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AG München, 24.07.2017 - 355 C 7525/17 |
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- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG München, 24.07.2017 - 355 C 7525/17
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Sachverständigenkosten vom Schädiger als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 BGB zu ersetzen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erforderlich und zweckmäßig ist (BGH NJW 2007, 1450). - AG München, 24.07.2017 - 335 C 7525/17
Geschädigter darf nach Verkehrsunfall einen eigenen Sachverständigen beauftragen
Auszug aus AG München, 24.07.2017 - 355 C 7525/17
Az.: 335 C 7525/17.