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   BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98   

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BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98 (https://dejure.org/1998,5886)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 4 C 2.98 (https://dejure.org/1998,5886)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 4 C 2.98 (https://dejure.org/1998,5886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvorbescheid für gewerbliche Nutzung von Hallen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98
    Die Möglichkeit, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB ein Übergreifen der Bebauung zu verhindern, würde häufig rechtlich am Verbot der "Negativplanung" (vgl. z.B. Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 47) und faktisch an möglichen Entschädigungsforderungen nach § 42 BauGB scheitern, wenn der Ortsteilsbegriff gemeindegebietsübergreifend zu verstehen wäre.
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98
    Da das tatsächlich Vorhandene im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB den Maßstab für die Zulassung weiterer Bebauung darstellt, kommt es insoweit nur auf die äußerlich erkennbaren, also mit dem Auge wahrnehmbaren Gegebenheiten der vorhandenen Bebauung und der übrigen Geländeverhältnisse an (vgl. insbesondere Urteil vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 C 40.87 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138 = ZfBR 1991, 126).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98
    Eine Saldierung oder Kompensation negativer Auswirkungen auf bestimmte öffentliche Belange gegen positive Auswirkungen auf andere gestattet § 35 BauGB nicht; dies ist der Planung vorbehalten (vgl. Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 61.70 BVerwGE 42, 8/14 ff. = Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 104).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98
    Können somit die drei nördlichen Hallen wegen der dazwischenliegenden Gemeindegrenze nicht dem Ortsteil von Ebenhausen zugerechnet werden, so liegen sie im Außenbereich des Beigeladenen zu 2; denn sie haben für sich gesehen nach der Anzahl und der Art der Baulichkeiten (vgl. hierzu Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97) nicht das Gewicht, um ihrerseits einen Ortsteil zu bilden.
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze;

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98
    Wie der Senat in dem Urteil ebenfalls vom 3. Dezember 1998 BVerwG 4 C 7.98 ausgeführt hat, umfaßt der Begriff der "im Zusammenhang bebauten Ortsteile" in § 34 Abs. 1 BauGB zwei Komponenten, zum einen den Bebauungszusammenhang und zum anderen den Ortsteil.
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98
    Mit diesen Anforderungen soll die Abgrenzung zur unerwünschten Splittersiedlung erreicht werden (vgl. bereits Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98
    Das Berufungsgericht weist zutreffend darauf hin, daß der Senat in seinem Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG 4 C 25.66 - (BVerwGE 27, 137) die Gemeindegebietsbezogenheit eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils aus der damaligen Formulierung des § 34 Abs. 1 BBauG gefolgert hat ("In Gebieten, für die die Gemeinde noch nicht beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 aufzustellen...").
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98
    Für die Frage aber, ob ein Bebauungskomplex nach seinem Gewicht als Ortsteil oder als Splittersiedlung anzusehen ist, kommt es auf die Siedlungsstruktur der jeweiligen Gemeinde an (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 56.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 211 = BRS 42 Nr. 80).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 B 74.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98
    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß wegen Wegfalls dieser Wendung in der jetzigen Fassung des § 34 Abs. 1 BauGB in einer abweichenden Auslegung der jetzigen Fassung keine Divergenz im Sinn von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegen "dürfte" (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 B 74.97 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 184).
  • VGH Bayern, 18.12.1997 - 1 B 95.2014
    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98
    BVerwG 4 C 2.98 VGH 1 B 95.2014.
  • VGH Bayern, 23.08.2018 - 1 NE 18.1123

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Die Antragsbefugnis ist jedoch dann nicht gegeben, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich ausscheidet (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1998 a.a.O.).

    Eine mögliche Verletzung des bei der Abwägung zu wahrenden Rücksichtnahmegebots - mithin der Verpflichtung der planenden Gemeinde, unzumutbare Beeinträchtigungen benachbarter Grundstücke zu vermeiden (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1998 - 4 C 2.98 - BVerwGE 107, 215) - wie die geltend gemachte erdrückende Wirkung als Folge der durch die Änderungsplanung ermöglichten Bebauung im Hinblick auf die Größe der Anlage und der dadurch bedingten großen Baumasse für die Bebauung auf dem Grundstück des Antragstellers, scheidet vorliegend aus (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2011 - 9 N 10.1373 - juris Rn. 56 und OVG Lüneburg, B.v. 15.1.2007 - 1 ME 80.07 - juris Rn. 23 zur Bewertung der "Masse" eines Vorhabens).

  • BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Denn auch die Belange eines Nachbarn im Plangebiet sind in der Abwägung nur zu berücksichtigen, wenn sie in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug haben; nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 BVerwG 4 C 2.98 BVerwGE 107, 215 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1108/07

    Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs - Kennzeichnung des

    Beide Antragstellerinnen können aber geltend machen, durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung in privaten abwägungserheblichen Belangen, nämlich dem Recht auf angemessenen Schutz vor der heranrückenden Wohnbebauung (planungsrechtliches Gebot der Rücksichtnahme, Trennungsgebot) nachteilig betroffen zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 C 2.98 -, NVwZ 1999, 39 ff.).
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