erfolgen, in dem die beratende Bank als Empfängerin der der Höhe nach korrekt angegebenen Vertriebsprovisionen namentlich genannt ist (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233 = NJW 2013, 1801, Rn. 13, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 22, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 24.10.2012 - 13 U 185/11, Rn. 20, zitiert nach juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anleger, der aufgrund einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder einer fehlerhaften Beratung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, bei der gebotenen wertenden Betrachtung bereits durch den Erwerb der Kapitalanlage geschädigt, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233, Rn. 25, zitiert nach juris m.w.N.).

    Die beratende Bank muss den Anleger zwar über Grund und Höhe einer Rückvergütung ungefragt aufklären, so dass die unterlassene Mitteilung über die Höhe der Rückvergütung ein anspruchsbegründender Umstand ist (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, WM 2014, 1036, Rn. 28, zitiert nach juris; Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233, Rn. 29, zitiert nach juris m.w.N.).

    Weiß ein Anleger, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält, deren Höhe ihm die Bank vor seiner Anlageentscheidung nicht mitgeteilt hat, so hängt der Beginn der Verjährungsfrist seines Schadensersatzanspruches wegen verschwiegener Rückvergütung nicht von der Kenntnis der genauen Höhe der Rückvergütung ab (BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233, Rn. 29, zitiert nach juris).

    Zwar würde die Kenntnis des Anlegers, dass der ihn beratenden Bank das Agio zufließt, grundsätzlich für die Kenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB ausreichen, solange dem Anleger nicht fälschlich vorgespiegelt wird, dass die Bank darüber hinaus keine weitere Provision erhält (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11, Rn. 33, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2014 - 23 U 94/13, Rn. 48 ff., zitiert nach juris).

  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 341/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Widersprüchliches Verhalten des Schadenersatz

    Auszug aus LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Bank regelmäßig als Anlageberaterin und nicht lediglich als reine Vermittlerin anzusehen (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, WM 2014, 1036, Rn. 14, zitiert nach juris; Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Danach handelt es sich auch dann um aufklärungspflichtige Rückvergütungen, wenn diese nicht aus einem Agio oder aus Verwaltungsgebühren, sondern aus sonstigen offen ausgewiesenen Vertriebskosten fließen, wobei es auch nicht darauf ankommt, ob die Zahlung des Anlegers über die Bank oder direkt an die Fondsgesellschaft erfolgt (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, Rn. 16, zitiert nach juris; Urteil vom 04.04.2013 - XI ZR 188/11, Rn. 19, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, Rn. 18, zitiert nach juris).

    Zu einer ordnungsgemäßen Aufklärung gehört nach der Rechtsprechung des BGH auch die Mitteilung der Höhe der Rückvergütung (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Bereits mit Vertragsschluss ist der Vermögensschaden eingetreten und es kommt nicht darauf an, ob und wann die Kapitalanlage gegebenenfalls später im Wert gefallen ist (BGH, a.a.O.; Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, WM 2014, 1036, Rn. 25, zitiert nach juris).

    Die beratende Bank muss den Anleger zwar über Grund und Höhe einer Rückvergütung ungefragt aufklären, so dass die unterlassene Mitteilung über die Höhe der Rückvergütung ein anspruchsbegründender Umstand ist (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, WM 2014, 1036, Rn. 28, zitiert nach juris; Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233, Rn. 29, zitiert nach juris m.w.N.).

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Bank regelmäßig als Anlageberaterin und nicht lediglich als reine Vermittlerin anzusehen (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, WM 2014, 1036, Rn. 14, zitiert nach juris; Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Die Aufklärung über Rückvergütungen kann auch mittels der - rechtzeitigen - Übergabe eines Prospekts erfolgen, in dem die beratende Bank als Empfängerin der der Höhe nach korrekt angegebenen Vertriebsprovisionen namentlich genannt ist (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233 = NJW 2013, 1801, Rn. 13, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 22, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 24.10.2012 - 13 U 185/11, Rn. 20, zitiert nach juris).

    Aus dem Vortrag der Beklagten, dass sie dem Zedenten bei Wertpapiergeschäften, die vor Zeichnung der streitgegenständlichen Fondsbeteiligung erfolgt seien, jeweils eine Wertpapierabrechnung übersandt habe, die einen ausdrücklichen Hinweis darauf erhalten habe, dass sie aus dem Vertrieb von Geldanlagen Erträge erziele, und der Zedent dem nie widersprochen habe, kann nicht auf das Einverständnis des Zedenten mit Rückvergütungen im vorliegenden Fall geschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 48, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506, Rn. 9, zitiert nach juris).

