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   BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03   

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https://dejure.org/2004,5456
BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5456)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2004 - 4 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5456)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 4 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5456)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 354 StPO
    Verfall (kein Erlangtes bei fehlender Erwerbsmöglichkeit: nichtiges Erfüllungsgeschäft; Herausgabeanspruch); Teilfreispruch zur Klarstellung

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfallenlassen eines Teilfreispruchs; Fallenlassen der Anordnung des Verfalls eines sichergestellten Betrages; Rechtswirksamkeit des Erfüllungsgeschäfts beim Handel mit Waffen und Drogen; Verurteilung und Freispruch wegen desselben Tatgeschehens; Herausgabe eines von ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 554
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Dies hat der Bundesgerichtshof für das bei Rauschgiftgeschäften bezahlte Geld entschieden (BGHSt 31, 145, 148; BGHR StGB § 73 Anspruch 3).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Das Entfallenlassen des Teilfreispruchs erfolgt nur zur Klarstellung; denn ein Angeklagter darf nicht wegen desselben Tatgeschehens zugleich verurteilt und freigesprochen werden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 566; NStZ-RR 1997, 331, 332; BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97; Kuckein in KK 5. Aufl. § 352 Rdn. 6, § 353 Rdn. 16).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97

    Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz bei Benutzung von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Das Entfallenlassen des Teilfreispruchs erfolgt nur zur Klarstellung; denn ein Angeklagter darf nicht wegen desselben Tatgeschehens zugleich verurteilt und freigesprochen werden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 566; NStZ-RR 1997, 331, 332; BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97; Kuckein in KK 5. Aufl. § 352 Rdn. 6, § 353 Rdn. 16).
  • BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84

    Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Das Entfallenlassen des Teilfreispruchs erfolgt nur zur Klarstellung; denn ein Angeklagter darf nicht wegen desselben Tatgeschehens zugleich verurteilt und freigesprochen werden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 566; NStZ-RR 1997, 331, 332; BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97; Kuckein in KK 5. Aufl. § 352 Rdn. 6, § 353 Rdn. 16).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 632/94

    Verfall - Scheingeschäft mit Polizei

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Dies hat der Bundesgerichtshof für das bei Rauschgiftgeschäften bezahlte Geld entschieden (BGHSt 31, 145, 148; BGHR StGB § 73 Anspruch 3).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Denn der Gesetzgeber wollte mit den Strafvorschriften im Waffengesetz wie im Betäubungsmittelgesetz jeglichen unerlaubten Handel mit Waffen bzw. Drogen unterbinden, sodass auch das Erfüllungsgeschäft bei solchen Geschäften nichtig ist (BGH NJW 54, 550).
  • BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23

    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge

    Soweit die tatmehrheitlich abgeurteilte unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) im Schuldspruch entfällt, kommt ein Teilfreispruch nicht in Betracht, da sämtliche dem Angeklagten in der zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage als tateinheitlich begangen zur Last gelegten Tatvorwürfe erwiesen sind und ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03; vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15 Rn. 2 und vom 12. Oktober 2017 - 4 StR 302/17 Rn. 3).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17

    Recht auf ein faires Verfahren (Tatprovokation bei Einsatz einer polizeilichen

    Der sichergestellte Geldbetrag in Höhe von 52.500 Euro steht daher derjenigen Polizeibehörde zu, die ihn zur Verfügung gestellt hat, und ist an diese herauszugeben (BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148; Beschlüsse vom 29. November 1994 - 4 StR 632/94, BGHR StGB § 73 Anspruch 3; und vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03, StraFo 2004, 215).
  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 68/17

    Erforderlichkeit des Teilfreispruchs bei nicht ausgeschöpfter Anklage

    Ein Fall, in dem es eines Teilfreispruchs nicht bedurfte, weil das Gericht mehrere tatmehrheitlich angeklagte Taten als erwiesen ansah, aber lediglich (in dubio pro reo) tateinheitlich aburteilte, liegt hier nicht vor (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 StR 67/07 -, BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08 -, und vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 - BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 362/99 - BGH, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 -).
  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 224/04

    Urteilsformel (Tateinheit; Tatmehrheit; Teilfreispruch); Doppelverwertungsverbot;

    Allein diese Änderung des Konkurrenzverhältnisses führt nicht zum Teilfreispruch, durch die tateinheitliche Verurteilung wird der Anklageersatz erschöpft (vgl. BGHSt 44, 196, 201 f.; BGH, Beschluß vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 13).
  • BGH, 07.12.2021 - 4 StR 384/21

    Entfallen des Teilfreispruchs aus Gründen der Klarstellung

    Der Teilfreispruch muss aus Gründen der Klarstellung entfallen, da ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 und vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15).
  • BGH, 12.10.2017 - 4 StR 302/17

    Versuchte Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern; Einbeziehung

    Der Teilfreispruch muss aus Gründen der Klarstellung entfallen, da ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03, in NStZ 2004, 554 nicht abgedruckt; vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15 Rn. 2).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 283/15

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Der Teilfreispruch hat daher zur Klarstellung zu entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 in NStZ 2004, 554 nicht abgedruckt).
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