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BGH, 11.05.1999 - 4 StR 182/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 154 Abs. 2 StPO; § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB;
Verfahrenseinstellung; Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts; - Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung deutschen Strafrechts; Einstellung des Verfahrens
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Straffestsetzung durch das Revisionsgericht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94
Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck
Auszug aus BGH, 11.05.1999 - 4 StR 182/99
Der Senat stellt das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit der Angeklagte im Fall II 3 der Urteilsgründe (= Fall 5 der Anklage) verurteilt worden ist, weil die bisherigen Feststellungen zweifelhaft erscheinen lassen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung deutschen Strafrechts (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB) vorliegen (vgl. BGH NStZ 1995, 440, 441).