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   FG München, 16.06.2021 - 4 K 692/20   

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https://dejure.org/2021,32928
FG München, 16.06.2021 - 4 K 692/20 (https://dejure.org/2021,32928)
FG München, Entscheidung vom 16.06.2021 - 4 K 692/20 (https://dejure.org/2021,32928)
FG München, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 4 K 692/20 (https://dejure.org/2021,32928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FGO § 47, § 74
    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Steuerbefreiung als Familienheim

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Steuerbefreiung als Familienheim

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stichwort: Keine mehrfache Begünstigung von Familienheimen

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Steuerbefreiung als Familienheim bei Festsetzung der Erbschaftsteuer in Bezug auf ein ererbtes Wohnhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung Familienheim

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befreiung von Erbschaftssteuer - Es gibt nur ein Familienheim

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine mehrfache Begünstigung von Familienheimen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.08.2008 - II R 7/07

    Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 692/20
    Das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt ist - im Regelfalle - zwar an den festgestellten Grundbesitzwert, nicht aber an dessen Zuordnung auf die einzelnen Miterben gebunden (vgl. BFH Urteil vom 13. August 2008 II R 7/07, BStBl II 2008, 982).
  • BFH, 29.11.2006 - II R 42/05

    BewG § 138 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2; ErbStG § 12 Abs. 3; AO 1977 § 182 Abs.

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 692/20
    Ihre Rechtswirkung erschöpft sich in der Bestimmung des Inhaltsadressaten, d. h. der Person, für die der festgestellte Bedarfswert seinem Inhalt nach bestimmt ist (vgl. BFH Urteil vom 29. November 2006 II R 42/05, BFHE 215, 529, BStBl II 2007, 319).
  • FG München, 04.05.2020 - 4 K 3287/18

    Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 692/20
    Dies gilt sowohl bei gleichzeitiger Eigennutzung mehrerer Immobilien durch den Erblasser/die Erblasserin zu seinen/ihren Lebzeiten (vgl. FG München Gerichtsbescheid vom 4. Mai 2020, 4 K 3287/18, EFG 2020, 1088), als auch im Falle zeitlich auf einander folgender Eigennutzung verschiedener in seinem/ihrem Eigentum stehender Immobilien.
  • BFH, 10.11.1982 - II R 85/78

    Erbschaftsteuerliche Auswirkungen einer Teilungsanordnung

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 692/20
    Der Erbanfall ist bei einer Mehrheit von Erben beim jeweiligen Miterben entsprechend seiner Erbquote (§ 2047 Abs. 1 BGB) erbschaftsteuerrechtlich zu erfassen, mit der Folge, dass es für die Besteuerung auch bei einer Teilung in Natur durch Auseinandersetzungsvertrag unerheblich ist, welche Gegenstände oder Vermögensmassen im einzelnen Miterben im Zuge der Auseinandersetzung übertragen werden (vgl. Bundesfinanzhof -BFHUrteile vom 10. November 1982 II R 85-86/78, BFHE 137, 500, BStBl II 1983, 329 und vom 5. Februar 1992 II R 7/89, BFH/NV 1993, 100).
  • FG Hamburg, 23.03.2017 - 3 K 287/14

    Abbruch-Abschlag bei Einheitswert für Gebäude auf fremdem Grund und Boden -

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 692/20
    7.) Der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit hinsichtlich der Kosten und des Vollstreckungsschutzes folgt aus § 151 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 1, Abs. 3 FGO in Verbindung mit den sinngemäß anzuwendenden Vorschriften des § 708 Nr. 10, § 711 der Zivilprozessordnung -ZPO- (vgl. zur Anwendung des § 708 Nr. 10 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren: FG München Urteil vom 20. Januar 2005, 3 K 4519/01, EFG 2005, 969; FG Hamburg Urteil vom 23. Juli 2017, 3 K 287/14, EFG 2017, 1064).
  • FG München, 22.10.2014 - 4 K 2517/12

