Rechtsprechung
LG Hamburg, 05.06.2009 - 324 O 953/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- aufrecht.de
Einwilligung in Veröffentlichung von Portraitfoto gilt nicht für gesponsorte Beilage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von für eine Abmahnung gegen die Veröffentlichung eines geführten Interviews unter Beifügung eines Porträtfotos entstandenen Rechtsanwaltskosten; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung eines Interviews
- kanzlei.biz
Fotonutzung nur für das Interview
- presserecht-aktuell.de
Einwilligung einer Bildveröffentlichung nur für redaktionelle Nutzung, nicht für Werbebeilage
- kanzlei.biz
Fotonutzung nur für das Interview
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Zusammenfassung)
§§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1, 249 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Die konkrete Nutzung eines Portraitfotos ist mit dem Abgebildeten sorgsam abzustimmen - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Einwilligung für Interview mit Fotonutzung gilt nicht für Werbebeilage
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einwilligung des Interviewten für gesponserte Sonderbeilage muss gesondert eingeholt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine allumfassende Einwilligung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht …
Auszug aus LG Hamburg, 05.06.2009 - 324 O 953/08
Für die Wortberichterstattung kann nichts anderes gelten (vgl. auch OLG München, AfP 2001, 135, 136;… Soehring, Presserecht, 3. Auflage, Rz. 19.46a).