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   OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 PA 38/06   

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OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 PA 38/06 (https://dejure.org/2006,5021)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.03.2006 - 4 PA 38/06 (https://dejure.org/2006,5021)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. März 2006 - 4 PA 38/06 (https://dejure.org/2006,5021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Arbeitslosengeld II; Zuschlag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RGebStV ; § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RGebStV ; § 6 Abs. 3 RGebStV ; § 24 SGB II
    Anspruch eines Empfängers von Arbeitslosengeld II auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Folgen des Erhalts eines Zuschlags nach § 24 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) über das Arbeitslosengeld ...

  • Judicialis

    RGebStV § 6; ; RGebStV § 6 Abs. 1; ; RGebStV § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RGebStV § 6 Abs. 1; RGebStV § 6 Abs. 3
    Rundfunkgebührenbefreiung; besonderer Härtefall nach § 6 Abs. 3 RGebStV - Arbeitslosengeld, besonderer Härtefall, Härtefall, Rundfunkgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Empfängers von Arbeitslosengeld II auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Folgen des Erhalts eines Zuschlags nach § 24 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) über das Arbeitslosengeld ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2006
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 PA 38/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 175 /05 -, FamRZ 2005, 1893 m.w.N.) ist bei der Beurteilung, ob die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht besteht, maßgeblich zu berücksichtigen, dass das Institut der Prozesskostenhilfe die nach Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, das in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, garantierte Rechtsschutzgleichheit durch eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gewährleisten will.

    Dies bedeutet, dass Prozesskostenhilfe nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13.7.2005, a. a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2006 - 12 PA 408/05

    Rundfunkgebührenbefreiung bei nicht geltend gemachtem Anspruch auf Leistungen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 PA 38/06
    Sämtliche Befreiungstatbestände nach § 6 Abs. 1 RGebStV knüpfen an bestehende soziale Leistungen an, so dass insbesondere die bei der Befreiung wegen geringen Einkommens nach § 1 Abs. 7 und 8 der bis zum 31. März 2004 gültig gewesenen Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom 3. September 1992 (Nds. GVBl. S. 239) erforderlichen Berechnungen entfallen können (vgl. die Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Nds. Landtag, DS 15/1485, S. 36 f, so auch: 12. Senat des Nds. OVG, Beschluss vom 19.1.2006 - 12 PA 407/05 -, Beschlüsse vom 1.2.2006 - 12 PA 408/05 - und - 12 PA 419/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2006 - 12 PA 407/05

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Alg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 PA 38/06
    Sämtliche Befreiungstatbestände nach § 6 Abs. 1 RGebStV knüpfen an bestehende soziale Leistungen an, so dass insbesondere die bei der Befreiung wegen geringen Einkommens nach § 1 Abs. 7 und 8 der bis zum 31. März 2004 gültig gewesenen Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom 3. September 1992 (Nds. GVBl. S. 239) erforderlichen Berechnungen entfallen können (vgl. die Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Nds. Landtag, DS 15/1485, S. 36 f, so auch: 12. Senat des Nds. OVG, Beschluss vom 19.1.2006 - 12 PA 407/05 -, Beschlüsse vom 1.2.2006 - 12 PA 408/05 - und - 12 PA 419/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 2 S 1528/06

    Die Entscheidung über das Vorliegen eines Härtefalles liegt im Ermessen der

    Der Betroffene kann daher mit der Begründung, es sei wegen der geringen Höhe der Zulage eine Härte gegeben, weil die Rundfunkgebühr den ihm durch Leistungsbescheid bewilligten Betrag verringere, nicht durchdringen, er kann aber geltend machen, infolge weiterer Umstände sei ein besonderer Härtefall nach § 6 Abs. 3 RGebStV gegeben (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.3.2006 - 4 PA 38/06 -, NordÖR 2006, 261).
  • VG Schwerin, 18.11.2009 - 6 A 1287/07

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Berücksichtigung von Zuschlägen

    § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV, der die Gebührenbefreiung für Rundfunkteilnehmer ausschließt, die Arbeitslosengeld II mit einem Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, liegt jedoch nicht die gesetzgeberische Absicht zugrunde, dass unabhängig von der Höhe des Zuschlags kein Raum mehr für eine Prüfung des § 6 Abs. 3 RGebStV bleiben soll (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.03.2006, Az. 4 PA 38/06, NordÖR 2006, 261; vgl. aber auch OVG Schleswig, Beschluss vom 23.07.2007, Az. 2 O 8/07; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.04.2007, Az. 4 PA 101/07).

    Eine unzureichende oder fehlerhafte Bezeichnung eines Befreiungsgrundes durch den Antragsteller ist danach rechtlich nicht relevant (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.03.2006, Az. 4 PA 38/06).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2007 - 4 PA 101/07

    Beschränkung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht auf Bezieher von

    Nach alledem hält der Senat an der in seinem Beschluss vom 22. März 2006 (4 PA 38/06) noch vertretenen Auffassung, dass eine finanzielle Schlechterstellung von Empfängern von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nach § 24 SGB II gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II ohne Zuschläge die Annahme einer besonderen Härte im Sinne von § 6 Abs. 3 RGebStV rechtfertigen dürfte, nicht länger fest.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2007 - 2 O 8/07