    Steuerfreistellung wegen Familienheims; Unregelmäßiges Wohnen bei den Kindern

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 692/20
    Zwingende Gründe für die Beendigung der Eigennutzung durch den Erblasser/die Erblasserin sind nach den Motiven des Gesetzgebers (vgl. Bundestags-Drucksache 16/11107 vom 26. November 2008 zu § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) beispielsweise der Eintritt der Pflegebedürftigkeit verbunden mit dem Umzug in ein Senioren- oder Pflegeheim oder auch sonstige gesundheitliche Gründe in seiner/ihrer Person, die die Fortsetzung der Eigennutzung der Wohnung ausschließen (vgl. Finanzgericht -FGMünchen Urteil vom 22. Oktober 2014, 4 K 2517/12, EFG 2015, 238).
  • FG München, 11.04.2018 - 4 K 532/17

    Eigene Wohnzwecke, Steuerbefreiung, Erbschaftsteuerbescheid,

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 692/20
    Erfüllt die zum neuen Lebensmittelpunkt bestimmte Wohnung ihrerseits die Voraussetzungen für ein Familienheim im o.g. Sinne, so scheidet die Anwendung der Steuerbefreiung auf die bisherige Wohnung aus (vgl. FG München Urteil vom 11. April 2018, 4 K 532/17, EFG 2018, 1115).
  • FG München, 20.01.2005 - 3 K 4519/01

    Vorläufige Vollstreckbarkeit einer finanzgerichtlichen Kostenentscheidung nach §

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 692/20
    7.) Der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit hinsichtlich der Kosten und des Vollstreckungsschutzes folgt aus § 151 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 1, Abs. 3 FGO in Verbindung mit den sinngemäß anzuwendenden Vorschriften des § 708 Nr. 10, § 711 der Zivilprozessordnung -ZPO- (vgl. zur Anwendung des § 708 Nr. 10 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren: FG München Urteil vom 20. Januar 2005, 3 K 4519/01, EFG 2005, 969; FG Hamburg Urteil vom 23. Juli 2017, 3 K 287/14, EFG 2017, 1064).
  • BFH, 05.02.1992 - II R 7/89

    Erbschaftsteuerliche Bemessung eines Erbanteils

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 692/20
    Der Erbanfall ist bei einer Mehrheit von Erben beim jeweiligen Miterben entsprechend seiner Erbquote (§ 2047 Abs. 1 BGB) erbschaftsteuerrechtlich zu erfassen, mit der Folge, dass es für die Besteuerung auch bei einer Teilung in Natur durch Auseinandersetzungsvertrag unerheblich ist, welche Gegenstände oder Vermögensmassen im einzelnen Miterben im Zuge der Auseinandersetzung übertragen werden (vgl. Bundesfinanzhof -BFHUrteile vom 10. November 1982 II R 85-86/78, BFHE 137, 500, BStBl II 1983, 329 und vom 5. Februar 1992 II R 7/89, BFH/NV 1993, 100).
  • BFH, 27.07.2020 - II B 39/20

    Schenkungsteuer: Freibetrag für Urenkel

    Dagegen haben die Antragsteller Klage erhoben (Az. 4 K 692/20 Erb), über die das Finanzgericht (FG) noch nicht entschieden hat.
  • FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 4 V 794/20

    Schenkungsteuerfreibetrag für Urenkel Steuerfestsetzung bei Übernahme der

    Die Antragsteller haben in dem Verfahren 4 K 692/20 Erb Klage erhoben.

    Die Antragsteller beantragen sinngemäß, 1. die Vollziehung der Schenkungsteuerbescheide vom 16. Juli 2019 in der Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 20. Februar 2020 ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe einer die Instanz in dem Verfahren 4 K 692/20 Erb abschließenden Entscheidung des Gerichts auszusetzen;.

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