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   BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96   

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BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96 (https://dejure.org/1997,5055)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1997 - 4 RA 41/96 (https://dejure.org/1997,5055)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - 4 RA 41/96 (https://dejure.org/1997,5055)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 08.12.1993 - 8 RKn 10/92

    Deutschland - DDR - Übersiedlung - Witwenrentnerin - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96
    Diese Rechtsauffassung werde durch die BSG-Urteile des 4. Senats vom 30. September 1993 (4 RA 1/93) und des 8. Senats vom 8. Dezember 1993 (SozR 3-2600 § 307a Nr. 1) bekräftigt.

    Deshalb regelt § 307a Abs. 9 nur die "Neuberechnung" (nach dem SGB VI) einer "nach den am 31. Dezember 1991 geltenden Vorschriften des Beitrittsgebiets berechneten Rente", also von vornherein nicht den monatlichen Wert eines im Geltungsbereich des AVG in der Angestelltenversicherung erworbenen subjektiven Rechts auf eine Rente; im übrigen ist dort nur die Höhe der "Beitrittsgebietsrente" beim Zusammentreffen mit bestimmten ("westlichen") Zusatzrenten, mit einer nach Art. 23 §§ 2 oder 3 des Staatsvertragsgesetzes berechneten Rente oder mit einer (irreführend) sog Auslandsrente ausgestaltet; soweit eine (abgeleitete) "umgewertete Beitrittsgebiets-Hinterbliebenenrente" mit einem im Geltungsbereich des AVG erworbenen (abgeleiteten) Recht auf Hinterbliebenenrente zusammentrifft (§ 307a Abs. 9 Nr. 4; dazu BSG SozR 3-2600 § 307a Nr. 1), wird diesem abgeleiteten Recht ab Januar 1992 "Westniveau" zuerkannt, wenn der (verstorbene) Versicherte vor dem 19. Mai 1990 keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet (in der DDR) hatte.

    h) Schließlich geht der Hinweis der BfA auf das Urteil des Senats vom 30. September 1993 (4 RA 1/93) ebenso wie auf dasjenige des 8. Senats vom 8. Dezember 1993 (SozR 3-2600 § 307a Nr. 1) fehl.

    Der 8. Senat hatte im Urteil vom 8. Dezember 1993 (SozR 3-2600 § 307a Nr. 1) über die Höhe eines aus der Versicherung des Verstorbenen abgeleiteten Rechts auf Hinterbliebenenrente nach § 307a Abs. 9 Nr. 4 SGB VI zu entscheiden und dazu geklärt, daß sogar derartige abgeleitete Rechte ab Januar 1992 zu einem monatlichen Rentenwert nach "Westniveau" führen, wenn nur der (verstorbene) Versicherte selbst vor dem 19. Mai 1990 keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet hatte.

  • BSG, 30.09.1993 - 4 RA 1/93

    Bemessung der Höhe des Altersruhegeldes (ARG) - Gewährung eines um einen

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96
    Diese Rechtsauffassung werde durch die BSG-Urteile des 4. Senats vom 30. September 1993 (4 RA 1/93) und des 8. Senats vom 8. Dezember 1993 (SozR 3-2600 § 307a Nr. 1) bekräftigt.

    Doppelleistungen wurden durch die bis Ende 1991 begrenzte Fortgeltung u.a. des § 96 AVG verhindert (dazu Senatsurteil vom 30. September 1993 <4 RA 1/93>).

    h) Schließlich geht der Hinweis der BfA auf das Urteil des Senats vom 30. September 1993 (4 RA 1/93) ebenso wie auf dasjenige des 8. Senats vom 8. Dezember 1993 (SozR 3-2600 § 307a Nr. 1) fehl.

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 85/95

    Anspruch auf Auslandsrente bei Auslandswohnsitz, der verfolgungsbedingt ist

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96
    Entgegen der Ansicht der Beklagten folgt hieraus: Der Rechtsinhaber (Berechtigte) kann für die Dauer des Bestehens dieses Rechtes (d.h., wenn dessen Entstehungsvoraussetzungen erfüllt und dieses Recht betreffende rechtshindernde oder rechtsvernichtende Einwendungen nicht gegeben sind) zum Ersten jeden Monats von dem Rentenversicherungsträger, dessen Mitglied er ist, Zahlung eines Betrages verlangen, der dem monatlichen Wert seines subjektiven Rechts entspricht; dies gilt nur insoweit nicht, als den einzelnen Zahlungsansprüchen (von Amts wegen zu prüfende, aber in die Darlegungs- und objektive Beweislast des Rentenversicherungsträgers fallende) rechtshindernde oder rechtsvernichtende Einwendungen oder aber aufschiebende oder dauerhafte Einreden entgegenstehen, welche der Träger allerdings erheben muß (stellv. BSGE 79, 113 ff. = SozR 3-5070 § 18 Nr. 2; BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3).

