Rechtsprechung
BGH, 20.11.2012 - 4 StR 443/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 346 Abs. 2 StPO
Erforderliche erkennbare Strafrahmenmilderung bei Annahme der verminderten Schuldfähigkeit (Erörterungsmangel); Antrag auf Entscheidung durch das Revisionsgericht - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Strafrahmens bei Begehen einer Tat unter den Voraussetzungen des § 21 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21; StGB § 223 Abs. 1; StGB § 49 Abs. 1
Berücksichtigung des Strafrahmens bei Begehen einer Tat unter den Voraussetzungen des § 21 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Revison ohne Begründung?
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 196
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.02.1999 - 3 StR 37/99
Strafrahmenmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit
Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 4 StR 443/12
Die Urteilsgründe lassen jedoch nicht erkennen, ob der Tatrichter den Strafrahmen des § 223 Abs. 1 StGB aus diesem Grunde gemäß § 49 Abs. 1 StGB gemildert oder ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1987 - 4 StR 388/87, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11, vom 12. Juli 1988 - 4 StR 278/88, BGHR StGB § 49 Abs. 1 Strafrahmenverschiebung 3 vom 24. Februar 1999 - 3 StR 37/99 und 13. Januar 2000 - 4 StR 606/99).Da Gründe, von einer Strafrahmenverschiebung abzusehen, nicht ohne weiteres ersichtlich sind (…dazu Fischer, StGB, 59. Aufl., § 21 Rn. 20 ff.) und deshalb nicht ausnahmsweise auf eine ausdrückliche Entscheidung über die fakultative Strafrahmenmilderung verzichtet werden durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 1999 - 3 StR 37/99), muss der Strafausspruch aufgehoben werden.
- BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87
Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 4 StR 443/12
Die Urteilsgründe lassen jedoch nicht erkennen, ob der Tatrichter den Strafrahmen des § 223 Abs. 1 StGB aus diesem Grunde gemäß § 49 Abs. 1 StGB gemildert oder ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1987 - 4 StR 388/87, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11, vom 12. Juli 1988 - 4 StR 278/88, BGHR StGB § 49 Abs. 1 Strafrahmenverschiebung 3 vom 24. Februar 1999 - 3 StR 37/99 und 13. Januar 2000 - 4 StR 606/99). - BGH, 13.01.2000 - 4 StR 606/99
Strafrahmenwahl; Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Strafrahmenverschiebung
Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 4 StR 443/12
Die Urteilsgründe lassen jedoch nicht erkennen, ob der Tatrichter den Strafrahmen des § 223 Abs. 1 StGB aus diesem Grunde gemäß § 49 Abs. 1 StGB gemildert oder ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1987 - 4 StR 388/87, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11, vom 12. Juli 1988 - 4 StR 278/88, BGHR StGB § 49 Abs. 1 Strafrahmenverschiebung 3 vom 24. Februar 1999 - 3 StR 37/99 und 13. Januar 2000 - 4 StR 606/99). - BGH, 12.07.1988 - 4 StR 278/88
Zulässigkeit der Revision eines Nebenklägers bei Erstreben einer Verurteilung …
Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 4 StR 443/12
Die Urteilsgründe lassen jedoch nicht erkennen, ob der Tatrichter den Strafrahmen des § 223 Abs. 1 StGB aus diesem Grunde gemäß § 49 Abs. 1 StGB gemildert oder ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1987 - 4 StR 388/87, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11, vom 12. Juli 1988 - 4 StR 278/88, BGHR StGB § 49 Abs. 1 Strafrahmenverschiebung 3 vom 24. Februar 1999 - 3 StR 37/99 und 13. Januar 2000 - 4 StR 606/99).
- BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff …
Aus dem Urteil muss sich die Prüfung der Milderungsmöglichkeit ergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 StR 443/12 -, juris).