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   LG Saarbrücken, 23.07.2015 - 4 O 346/11   

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LG Saarbrücken, 23.07.2015 - 4 O 346/11 (https://dejure.org/2015,19135)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.07.2015 - 4 O 346/11 (https://dejure.org/2015,19135)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 4 O 346/11 (https://dejure.org/2015,19135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
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    Projektsteuerungsvertrag ohne Ausschreibung vergeben: Vorstand muss gehen!

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Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

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    Verzicht auf Vergabe: Kündigung des Vorstands rechtmäßig! (IBR 2016, 1081)

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 116
  • ZfBR 2016, 520
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Saarbrücken, 06.11.2014 - 3 O 260/11

    Vergabe eines öffentlichen Auftrags: Nichtigkeit bei kollusivem Zusammenwirken

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.07.2015 - 4 O 346/11
    Im Hinblick auf die Urteile des Landgerichts Saarbrücken vom 06.11.2014 - 3 O 260/11 - und 27.11.2014 - 3 O 181/13 hat der Kläger auf Folgendes hingewiesen:.

    In der Sache 3 O 260/11 habe das Landgericht Saarbrücken eine gegen die ... GmbH gerichtete Widerklage in Anwendung des § 817 BGB abgewiesen und sich darauf gestützt, dass "das Ministerium" bzw. die damals amtierende Kuratorin Kenntnis von dem Abschluss des Vertrags vom 09.04.2009 gehabt habe.

    In der Sache 3 O 181/13 habe das Landgericht Saarbrücken eine gegen den hiesigen Kläger gerichtete Schadensersatzklage unter Hinweis auf eine nicht eingehaltene Ausschlussfrist abgewiesen und dabei im Hinblick auf Kenntnisse des Aufklärungsstabs und die Klagezustellung in 3 O 260/11 und dem damit gegebenen Vorliegen sämtlicher Verträge einen Beginn der Ausschlussfrist am 28.09.2011 festgestellt.

    Auf die Feststellungen des Landgerichts Saarbrücken in den Sachen 3 O 260/11 und 3 O 181/13 könne sich der Kläger schon deshalb nicht berufen, weil es auf die Kenntnis des Kündigungsorgans, also des Kuratoriums und nicht von irgendwelchen Einzelpersonen ankomme.

    Die Akten des Landgerichts Saarbrücken - 3 O 260/11 und 3 O 181/13 - sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

    Dazu hätte er auch im Hinblick darauf, dass er die Interessen der Stiftung wahrzunehmen und zu vertreten hatte, deshalb Anlass bestanden, weil die Fragestellung jedenfalls nach den Ausführungen in den Urteilen 3 O 260/11 und 3 O 181/13 nur kurz vor dieser Sitzung mit der damaligen Kuratorin erörtert worden sein soll.

    Nicht umsonst ist vor allem im Urteil vom 06.11.2014 - 3 0 260/11 - der Vertrag vom 09.04.2009 als wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 BGB nichtig behandelt worden.

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.07.2015 - 4 O 346/11
    Fehlt ein solcher Zusammenhang, scheidet eine Pflichtverletzung regelmäßig aus (BAG NJW 2011, 2231 - zitiert nach juris -).

    Besteht das Ergebnis des Prozesses im tatsächlichen Vorliegen einer Pflichtwidrigkeit, ist das Gericht nicht gehindert, dies seiner Entscheidung zugrunde zu legen; es ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber sich während des Prozesses darauf berufen hat, er stütze die Kündigung auch auf die erwiesene Tat (BAG NJW 2011, 2231 - zitiert nach juris -).

    Die zweite Kündigung stützt sich auf eine erweiterte, die Frist des § 626 Abs. 2 BGB neu in Gang setzende Tatsachengrundlage (BAG NJW 2011, 2231 - zitiert nach juris -).