    Demgegenüber können den Rechtsfrüchten (§ 99 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ) hieraus, den einzelnen monatlichen Zahlungsansprüchen, z.B. ortsgebundene Einwendungen (z.B. die des Auslandswohnsitzes, des Wohnsitzes in der DDR bis Juni 1979, im Beitrittsgebiet oder des Fehlens ausreichender Bundesgebietsbeitragszeiten) entgegenstehen (stellv. BSGE 79, 113 ff.).

  • BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89

    Anspruch auf wiederaufgelebte Witwenrente nach Zuzug aus DDR

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96
    Hierzu hat das BSG in ständiger Rechtsprechung, die u.a. der erkennende Senat z.B. in seinen Urteilen vom 28. Februar 1978 (BSGE 46, 51 = SozR 2200 § 1291 Nr. 14) und vom 29. März 1990 (SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1) zusammengefaßt hat, folgendes entschieden:.

    Die seit Juni 1979 gültige Neuregelung des § 96 AVG, die kein Ruhen des Anspruchs mehr vorsah, hatte die Rechtsstellung des "Berechtigten mit gewöhnlichem Aufenthalt in der DDR" jedenfalls nicht verschlechtert; die Neufassung der Vorschrift legte es nahe, daß § 96 nicht nur - wie bisher - das Rentenstammrecht, sondern auch die Einzelansprüche entstehen läßt und "nur die Auszahlung (Leistungsbewirkung) einschränkt" (so BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1 S. 6).

  • BSG, 08.11.1995 - 4 RA 19/94

    Neuberechnung von Bestandsrenten des Beitrittsgebietes ab dem 1.1.1992

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96
    Diese Vorschrift betrifft - wie in dem vom 13. Senat des BSG mit Urteil vom 8. November 1995 (SozR 3-2600 § 307a Nr. 2) entschiedenen Fall - also nur diejenigen, die ein (noviertes) Recht auf eine sog. umgewertete Beitrittsgebietsrente und außerdem im Bundesgebiet zurückgelegte rentenrechtliche Zeiten haben, ohne allein schon aus diesen ein Vollrecht mit monatlichen Zahlungsansprüchen erworben zu haben.
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 65/95
    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96
    Hingegen bedarf es - entgegen der Revision - für die Entstehung der monatlichen Zahlungsansprüche der Klägerin ab Januar 1992 keiner Sachprüfung, ob sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entstehung eines subjektiven Rechts auf Altersrente erfüllt; denn hierüber wurde bindend bereits am 13. August 1968 entschieden (zur Bedeutung eines bindenden Bewilligungsbescheides, wenn keine Leistungsverweigerung/"Ruhensanordnung" nach § 96 AVG verlautbart worden war: Senatsurteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 65/95).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96
    Nur dieses (sekundär bundesrechtliche "Beitrittsgebiets"-)Recht war gemäß dem ab 1. Januar 1992 im ganzen Bundesgebiet gültigen einheitlichen Rentenversicherungsrecht des SGB VI (gemäß Art. 8 EV i.V.m. Art. 30 Abs. 5 EV und Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 1) durch ein Recht auf Regelaltersrente ersetzt (noviert) worden (gesetzliche Novation, ständige Rechtsprechung seit BSGE 72, 50).
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96
    Entgegen der Ansicht der Beklagten folgt hieraus: Der Rechtsinhaber (Berechtigte) kann für die Dauer des Bestehens dieses Rechtes (d.h., wenn dessen Entstehungsvoraussetzungen erfüllt und dieses Recht betreffende rechtshindernde oder rechtsvernichtende Einwendungen nicht gegeben sind) zum Ersten jeden Monats von dem Rentenversicherungsträger, dessen Mitglied er ist, Zahlung eines Betrages verlangen, der dem monatlichen Wert seines subjektiven Rechts entspricht; dies gilt nur insoweit nicht, als den einzelnen Zahlungsansprüchen (von Amts wegen zu prüfende, aber in die Darlegungs- und objektive Beweislast des Rentenversicherungsträgers fallende) rechtshindernde oder rechtsvernichtende Einwendungen oder aber aufschiebende oder dauerhafte Einreden entgegenstehen, welche der Träger allerdings erheben muß (stellv. BSGE 79, 113 ff. = SozR 3-5070 § 18 Nr. 2; BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 121/95

