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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 47/17   

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LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 47/17 (https://dejure.org/2017,53242)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.2017 - 4 Sa 47/17 (https://dejure.org/2017,53242)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 4 Sa 47/17 (https://dejure.org/2017,53242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    BetrAVG, § 315 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 47/17
    Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, selbst Versorgungsleistungen zu erbringen, so ergibt sich das Recht des Betriebsrats, bei der Regelung von Fragen der betrieblichen Altersversorgung mitzubestimmen, aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, wobei sich diese Mitbestimmung auf die konkrete Ausgestaltung der Leistungsordnung bezieht (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris).

    Die Mitbestimmung soll der Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Entgeltgefüges und der Wahrung der innerbetrieblichen Entgeltgerechtigkeit dienen (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Juris).

    Mitbestimmungspflichtig sind aber alle Regeln, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris).

    Dies gilt auch für die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris).

    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges und die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sichern (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Juris).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich nicht auf die Entscheidungen darüber, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel dafür der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt werden soll, welcher Durchführungsweg beschritten und welcher Versorgungsträger ausgewählt wird (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - Juris; LArbG Rheinland-Pfalz, 13. September 2007 - 11 Sa 78/07 - Juris).

    Mitbestimmungspflichtig sind aber alle Regeln, mit denen die zur Verfügung gestellten Mittel auf die Begünstigten verteilt werden (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - Juris).

    Solche Eingriffe sind nur dann mitbestimmungsfrei, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kein Verteilungsspielraum für die verbliebenen Versorgungsmittel bleibt, ein abweichender Leistungsplan also nicht aufgestellt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; Fitting, BetrVG, 28. Auflage, § 87 Rn. 461).

    Da sie dies versäumt hat, d.h. keine Zustimmung des Gesamtbetriebsrats eingeholt hatte, erweist sich die Entscheidung als unwirksam und wirkt sich nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Juris; BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris) auch gegenüber dem Kläger aus.

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 47/17
    Die Mitbestimmung soll der Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Entgeltgefüges und der Wahrung der innerbetrieblichen Entgeltgerechtigkeit dienen (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Juris).

    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges und die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sichern (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Juris).

    Da sie dies versäumt hat, d.h. keine Zustimmung des Gesamtbetriebsrats eingeholt hatte, erweist sich die Entscheidung als unwirksam und wirkt sich nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Juris; BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris) auch gegenüber dem Kläger aus.

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 47/17
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Betriebsrentner ihre Gegenleistung für die zugesagten Betriebsrenten bereits erbracht haben und dass die Betriebsrenten insbesondere ab dem Zeitpunkt des Versorgungsfalls einen besonderen Schutz genießen, weil die Betriebsrentner selbst nicht mehr für einen anderweitigen Ausgleich von Versorgungslücken sorgen können (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Juris; BAG Urteil vom 26. Oktober 2010 - 3 AZR 711/08 - Juris).

    Zwar ist der Beklagten einzuräumen, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dies für Eingriffe in Anpassungsregelungen dann genügen lässt, wenn ein geringfügiger Eingriff gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Juris).

    Ebenso mag hier ein geringfügiger Eingriff vorliegen, weil die Kaufkraft der Renten durch den Ausgleich der Inflationsrate gewahrt blieb und die Rentner insoweit keinen Anlass gehabt hätten, anderweitig eine Versorgungslücke zu schließen (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Juris).

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 47/17
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich nicht auf die Entscheidungen darüber, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel dafür der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt werden soll, welcher Durchführungsweg beschritten und welcher Versorgungsträger ausgewählt wird (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - Juris; LArbG Rheinland-Pfalz, 13. September 2007 - 11 Sa 78/07 - Juris).

    Mitbestimmungspflichtig sind aber alle Regeln, mit denen die zur Verfügung gestellten Mittel auf die Begünstigten verteilt werden (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - Juris).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 47/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung des Arbeitgebers rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Juris; BAG Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 - Juris).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziffer 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Juris; BAG Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 - Juris).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 47/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung des Arbeitgebers rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Juris; BAG Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 - Juris).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziffer 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Juris; BAG Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 - Juris).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 47/17
    Richtig ist, dass auch Betriebsparteien bei Aufstellen ihrer normativen Regelungen dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot unterliegen (BAG Urteil vom 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Juris; BAG Urteil vom 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Juris).

    Durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe können die Betriebspartner eine Auslegung und Anwendung der Betriebsvereinbarung auf der Basis geänderter tatsächlicher Verhältnisse ermöglichen, wenn dies aufgrund der Besonderheiten des Regelungsgegenstandes erforderlich ist (BAG Urteil vom 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Juris).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 47/17
    Das hätte zum Ergebnis, dass der Gesamtbetriebsrat in § 6 Ziffer 3, 2. Hs. AusfBestg BVW bei Aufstellen der Verteilungsgrundsätze in unzulässiger Weise auf sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vorab verzichtet hätte (vgl. BAG Urteil vom 03. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - Juris).
  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 47/17
    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (BAG Urteil vom 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Juris; BAG Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Juris; BAG Urteil vom 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Juris).
  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 47/17
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG Urteil vom 30. August 2016 - 3 AZR 272/15 - Juris; BAG Urteil vom 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 - Juris) .
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 631/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07

    Betriebliche Altersversorgung - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat -

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 711/08

    Betriebsrente - Entgeltentwicklung - Ausgangsrente

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

  • LAG Hamburg, 01.06.2017 - 7 Sa 102/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 15/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2017 - 4 Sa 47/17 - teilweise aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48879
LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17 (https://dejure.org/2018,48879)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.11.2018 - 4 Sa 47/17 (https://dejure.org/2018,48879)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. November 2018 - 4 Sa 47/17 (https://dejure.org/2018,48879)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Voraussetzungen der Anwendung eines Gehaltstarifvertrages auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Voraussetzungen der Anwendung eines Gehaltstarifvertrages auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 109/10

    Betriebsrentenanpassung - (ergänzende) Auslegung einer vertraglichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17
    Diesbezüglich ist anerkannt, dass eine solche Regelung als dynamische Bezugnahme zu verstehen ist (vgl. BAG v. 14.02.2012 - 3 AZR 109/10 - Rdz. 22 m. w. N.).
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17
    Die Bindung der Beklagten an die von ihrer Rechtsvorgängerin mit dem Kläger individualrechtlich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf den A. Gehalts-TV verstößt schließlich auch nicht gegen unionsrechtliche Regelungen, namentlich Art. 3 RL 2001/23/EG i. V. m. Art. 16 GRC (BAG v. 30.08.2017 - 4 AZR 95/14 -, AP Nr. 139 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17
    Die Klage ist als sog. Elementenfeststellungsklage (vgl. hierzu BAG v. 01.07.2009 - 4 AZR 261/08 - Rz. 26 ff.; BAG v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - Rz. 11 m. w. N.; jeweils zitiert nach juris) zulässig.
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17
    Eine Eigenschaft der vertraglichen Bestimmung als dynamische Verweisung ergebe sich - entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts - auch nicht unter Berücksichtigung der Unklarheitenregelung des § 305 c Abs. 2 BGB, da vorliegend im Gegensatz zu dem der Entscheidung des BAG vom 09.11.2005 (5 AZR 128/05) zugrunde liegenden Sachverhalt gerade kein Verweis auf einen spezifischen Tarifvertrag in den Arbeitsvertrag aufgenommen worden sei.
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG v. 13.02.2013 - 5 AZR 2/12 - Rz. 14 f. m. w. N.; BAG v. 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 - Rz. 15; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG v. 13.02.2013 - 5 AZR 2/12 - Rz. 14 f. m. w. N.; BAG v. 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 - Rz. 15; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17
    Die Klage ist als sog. Elementenfeststellungsklage (vgl. hierzu BAG v. 01.07.2009 - 4 AZR 261/08 - Rz. 26 ff.; BAG v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - Rz. 11 m. w. N.; jeweils zitiert nach juris) zulässig.
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17
    Nur wenn es eindeutige Hinweise für eine statische Bezugnahme gibt, kann von dieser Auslegungsregel abgewichen werden (BAG v. 07.12.2016 - 4 AZR 414/14 - Rz. 25; BAG v. 25.02.2015 - 5 AZR 481/13 - Rz. 15; jeweils m. w. N.).
  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17
    Nur wenn es eindeutige Hinweise für eine statische Bezugnahme gibt, kann von dieser Auslegungsregel abgewichen werden (BAG v. 07.12.2016 - 4 AZR 414/14 - Rz. 25; BAG v. 25.02.2015 - 5 AZR 481/13 - Rz. 15; jeweils m. w. N.).
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 396/08

    Dynamische Bezugnahme auf "ortsfremden" Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17
    Wenn dies nicht der Fall ist, also eine Tarifgeltung für das Arbeitsverhältnis auch bei Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers nicht vorläge, kann eine solche Verweisungsklausel nicht als Gleichstellungsabrede ausgelegt werden (BAG v. 21.10.2009 - 4 AZR 396/08 -, AP Nr. 72 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
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