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   OLG Karlsruhe, 12.03.2002 - 3A W 40/02   

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https://dejure.org/2002,10397
OLG Karlsruhe, 12.03.2002 - 3A W 40/02 (https://dejure.org/2002,10397)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.03.2002 - 3A W 40/02 (https://dejure.org/2002,10397)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. März 2002 - 3A W 40/02 (https://dejure.org/2002,10397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzungsverfahren; Haftpflichtprozess; Rechtsanwaltskosten; Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs ; Vorsteuerabzugsberechtigung

  • Judicialis

    AH B § 5 Nr. 4 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 21 Nr. 1; ; GKG § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung im Haftpflichtprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 3 W 93/00

    Beklagtenwechsel, Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2002 - 3A W 40/02
    In ihm würde nicht der Versicherer, sondern der Versicherungsnehmer Partei des Anwaltsvertrages und damit Gebührenschuldner (vgl. OLG Karlsruhe, 3. Zivilsenat, Beschlüsse vom 27.10.2000, 3 W 93/00 und 3 W 99/00).
  • OLG Koblenz, 12.01.1987 - 14 W 931/86

    Erstattungsfähigkeit; Kosten; Gutachter; Versicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2002 - 3A W 40/02
    Die versicherungsrechtliche Literatur (Späte, a.a.O.; Prölss/Martin a.a.O.; Bruck/Möller/Johannsen, a.a.O.) nimmt an, dass im Kostenfestsetzungsverfahren gegen den im Haftpflichtprozess unterlegenen Dritten die dem Versicherer entstandenen Kosten zu berücksichtigen sind, sofern sie gemäß § 91 ZPO zur Rechtsverteidigung notwendig waren (vgl. aus der Rechtsprechung: OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1973, 863; OLG Braunschweig, VersR 1973, 863; OLG Braunschweig, VersR 1963, 393; OLG Koblenz, NJW-RR 1988, 283; OLG Hamburg MDR 2000, 1460; vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO-Kommentar, 60. Auflage, 2002, § 91 Rdn. 269).
  • OLG Stuttgart, 03.07.1991 - 8 W 196/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2002 - 3A W 40/02
    Gleichwohl ist allgemein anerkannt, dass im Kostenfestsetzungsverfahren der unterlegene Dritte nicht deshalb von der Verpflichtung zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten freigestellt ist (vgl. Bruck/Möller/ Johannsen, Kommentar zum VVG, 8. Auflage, Anmerkung G 31 m.w.N.; siehe insbesondere auch OLG Stuttgart NJW 1991, 3158, 3159).
  • LG Stuttgart, 25.10.2018 - 19 T 337/18
    Ihre Rechtfertigung findet diese Rechtsprechung in der Erwägung, dass die Übernahme der Prozesskosten, die Teil des versicherten Risikos sind, durch den Versicherer allein dem VN dient, nicht aber den Prozessgegner des Versicherungsnehmers von Kostenrisiken entlasten soll (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss v. 12.032002 - 3A W 40/02 - juris; OLG München MDR 1987, 148 = VersR 1987, 373 L).
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