    Arbeitslosengeld II mit Zulage; besonderer Härtefall; Rundfunkgebührenbefreiung

    Offenkundig nimmt der Gesetzgeber eine betragsmäßige Auswirkung, wie sie auf Grund der Geringfügigkeit des Zuschlags nach § 24 SGB II eintreten kann, "billigend in Kauf" (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 25.01.2006 - 3 A 2936/05 - in juris; VGH Mannheim, Urt. v. 06.11.2006 - 2 S 1528/06 - in juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.04.2007 - 4 PA 101/07 - in juris unter ausdrücklicher Abkehr von der noch im Beschl. v. 22.3.2006 - 4 PA 38/06 -, NordÖR 2006, 261, geäußerten Auffassung).
  • VG Stuttgart, 22.04.2008 - 13 K 3584/07

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Zuschlag zum ALG II

    Wegen des so im Wege der teleologischen Reduktion gewonnenen Ergebnisses kann auch offen bleiben, ob Fälle der vorliegenden Art unter die Härtefallklausel des § 6 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag fallen (so VG Sigmaringen, Urt. vom 27.04.2006 - 2 K 155/06 - zitiert nach Juris, VG Regensburg, Urt. v. 01.08.2006 - R O 2 K 05.1472 - zitiert nach Juris -, VG Berlin, Urt. v. 28.03.2007 - A 126.06 - zitiert nach Juris, und Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.03.2006 - 4 PA 38/06 - zitiert nach Juris, welches diese seine Rechtsprechung aber inzwischen aufgegeben hat - vgl. Urt. v. 23.04.2007 -, 4 PA 101/07 - zitiert nach Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 3 O 35/06

    Rundfunkgebührenpflicht

    Eine unzureichende oder fehlerhafte Bezeichnung eines Befreiungsgrundes durch den Antragsteller dürfte sich nach alldem als rechtlich nicht relevant erweisen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.3.2006 - 4 PA 38/06 - juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 27.4.2006 - 2 K 155/06 - juris; VGH Baden-Württ., Urt. v. 7.12.1995, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 09.01.2009 - 7 ZB 07.3470

    Rundfunkgebührenbefreiung; besonderer Härtefall; bescheidgebundene

    Abgesehen davon, dass der vom Klägerbevollmächtigten zitierte Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. März 2006 (ZUM-RD 2006, 300) eine andere Fallkonstellation betrifft und dass die dort vertretene Auffassung durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2008 überholt sein dürfte, kann im Rahmen der Divergenzrüge nur eine Abweichung von einer Entscheidung des dem Verwaltungsgericht übergeordneten Oberverwaltungsgerichts (hier des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs) geltend gemacht werden, nicht aber eine Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts (BayVGH vom 4.8.2008 Az. 15 ZB 08.390; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 45 zu § 124).
  • VG Gelsenkirchen, 31.10.2007 - 14 K 1898/07

    Rundfunkgebühr; Rundfunkgebührenbefreiung; Gebührenbefreiung; AlG II; Zuschlag;

    So OVG Lüneburg in dem mehrfach zitierten Beschluss vom 23. April 2007 unter ausdrücklicher Aufgabe seiner im Beschluss vom 22. März 2006 - 4 PA 38/06 - vertretenen abweichenden Auffassung.
  • VG Frankfurt/Main, 28.08.2007 - 10 E 1278/07

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht eines Empfängers von ALG II mit

    Davon abgesehen, würde die Annahme einer besonderen Härte in den Fällen, in denen die Höhe des Zuschlags die monatliche Rundfunkgebühr unterschreitet (zu diesem Ergebnis kommen in den Fällen der Gewährung eines die Rundfunkgebühr (deutlich) unterschreitenden Zuschlages nach § 24 SGB II: Niedersächsisches OVG 22.03.2006 - 4 PA 38/06 -, juris; VG Sigmaringen 27.04.2006 - 2 K 155/06 -, juris; VG Regensburg 01.08.2006 - RO 2 K 05.1472 -, juris), letztlich nur zu einer Anhebung der Einkommensgrenze bei der Gruppe der Zuschlagsempfänger (ALG II zuzüglich eines Zuschlages bis zu 17, 03 EURO) führen.
  • VG Düsseldorf, 21.05.2007 - 27 K 2350/06

    Anspruch eines Empfängers von ALG II auf Befreiung von der

    Davon abgesehen, würde die Annahme einer besonderen Härte in den Fällen, in denen die Höhe des Zuschlags die monatliche Rundfunkgebühr unterschreitet, zu diesem Ergebnis kommen in den Fällen der Gewährung eines die Rundfunkgebühr (deutlich) unterschreitenden Zuschlages nach § 24 SGB II: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22. März 2006 - 4 PA 38/06 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 27. April 2006 - 2 K 155/06 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 1. August 2006 - RO 2 K 05.1472 -, juris.
  • VG Göttingen, 26.04.2007 - 2 A 297/05

    Befreiung; Härtefall; Rundfunkgebühr; Rundfunkgebührenbefreiung; Sozialhilfe;

  • VG Göttingen, 19.09.2006 - 2 A 524/05

    Härte, besondere; Rundfunkgebührenpflicht: Befreiung von der; Sozialleistungen:

  • VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 13/06

    Befreiung; Empfangsbereitschaft; geringes Einkommen; Haushaltsangehörige;

  • VG Göttingen, 20.11.2006 - 2 A 458/05

    Annahme; Anspruch; Befreiung; Einkommen; Einzelfall; Empfänger; Gebühr; Hilfe;

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