    Planmäßige wissenschaftliche Aspirantur als rentenrechtliche Zeit

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96
    Jedoch galten (für Bezugszeiten) vom 3. Oktober 1990 bis zum Ablauf des 31. Dezember 1991 in Deutschland weiterhin grundsätzlich zwei rentenversicherungsrechtliche (Teil-)Rechtsordnungen, die jeweils partielles Bundesrecht waren und im wesentlichen unvermischt nebeneinander bestanden (vgl. BSG SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 und Art. 2 des Rentenüberleitungsgesetzes); die Trennung bestand auch für die subjektiven Rechte (und Anwartschaftsrechte), die in der jeweiligen Teilrechtsordnung begründet waren; somit war der Bestand des im Geltungsbereich des AVG erworbenen subjektiven Rechts auf Altersruhegeld vom rechtlichen Schicksal des später im Geltungsbereich des Beitrittsgebietsrechts erworbenen subjektiven Rechts nicht berührt.
  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95

    Erhöhung der Altersrente wegen Hinausschiebens des Versicherungsfalls

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96
    Bezüglich des monatlichen Wertes des Rechtes umfaßt die dem Versicherten durch ein solches "Stammrecht" zugewiesene Rechtsmacht grundsätzlich auch die Berechtigung, an den Rentendynamisierungen (sog Rentenanpassungen) infolge Veränderung des aktuellen Rentenerwerbes (§§ 63 Abs. 7, 68, 69 SGB VI) teilzunehmen; dies gilt auch dann, wenn er - vorübergehend - einzelne monatliche Zahlungsansprüche gegen den Träger nicht erhebt, auf sie verzichtet (§ 46 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ) oder infolge von Gegenrechten des Trägers nicht hat oder nicht durchsetzen kann (z.B. bei Aufrechnung oder Verrechnung); da die Rechtsnatur eines subjektiven Rechts auf Rente also grundsätzlich dessen Dynamisierbarkeit umfaßt, bedarf ausdrücklicher Regelung, wenn der monatliche Wert des subjektiven Rechts insgesamt oder hinsichtlich einzelner wertbildenden Faktoren (im Regelfall: der rentenrechtlichen Zeiten) nur "dynamisch bestandsgeschützt" (dazu stellv. BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 7) oder sogar lediglich "statisch bestandsgeschützt" (dazu stellv. BSG SozR 3-2600 § 63 Nr. 1) sein soll.
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94

    Anwendung der Vorschriften des § 300 SGB VI, Umwandlung bei Auslandsrente

  • BSG, 21.12.1971 - GS 6/71

    Entstehung eines Anspruches auf Witwenrentenabfindung bei Auslandsberührung -

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 13/93

    Anspruch auf Nachzahlung von Witwenrente - Ruhen des Anspruchs während der Zeit

  • BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 87/76

    Anspruch auf Witwenrente - Wiederaufleben - Stammrecht - Bestehen - Wiederheirat

  • BSG, 05.11.1980 - 11 RA 28/80

    Rentenruhe - Anrechenbare Versicherungszeit - Rentenanspruch

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Soweit danach Einzelansprüche noch nicht erfüllt waren, hatte sie ermessensfehlerfrei zu entscheiden, ob die Einrede der Verjährung erhoben werden sollte (vgl BSGE 79, 113 ff = SozR 3-5070 § 18 Nr. 2 und SozR 3-2600 § 307a Nr. 8).

    Insbesondere sind weder Verwaltung noch Rechtsprechung gesetzlich ermächtigt, die kraft Gesetzes erfolgende Entstehung subjektiver Rechte auf Rente und deren unmittelbar durch Gesetz geregelten Bestand von weiteren Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl schon BSG SozR 3-2600 § 307a Nr. 8).

