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   LG Hamburg, 05.06.2009 - 324 O 953/08   

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https://dejure.org/2009,13512
LG Hamburg, 05.06.2009 - 324 O 953/08 (https://dejure.org/2009,13512)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2009 - 324 O 953/08 (https://dejure.org/2009,13512)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 324 O 953/08 (https://dejure.org/2009,13512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 249, 830, 823 BGB; Artt. 2, 1 GG

  • aufrecht.de

    Einwilligung in Veröffentlichung von Portraitfoto gilt nicht für gesponsorte Beilage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von für eine Abmahnung gegen die Veröffentlichung eines geführten Interviews unter Beifügung eines Porträtfotos entstandenen Rechtsanwaltskosten; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung eines Interviews

  • kanzlei.biz

    Fotonutzung nur für das Interview

  • presserecht-aktuell.de

    Einwilligung einer Bildveröffentlichung nur für redaktionelle Nutzung, nicht für Werbebeilage

  • kanzlei.biz

    Fotonutzung nur für das Interview

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    §§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1, 249 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Die konkrete Nutzung eines Portraitfotos ist mit dem Abgebildeten sorgsam abzustimmen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Einwilligung für Interview mit Fotonutzung gilt nicht für Werbebeilage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einwilligung des Interviewten für gesponserte Sonderbeilage muss gesondert eingeholt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine allumfassende Einwilligung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00

    Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht

    Auszug aus LG Hamburg, 05.06.2009 - 324 O 953/08
    Für die Wortberichterstattung kann nichts anderes gelten (vgl. auch OLG München, AfP 2001, 135, 136; Soehring, Presserecht, 3. Auflage, Rz. 19.46a).
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