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   LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 104/05   

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https://dejure.org/2006,25793
LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 104/05 (https://dejure.org/2006,25793)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.06.2006 - 324 O 104/05 (https://dejure.org/2006,25793)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - 324 O 104/05 (https://dejure.org/2006,25793)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 104/05
    Eine Berichterstattung unter Namensnennung eines (mutmaßlichen oder tatsächlichen) Täters stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters dar; dessen Fehlverhalten wird öffentlich bekannt gemacht und seine Person in den Augen des Publikums negativ qualifiziert (BVerfG NJW 1973, 1226, 1229 zu Fernsehberichten).

    Wie oben dargestellt, bedeutet die Namensnennung eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des mutmaßlichen oder tatsächlichen Täters, der hierdurch quasi "an den Pranger" gestellt und in den Augen der breiten Öffentlichkeit negativ qualifiziert wird (vgl. BVerfG, NJW 1973, 1226, 1229).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 104/05
    Die Rollenfigur des Klägers spielt daher bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen eine gewisse, wenn auch nur untergeordnete Rolle; zwar schützt die Pressefreiheit auch vorwiegend oder ausschließlich unterhaltende Berichterstattung, dem Unterhaltungsinteresse kommt aber im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung kein vergleichbares Gewicht zu, wie Beiträgen, die vorrangig der öffentlichen Meinungsbildung dienen (BVerfGE 34, 269 [283]).
  • BGH, 18.06.2003 - VIII ZR 240/02

    Zur Fortgeltung von Kündigungsfristen in Wohnungsmietverträgen nach dem

    Auszug aus LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 104/05
    Eine mögliche Auffassung über die rechtliche Bedeutung einer Formulierung in der Gesetzesbegründung kann die Rechtsanwendung einer anderen, eindeutig formulierten Vorschrift nicht ausschließen (vgl. hierzu BGH NJW 2003, 2739, 2741 zur Regelung der Kündigungsfristen in den Übergangsregelungen zum jüngsten Mietrechtsreformgesetz).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 104/05
    Anders als beispielsweise bei spektakulären Raubüberfällen oder Mordfällen ist auch nicht ersichtlich, dass sich die gegen den Kläger erhobenen Vorwürfe durch besondere Tatumstände auszeichnen könnten, die sie über die gewöhnliche oder mittlere Kriminalität herausheben würden; weder handelt es sich um Schwerkriminalität noch um eine Straftat, die die Öffentlichkeit besonders berührt (vgl. zu diesem Kriterium: BGH, AfP 2000, 167).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 104/05
    Trotz dieser mit der Berichterstattung verbundenen Wirkung zu Lasten des Täters sind aktuelle Berichterstattungen über schwere Straftaten in der Regel zulässig, da auch Straftaten zum Bereich des Zeitgeschehens zählen, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien ist (vgl. BVerfG, a.a.O. S.1230; BGH NJW 1962, 32; OLG Hamburg AfP 1991, 537).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 24/04

    Zulässigkeit einer Gebührenvereinbarung bei Wahrnehmung von Terminen durch einen

    Auszug aus LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 104/05
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage nach der Rechtsnatur und Reichweite des Herkunftslandsprinzips bislang ausdrücklich offen gelassen (BGH, U. v. 30.3.2006, Az.: I ZR 24/04, Abs. 29).
  • OLG Hamburg, 22.11.1990 - 3 U 170/90

    Honka I

    Auszug aus LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 104/05
    Trotz dieser mit der Berichterstattung verbundenen Wirkung zu Lasten des Täters sind aktuelle Berichterstattungen über schwere Straftaten in der Regel zulässig, da auch Straftaten zum Bereich des Zeitgeschehens zählen, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien ist (vgl. BVerfG, a.a.O. S.1230; BGH NJW 1962, 32; OLG Hamburg AfP 1991, 537).
  • LG Hamburg, 28.09.1990 - 324 O 351/90

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten als Folgeschaden; Anspruch auf Widerruf und

    Auszug aus LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 104/05
    Allerdings besteht eine Pflicht zur Nachrecherche der Sachlage grundsätzlich nicht, wenn ein Presseorgan den Inhalt von Mitteilungen einer sog. privilegierten Quelle veröffentlicht, namentlich von Behörden, insbesondere von Polizei und Staatsanwaltschaft, aber auch von renommierten Nachrichtenagenturen, denn in der Regel kann der Journalist sich darauf verlassen, dass die Polizei und ähnliche Stellen die ihr zur Verfügung stehenden vielfältigen Möglichkeiten ausreichend ausgeschöpft haben und nicht leichtfertig handeln (Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4.Aufl., Rz. 6.125; LG Hamburg, AfP 1990, 332).
  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 4 U 188/11

    Unterlassungsklage; Geldentschädigung

    Ob die Medien daneben auch darauf vertrauen dürfen, dass staatliche Stellen in ihrer Informationspolitik dem Gebot der Abwägung zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen gerecht werden, ist umstritten (bejahend Soehring, Presserecht, 3.Aufl., Rz.2.21; dagegen LG Hamburg, Urteil vom 9.6.2006, 324 O 104/05 - juris), kann vorliegend indes dahinstehen.
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