  • BSG, 30.09.1997 - 4 RA 106/95

    Anspruch auf Regelaltersrente wegen in der BRD zurückgelegter rentenrechtlicher

    Ab diesem Zeitpunkt war die Beklagte verpflichtet, die monatliche Einzelrentenleistung zu erbringen, sie konnte im Hinblick auf das Außerkrafttreten des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) zum 31. Dezember 1991 die dem Zahlungsanspruch der Klägerin entgegenstehende Einrede des gewöhnlichen Aufenthaltes in der ehemaligen DDR (§ 96 AVG) nicht mehr erfolgreich geltend machen (vgl. hierzu Urteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 41/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Etwas anderes gilt auch nicht für in der Bundesrepublik Deutschland erworbene Rechte der Bestandsrentner des Beitrittsgebietes, die vor dem 1. Januar 1992 sich in der DDR oder im Beitrittsgebiet gewöhnlich aufhielten (vgl. hierzu Urteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 41/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Gemäß dem ab 1. Januar 1992 im ganzen Bundesgebiet gültigen einheitlichen Rentenversicherungsrecht des SGB VI (Art. 8 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag (EV) - vom 31. August 1990, BGBl. II S 889, i.V.m. Art. 30 Abs. 5 EV und Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 1) ist diese Rente, die seit dem 3. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1991 aufgrund des zu sekundärem Bundesrecht gewordenen Sozialversicherungsrechts des Beitrittsgebiets zu gewähren war (Art 9 Abs. 2 EV i.V.m. Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet F und H), durch ein Recht auf eine Regelaltersrente ersetzt (noviert) worden (ständige Rechtsprechung seit BSGE 72, 50SozR 3-8570 § 10 Nr. 1; vgl. hierzu Urteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 41/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Letztlich erstreckt sich die Auffangregelung auch auf Bestandsrentner, die sowohl ein Recht auf eine in das SGB VI "übergeleitete Beitrittsgebietsrente" als auch auf eine SGB VI-Rente aus "originären" rentenrechtlichen Zeiten des Bundesgebiets (ohne das Beitrittsgebiet) haben, die jedoch eine Leistung "aus diesen Zeiten" deshalb nicht erhalten, weil der Wert der Rente aus "Westzeiten" geringer ist als derjenige der in das SGB VI "übergeleiteten" Beitrittsgebietsrente und weil im Hinblick hierauf die "originäre" (West)Rente gemäß § 89 SGB VI ruht (vgl. hierzu Urteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 41/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn § 96 AVG gewährte dem Rentenversicherungsträger bis 31. Dezember 1991 gegenüber diesen Versicherten - wie ausgeführt - lediglich eine rechtshindernde, die einzelnen monatlichen Zahlungsansprüche betreffende, also die Auszahlung hindernde Einrede (vgl. Urteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 41/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Tatsächlich "ruht" also das Recht auf die BU-Rente iS der Rechtsfolgenkonsumtion, solange ein Anspruch auf die in der Regel höhere EU-Rente besteht (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 307a Nr. 8 S 36; Niesel, Kasseler Komm, § 89 RdNr 4; vgl zum "Ruhen": BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 2 S 9).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R

    Neubewertung einer Altersrente bei Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Dasselbe gilt für ein Stammrecht auf Altersrente aus der allgemeinen bundesrechtlichen Altersrentenversicherung in Konkurrenz zu einem "überführten" Stammrecht auf Altersrente aus der früheren Rentenversicherung des Beitrittsgebiets (zB §§ 307a, 307b SGB VI; dazu BSG SozR 3-2600 § 307a Nr. 8).
  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R

    Recht auf Altersrente, Rangstelle, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung,

    In derartigen Fällen ist die Regelung über das Zusammentreffen "mehrerer Rentenansprüche" (§ 89 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) direkt anzuwenden und nur die Rente zu zahlen, die auf dem Recht mit dem höheren Wert beruht (BSG SozR 3-2600 § 307a Nr. 8).
  • BSG, 30.09.1997 - 4 RA 115/95

