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   LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19   

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https://dejure.org/2020,6157
LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19 (https://dejure.org/2020,6157)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.02.2020 - 322 O 321/19 (https://dejure.org/2020,6157)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 322 O 321/19 (https://dejure.org/2020,6157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 60 Abs 1 S 1 InsO, § 62 S 2 InsO, § 73 Abs 1 S 1 InsO
    Beratungspflicht des Insolvenzverwalters gegenüber Gläubigerausschuss-Mitgliedern

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch des Gläubigerausschussmitglieds gegen Insolvenzverwalter wegen Nichtauszahlung der Vergütung für seine Tätigkeit bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 925
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19
    Danach ist der Verwalter einem Massegläubiger (§ 53 InsO) zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine durch eine seiner Rechtshandlungen begründete Masseverbindlichkeit nicht erfüllen kann (sofern nicht § 61 Satz 2 der Verwalter bei Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, dass die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen würde. Daraus ergibt sich, dass in § 61 InsO nur eine Schadensersatzpflicht für eine pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten geregelt wird (vgl. auch BGH, Urteil vom 06.05.2004 - IX ZR 48/03 -, juris Rn 14).

    Ein Schadensersatzanspruch in Folge einer Verletzung der gebotenen Reihenfolge bei der Verteilung ist im Übrigen nicht ohne weiteres auf das Positive Interesse gerichtet (vgl. BGH Urteil vom 06.05.2004 - IX ZR 48/03 -, juris, Rn 40).

  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 127/14

    Insolvenzverwalterhaftung: Beginn der Verjährung eines Anspruchs des

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.07.2015 (IX ZR 127/14).
  • BGH, 09.01.2020 - IX ZR 61/19

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflicht auf eine notwendige Einschaltung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19
    Voraussetzung von solchen vertraglichen Pflichten ist (bezogen auf den Anwaltsbereich) im Übrigen, dass die einem zu beratenden Mandanten drohenden Gefahren dem Anwalt bekannt oder für ihn offenkundig sind oder sich ihm bei ordnungsgemäßer Bearbeitung des Mandates aufdrängen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 09.01.2020 - IX ZR 61/19).
  • BGH, 21.06.2018 - IX ZR 171/16

    Insolvenzverwalterhaftung: Anwendbarkeit der Verjährungshöchstfristen des BGB

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19
    Es handelt sich bei § 62 Satz 2 InsO vielmehr um eine Spezialregelung; sie geht etwa auch § 199 Abs. 3 BGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2018 - IX ZR 171/16 -, juris).
  • LG Hamburg, 27.10.2017 - 303 O 62/17

    Schadensersatzanspruch eines Mitglieds des Gläubigerausschusses eines

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19
    Er erhob aus diesem Grunde Klage wegen Amtspflichtverletzung gegen die Freie und Hansestadt Hamburg (Aktenzeichen 303 O 62/17).
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