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   OLG München, 13.12.2010 - 34 Wx 153/10   

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https://dejure.org/2010,11912
OLG München, 13.12.2010 - 34 Wx 153/10 (https://dejure.org/2010,11912)
OLG München, Entscheidung vom 13.12.2010 - 34 Wx 153/10 (https://dejure.org/2010,11912)
OLG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 34 Wx 153/10 (https://dejure.org/2010,11912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Notwendiger Inhalt Eintragungsbewilligung bei Sicherungsabtretung einer Buchgrundschuld an eine Rechtsanwaltssozietät

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 873, 1154 Abs. 3, 1192 Abs. 1; GBO § 19; GBV § 15 Abs. 1
    Voraussetzungen einer wirksamen Bewilligung für Eintragung der Abtretung einer Buchgrundschuld an eine GbR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bewilligung der Eintragung der Abtretung einer Buchgrundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bewilligung der Eintragung der Abtretung einer Buchgrundschuld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Abtretung einer Buchgrundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1989 - V ZR 128/88

    Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld;

    Auszug aus OLG München, 13.12.2010 - 34 Wx 153/10
    14 b) Unabhängig von diesen Bedenken erfordert die Eintragungsbewilligung neben der Person des Bewilligenden auch die Bezeichnung des Berechtigten, und zwar so, wie dieser in das Grundbuch einzutragen ist (vgl. Demharter § 19 Rn. 35; zum materiellen Geschäft siehe BGH NJW 1989, 3151).

    Die nachträglich vorgelegte Erklärung der Gesellschafter vermag die Bewilligung durch den bisherigen Gläubiger nicht zu ergänzen; dies kann nur der Bewilligende selbst, worauf der Neugläubiger ggf. einen schuldrechtlichen Anspruch hat (vgl. BGH NJW 1989, 3151/3152).

  • BayObLG, 15.12.1983 - BReg. 2 Z 110/83

    Zur Aufhebung eines belasteten Erbbaurechts bei Erwerb des Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 13.12.2010 - 34 Wx 153/10
    Zwar muss die Erklärung nicht das Wort "Bewilligung" enthalten (vgl. etwa BayObLG Rpfleger 1984, 145/146).
  • BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 2 Z 66/90

    Eintragung einer mehrfach gestuften Erbengemeinschaft im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 13.12.2010 - 34 Wx 153/10
    Bei einer Mehrheit von Berechtigten ist die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses erforderlich (BayObLG Rpfleger 1990, 503).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - 3 Wx 4/20

    Amtswiderspruch - fehlerhafte Eintragung von Rechten aufgrund zugrunde gelegter

    Soll - wie hier - die Übertragung einer Briefgrundschuld eingetragen werden, ohne dass die Bewilligung des Betroffenen - das ist hier der Beteiligte zu 2 - nach § 19 GBO vorliegt, genügt es, dass die Abtretungserklärung des bisherigen Gläubigers, § 26 Abs. 1 GBO, sowie dessen einseitige Eintragungsbewilligung, §§ 19, 29 GBO, vorgelegt werden (vgl. OLG München BeckRS 2011, 2701).
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