    Anwendungsbereich von § 307a Abs. 10 SGB VI

    Letztlich erstreckt sich die Auffangregelung auch auf Bestandsrentner, die sowohl ein Recht auf eine in das SGB VI "übergeleitete Beitrittsgebietsrente" als auch auf eine SGB VI-Rente aus "originären" rentenrechtlichen Zeiten des Bundesgebiets (ohne das Beitrittsgebiet) haben, die jedoch eine Leistung "aus diesen Zeiten" deshalb nicht erhalten, weil der Wert der Rente aus "Westzeiten" geringer ist als derjenige der in das SGB VI "übergeleiteten" Beitrittsgebietsrente und weil im Hinblick hierauf die "originäre" (West)Rente gemäß § 89 SGB VI ruht (vgl hierzu Urteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 41/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn § 96 AVG gewährte dem Rentenversicherungsträger bis 31. Dezember 1991 gegenüber diesen Versicherten lediglich eine rechtshindernde, die einzelnen monatlichen Zahlungsansprüche betreffende, also die Auszahlung hindernde Einrede (vgl Urteil vom 29: Juli 1997 - 4 RA 41/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 3/01 R

    Funktionelle Zuständigkeit der Landessozialgerichte - Sachentscheidung als

    In Deutschland gab es bis zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich zwei rentenversicherungsrechtliche (Teil-)Rechtsordnungen, die jeweils partielles Bundesrecht waren und im Wesentlichen unvermischt nebeneinander bestanden (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 307a Nr. 8 S 36).
  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 12/00 R

    Zusammentreffen einer Bergmannsaltersrente nach Art 2 RÜG und einer

    Mithin entfällt für den Zeitraum des Zusammentreffens bezüglich des betreffenden Rentenanspruchs (nur) dessen Erfüllung durch monatliche Rentenzahlungen (ähnlich schon der 5. Senat des BSG zum Begriff des Ruhens in seinem Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 48/96 R - BSGE 82, 17, 18 f = SozR 3-2200 § 1283 Nr. 1, S 3, wonach das Ruhen in seiner Wirkung einer gesetzlich fingierten Erfüllung der im Ruhenszeitraum fälligen Rentenbeträge durch die gleichzeitig zu gewährende andere Leistung entspreche, sowie BSG Urteile vom 29. März 1990 - 4 RA 22/89 - SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1, S 5 f und vom 29. Juli 1997 - 4 RA 41/96 - SozR 3-2600 § 307a Nr. 8, S 37 - zu der Formulierung im früheren § 96 AVG bzw § 1317 RVO, wonach ein Berechtigter "keine Leistungen der Rentenversicherung erhält", wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt im jetzigen Beitrittsgebiet hatte: Die Formulierung lege nahe, dass die Vorschriften - anders als das Ruhen - nicht nur das Rentenstammrecht, sondern auch die Einzelansprüche entstehen ließen und nur die Auszahlung einschränkten).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - L 2 KN 47/98

    Rentenversicherung

    Nachvollziehbar hat die höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu ausgeführt (vgl. BSG, Urteil vom 29.07.1997, 4 RA 41/96, SozR 3-2600 § 307 a SGB VI Nr. 8, S. 31 ff., 41), der Hinweis, diese Vorschrift kenne nur "eine Regelaltersrente", sei nicht verständlich.
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 65/95
    Diese individual-grundrechtlich als Eigentum geschützte Rechtsposition ist weder durch den Umzug in die DDR noch durch das SGB VI beseitigt oder eingeschränkt worden (dazu und auch zum folgenden näher Senatsurteil vom 29. Juli 1997, 4 RA 41/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Vielmehr gab die Vorschrift nur noch eine - bezogen auf den einzelnen monatlichen Zahlungsanspruch - dauerhafte Einrede, also eine (für die ... pflichtige) Befugnis zur Erfüllungsverweigerung; durch § 96 AVG wurden somit nur die Durchsetzbarkeit des einzelnen Zahlungsanspruchs und die Auszahlung (Leistungsbewirkung) eingeschränkt (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts , zusammengefaßt in BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1; näher zu § 96 AVG: Senatsurteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 41/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 10/01 R

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - L 3 RA 31/00

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 14 R 967/10

    Weiterzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Ruhen des Rechts auf

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - L 8 R 764/08

    Altersrente; Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses; Weiterwirken des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - L 3 RA 43/97

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2006 - L 1 RA 128/04
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2002 - L 6 KN 32/99

    Anspruch auf Berechnung einer Altersrente allein unter Berücksichtigung der sog.

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