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   BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08   

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https://dejure.org/2008,13009
BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08 (https://dejure.org/2008,13009)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2008 - 4 StR 251/08 (https://dejure.org/2008,13009)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08 (https://dejure.org/2008,13009)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 203 StPO; § 206a StPO
    Strafverfolgungsvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (erforderliche gesetzmäßige Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen; Verfahrenshindernis)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehenbleiben eines Schuldspruchs bei Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn ...

  • Judicialis

    StPO § 206 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203
    Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses bei falscher Besetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.08.2007 - 4 StR 212/07

    Verfahrenshindernis des fehlenden Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08
    Bezüglich der dieser Verurteilung zu Grunde liegenden Anklageschrift vom 14. Januar 2008 fehlt es an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss, da die Strafkammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung dieser Anklage nicht in der gesetzlich vorgesehenen Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen entschieden hat (vgl. BGHSt 50, 267, 269; BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07).
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Auszug aus BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08
    Bezüglich der dieser Verurteilung zu Grunde liegenden Anklageschrift vom 14. Januar 2008 fehlt es an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss, da die Strafkammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung dieser Anklage nicht in der gesetzlich vorgesehenen Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen entschieden hat (vgl. BGHSt 50, 267, 269; BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07).
  • BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23

    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses (große

    Zur Klarstellung hat der Senat das angegriffene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19).
  • BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09

    Kognitionspflicht des Gerichts; wirksamer Eröffnungsbeschluss

    Damit hat es entgegen der gesetzlich vorgesehenen Besetzung - drei Berufsrichter unter Ausschluss der Schöffen - entschieden, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernis führt (BGHSt 50, 267, 269; Senatsbeschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07 und vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08) und die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (§ 206a Abs. 1 StPO analog).
  • BGH, 04.12.2008 - 3 StR 497/08

    Eröffnungsbeschluss der Großen Strafkammer (notwendige Dreierbesetzung);

    Die Strafkammer hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung dieser Anklage nicht in der gesetzlich vorgesehenen Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen entschieden (BGHSt 50, 267, 269; BGH StV 2007, 562; BGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 4 StR 251/08 - m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2014 - 2 StR 516/13

    Unzureichender Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Verfahrenseinstellung)

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Einstellung des Verfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08).
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