Rechtsprechung
OLG München, 13.12.2010 - 34 Wx 153/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Grundbuchverfahren: Notwendiger Inhalt Eintragungsbewilligung bei Sicherungsabtretung einer Buchgrundschuld an eine Rechtsanwaltssozietät
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 873, 1154 Abs. 3, 1192 Abs. 1; GBO § 19; GBV § 15 Abs. 1
Voraussetzungen einer wirksamen Bewilligung für Eintragung der Abtretung einer Buchgrundschuld an eine GbR - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Bewilligung der Eintragung der Abtretung einer Buchgrundschuld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Bewilligung der Eintragung der Abtretung einer Buchgrundschuld
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Abtretung einer Buchgrundschuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Abtretung bei Buchrecht
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.05.1989 - V ZR 128/88
Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld; …
Auszug aus OLG München, 13.12.2010 - 34 Wx 153/10
14 b) Unabhängig von diesen Bedenken erfordert die Eintragungsbewilligung neben der Person des Bewilligenden auch die Bezeichnung des Berechtigten, und zwar so, wie dieser in das Grundbuch einzutragen ist (…vgl. Demharter § 19 Rn. 35; zum materiellen Geschäft siehe BGH NJW 1989, 3151).Die nachträglich vorgelegte Erklärung der Gesellschafter vermag die Bewilligung durch den bisherigen Gläubiger nicht zu ergänzen; dies kann nur der Bewilligende selbst, worauf der Neugläubiger ggf. einen schuldrechtlichen Anspruch hat (vgl. BGH NJW 1989, 3151/3152).
- BayObLG, 15.12.1983 - BReg. 2 Z 110/83
Zur Aufhebung eines belasteten Erbbaurechts bei Erwerb des Grundstücks
Auszug aus OLG München, 13.12.2010 - 34 Wx 153/10
Zwar muss die Erklärung nicht das Wort "Bewilligung" enthalten (vgl. etwa BayObLG Rpfleger 1984, 145/146). - BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 2 Z 66/90
Eintragung einer mehrfach gestuften Erbengemeinschaft im Grundbuch
Auszug aus OLG München, 13.12.2010 - 34 Wx 153/10
Bei einer Mehrheit von Berechtigten ist die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses erforderlich (BayObLG Rpfleger 1990, 503).
- OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - 3 Wx 4/20
Amtswiderspruch - fehlerhafte Eintragung von Rechten aufgrund zugrunde gelegter …
Soll - wie hier - die Übertragung einer Briefgrundschuld eingetragen werden, ohne dass die Bewilligung des Betroffenen - das ist hier der Beteiligte zu 2 - nach § 19 GBO vorliegt, genügt es, dass die Abtretungserklärung des bisherigen Gläubigers, § 26 Abs. 1 GBO, sowie dessen einseitige Eintragungsbewilligung, §§ 19, 29 GBO, vorgelegt werden (vgl. OLG München BeckRS 2011, 2701).