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Auszug aus LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14
    Die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerzielung im Sinne von § 252 BGB aufgrund einer zeitnahen alternativen Investitionsentscheidung des Geschädigten und deren Umfang kann jedoch nur anhand seines Tatsachenvortrages dazu beurteilt werden, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich ohne das schädigende Ereignis entschieden hätte (BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 148/11, Rn. 45, zitiert nach juris; Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 360/11, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Ein pauschaler Mindestanlageschaden ist nicht anzuerkennen, da es nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht, dass eine Geldanlage überhaupt Gewinn abwirft (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 360/11, Rn. 18, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

    Auszug aus LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14
    Die Aufklärung über Rückvergütungen kann auch mittels der - rechtzeitigen - Übergabe eines Prospekts erfolgen, in dem die beratende Bank als Empfängerin der der Höhe nach korrekt angegebenen Vertriebsprovisionen namentlich genannt ist (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233 = NJW 2013, 1801, Rn. 13, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 22, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 24.10.2012 - 13 U 185/11, Rn. 20, zitiert nach juris).

    Aus dem Vortrag der Beklagten, dass sie dem Zedenten bei Wertpapiergeschäften, die vor Zeichnung der streitgegenständlichen Fondsbeteiligung erfolgt seien, jeweils eine Wertpapierabrechnung übersandt habe, die einen ausdrücklichen Hinweis darauf erhalten habe, dass sie aus dem Vertrieb von Geldanlagen Erträge erziele, und der Zedent dem nie widersprochen habe, kann nicht auf das Einverständnis des Zedenten mit Rückvergütungen im vorliegenden Fall geschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 48, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506, Rn. 9, zitiert nach juris).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14
    Generell ist der Anleger nicht gezwungen, ihm nicht rechtzeitig vor Zeichnung überlassenes Informationsmaterial daraufhin auszuwerten, ob er durch den Bankberater, der die Beratung durchgeführt hat, vollständig aufgeklärt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 21, zitiert nach juris; Urteil vom 06.07.2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152, Rn. 33, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14
    Grund für die Haftung der Beklagten ist der Eingriff in das Recht des Klägers, zutreffend informiert über die Verwendung seines Vermögens selbst zu bestimmen und sich für oder gegen die Anlage zu entscheiden (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, Rn. 33, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14
    Grundsätzlich sind Rechtsanwaltskosten auch als Schadensfolge der Beratungspflichtverletzung erstattungsfähig, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 345/10, BKR 2013, 283, Rn. 38, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 70, zitiert nach juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 249 Rdnr. 57).
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 148/11

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über

    Auszug aus LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14
    Die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerzielung im Sinne von § 252 BGB aufgrund einer zeitnahen alternativen Investitionsentscheidung des Geschädigten und deren Umfang kann jedoch nur anhand seines Tatsachenvortrages dazu beurteilt werden, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich ohne das schädigende Ereignis entschieden hätte (BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 148/11, Rn. 45, zitiert nach juris; Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 360/11, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.07.2011 - III ZR 90/10

    Gesonderte Berechnung der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist nach

  • BGH, 20.11.2012 - XI ZR 415/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei unterlassener

  • OLG Hamm, 31.03.2014 - 31 U 193/13

    Haftung der anlageberatenden Bank bei Vermittlung von Anteilen an einem

  • OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 75/13

    Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds

  • OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 23 U 94/13

    Anlageberatung: Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen verschwiegener

  • LG Dortmund, 04.07.2014 - 3 O 344/13

    Rückzahlung einer Fondseinlage nebst Agio und Ersatz entgangener Anlagezinsen

  • LG Paderborn, 20.08.2013 - 2 O 494/12

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • LG Wuppertal, 23.01.2013 - 3 O 285/12

    Schadensersatz aus einer Anlageberatung bei fehlerhafter Aufklärung über die Höhe

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

  • BGH, 18.04.2013 - III ZR 225/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen durch

  • OLG Köln, 04.09.2012 - 24 U 65/11

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Aufklärungspflichten der

  • BGH, 04.04.2013 - XI ZR 188/11
  • OLG Köln, 24.10.2012 - 13 U 185/11

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen;

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