Rechtsprechung
BGH, 07.10.2003 - 4 StR 322/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 261 StPO
Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: Trinkmengen, Alkoholkonsum, situationsangepasstes Handeln, Verdeckung der Tat, Einlassung des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Annahme von Schuldunfähigkeit bei jahrelanger Alkoholabhängigkeit; Annahme eines leichten Rausches ohne Einfluss auf die Schuldfähigkeit bei alkoholabhängigem Täter und Alkoholkonsum vor der Tat
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20 § 21
Indizwert des kontrollierten Verhaltens eine hochgradig Alkoholisierten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96
Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit
Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 4 StR 322/03
Der aufgezeigte Mangel zwingt auch zur Aufhebung der für sich gesehen rechtlich nicht zu beanstandender Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen Raubes und gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1). - BGH, 07.05.1985 - 2 StR 143/85
Voraussetzungen eines Verdeckungsmordes - Bejahung des Mordmerkmals der …
Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 4 StR 322/03
Sollte der neu entscheidende Tatrichter zur Annahme alkoholbedingter erheblicher Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten kommen, wird er zu prüfen haben, inwieweit sich damit Feststellungen zur subjektiven Tatseite, vor allem zur Verdeckungsabsicht, vereinbaren lassen (vgl. BGH NStZ 1985, 454, 455 m.w.N.).
- OLG Hamm, 04.10.2006 - 3 Ss 429/06
Strafrahmenverschiebung; fakultativ; Alkoholisierung; Gesamtabwägung
Seine Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung und ist regelmäßig hinzunehmen, sofern die dafür wesentlichen tatsächlichen Grundlagen hinreichend ermittelt und bei der Wertung ausreichend berücksichtigt worden sind (BGH, NJW 2004, 3350, 3351; ebenso BGH, NJW 2006, 274, 275; BGH, Urteil vom 23.02.2006, 4 StR 444/05, BeckRS 2006 Nr. 03157; BGH, Urteil vom 17.06.2004, 4 StR 54/04, BeckRS 2004 Nr. 07062; BGH, Beschluss vom 07.10.2003, 4 StR 322/03, BeckRS 2003 Nr. 10525 je m.w.N.).