  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.07.2015 - 4 O 346/11
    Lediglich dann, wenn die Tatsachen bereits im Wesentlichen bekannt sind und noch zusätzliche Ermittlungen erforderlich sind, wie etwa die Anhörung des Betroffenen bei einer Verdachtskündigung oder die Ermittlung von gegen eine Kündigung sprechenden Tatsachen, sind diese zügig durchzuführen (BGH, Urteil vom 09. April 2013 - II ZR 273/11 -, juris).

    Maßgebend war also nicht eine Kenntnis des Kurators, sondern die Kenntnis des Kuratoriums in seiner Gesamtheit (vgl. für den Fall der Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers einer GmbH: BGH, Urteil vom 09.04.2013, II ZR 273/11, juris), die aber erst auf den Tag der Sitzung, in der die außerordentliche Kündigung vom 14.10.2011 beschlossen wurde, festgestellt werden kann.

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.07.2015 - 4 O 346/11
    Der EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - C-454/06 -, juris hat hierzu folgendes ausgeführt:.
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.07.2015 - 4 O 346/11
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 -, juris).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.07.2015 - 4 O 346/11
    (BAG NZA 09, 1136 - zitiert nach juris -).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.07.2015 - 4 O 346/11
    Er muss dringend sein, d.h. bei einer kritischen Prüfung muss eine auf Beweisanzeichen gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung gerade dieses Arbeitnehmers bestehen (BAG NZA-RR 2010, 180 - zitiert nach juris -).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-337/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.07.2015 - 4 O 346/11
    "34. Um die Transparenz der Verfahren und die Gleichbehandlung der Bieter sicherzustellen, sind Änderungen der Bestimmungen eines öffentlichen Auftrags während seiner Geltungsdauer als Neuvergabe des Auftrags im Sinne der Richtlinie 92/50 anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrags erkennen lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich, C-337/98, Slg. 2000, I-8377, Randnrn.
  • BGH, 24.05.1984 - IX ZR 149/83

    Fristlose Kündigung eines Internatsschulvertrages

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.07.2015 - 4 O 346/11
    Allerdings scheiden als wichtiger Kündigungsgrund in der Regel solche Umstände aus, die im Rahmen des von dem Kündigenden vertraglich übernommenen Risikos liegen oder gar von ihm zu vertreten sind (BGH, Urteil vom 24. Mai 1984 - IX ZR 149/83 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 114/95

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.07.2015 - 4 O 346/11
    Ist offen, ob es dem Dienstverpflichteten gelingt, Verdachtsmomente zu entkräften und damit das Dienstverhältnis fortgesetzt werden kann, beginnt die Frist erst mit Abschluss der entsprechenden Ermittlungen (BGH NJW 1996, 1403 - zitiert nach juris -).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 05.08.2013 - 4 O 346/11   

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https://dejure.org/2013,48256
LG Duisburg, 05.08.2013 - 4 O 346/11 (https://dejure.org/2013,48256)
LG Duisburg, Entscheidung vom 05.08.2013 - 4 O 346/11 (https://dejure.org/2013,48256)
LG Duisburg, Entscheidung vom 05. August 2013 - 4 O 346/11 (https://dejure.org/2013,48256)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der

    Auszug aus LG Duisburg, 05.08.2013 - 4 O 346/11
    Die Verkehrssicherungspflicht des Supermarktbetreibers erstreckt sich darauf, die Fußböden der dem Publikumsverkehr gewidmeten Räume im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen während der Geschäftszeiten frei von Gefahren zu halten (OLG Karlsruhe, VersR 2005, 420).
  • OLG Oldenburg, 10.10.1996 - 1 U 83/96

    Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes bei Bruch des Sprunggelenks

    Auszug aus LG Duisburg, 05.08.2013 - 4 O 346/11
    Das Gericht erachtet für die Verletzungen, welche die Klägerin infolge des Sturzes am 28.04.2011 erlitten hat, auch unter Berücksichtigung vergleichbarer Entscheidungen (z. B. OLG Oldenburg, VersR 1997, 1109 unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Geldentwertung) ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 EUR für angemessen, aber auch für ausreichend.
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