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   BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02   

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https://dejure.org/2002,3247
BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02 (https://dejure.org/2002,3247)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2002 - 4 StR 51/02 (https://dejure.org/2002,3247)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 4 StR 51/02 (https://dejure.org/2002,3247)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Totschlag - Raub - Versuch - Gefährliche Körperverletzung - Tateinheit - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 13 Abs. 1; ; StGB § 212 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1 § 212 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen versuchtem und vollendetem Totschlag durch Unterlassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 303
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02
    Nach der Gesamtheit der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen haben sich die Angeklagten B. und S. im Fall II 2 jeweils (lediglich) wegen versuchten Totschlags (durch Unterlassen) strafbar gemacht (vgl. BGHSt 38, 356, 358 ff.; 40, 257, 270 ff.; BGH NStZ 2000, 414, 415).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02
    Nach der Gesamtheit der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen haben sich die Angeklagten B. und S. im Fall II 2 jeweils (lediglich) wegen versuchten Totschlags (durch Unterlassen) strafbar gemacht (vgl. BGHSt 38, 356, 358 ff.; 40, 257, 270 ff.; BGH NStZ 2000, 414, 415).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02
    Nach der Gesamtheit der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen haben sich die Angeklagten B. und S. im Fall II 2 jeweils (lediglich) wegen versuchten Totschlags (durch Unterlassen) strafbar gemacht (vgl. BGHSt 38, 356, 358 ff.; 40, 257, 270 ff.; BGH NStZ 2000, 414, 415).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02
    c) Diese rechtliche Wertung hält der Nachprüfung insofern nicht stand, als - was die Revisionen zu Recht beanstanden - nicht festgestellt ist, daß durch ein Eingreifen der Angeklagten B. und S. der Tod des Jürgen Se. , so wie er konkret eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 1981, 218; 1985, 26, 27; StV 1986, 59), mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre, denn nur dann könnte das Unterlassen für den konkreten Todeseintritt ursächlich geworden sein (vgl. BGHSt 6, 1, 2; 43, 381, 397; BGH NStZ 2000, 583).
  • BGH, 04.03.1954 - 3 StR 281/53
    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02
    c) Diese rechtliche Wertung hält der Nachprüfung insofern nicht stand, als - was die Revisionen zu Recht beanstanden - nicht festgestellt ist, daß durch ein Eingreifen der Angeklagten B. und S. der Tod des Jürgen Se. , so wie er konkret eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 1981, 218; 1985, 26, 27; StV 1986, 59), mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre, denn nur dann könnte das Unterlassen für den konkreten Todeseintritt ursächlich geworden sein (vgl. BGHSt 6, 1, 2; 43, 381, 397; BGH NStZ 2000, 583).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02
    Da sich das weitere Verfahren nur noch gegen Erwachsene richtet, verweist der Senat die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BGH, 10.08.1984 - 1 StR 9/84

    Totschlag - Unterlassen - Kausalität - Verlängerung des Lebens - Verlängerung um

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02
    c) Diese rechtliche Wertung hält der Nachprüfung insofern nicht stand, als - was die Revisionen zu Recht beanstanden - nicht festgestellt ist, daß durch ein Eingreifen der Angeklagten B. und S. der Tod des Jürgen Se. , so wie er konkret eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 1981, 218; 1985, 26, 27; StV 1986, 59), mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre, denn nur dann könnte das Unterlassen für den konkreten Todeseintritt ursächlich geworden sein (vgl. BGHSt 6, 1, 2; 43, 381, 397; BGH NStZ 2000, 583).
  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 300/85

    Ursächlichkeit eines Schlags (zweite Handlung) für den Todeseintritt - Kausalität

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02
    c) Diese rechtliche Wertung hält der Nachprüfung insofern nicht stand, als - was die Revisionen zu Recht beanstanden - nicht festgestellt ist, daß durch ein Eingreifen der Angeklagten B. und S. der Tod des Jürgen Se. , so wie er konkret eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 1981, 218; 1985, 26, 27; StV 1986, 59), mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre, denn nur dann könnte das Unterlassen für den konkreten Todeseintritt ursächlich geworden sein (vgl. BGHSt 6, 1, 2; 43, 381, 397; BGH NStZ 2000, 583).
  • AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16

    Tod eines Kindes in Winterberg: Anklage gegen Jugendamts-Mitarbeiterin

    Ein Kausalzusammenhang liegt demnach vor, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass damit der eingetretene Erfolg entfällt (RGSt 63 393, 75 50, BGHSt 37 126, NJW 1998, 1573, NStZ-RR 2002, 303, NJW 2003, 526, OLG Düsseldorf NStZ-RR 01, 209).
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Hinsichtlich der hypothetischen Kausalität genügt bedingter Vorsatz dahingehend, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, sein Eingreifen könne den Erfolg abwenden (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 370; vom 16. Februar 2000 - 2 StR 582/99 Rn. 18 f. und vom 11. April 2001 - 3 StR 456/00, BGHSt 46, 373, 379; implizit auch Urteil vom 6. Mai 1960 - 4 StR 117/60, BGHSt 14, 282, 284; Beschlüsse vom 3. Mai 1984 - 4 StR 266/84 Rn. 4 und vom 13. Juni 2002 - 4 StR 51/02 Rn. 6; Roxin, Strafrecht, Allgemeiner Teil II, 2003, § 31 Rn. 186; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 13 Rn. 87; LK-StGB/Weigend, 13. Aufl., § 13 Rn. 73; SSW-StGB/Kudlich, 4. Aufl., § 13 Rn. 38).
  • BGH, 07.01.2010 - 4 StR 413/09

    Freispruch im Fall "Ouri Jallow" aufgehoben

    Im Ansatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein (pflichtwidriges) Unterlassen des Angeklagten für den konkreten Todeseintritt nur dann ursächlich geworden wäre, wenn der Tod O. J. s, so wie er konkret eingetreten ist, durch ein sofortiges und sachgerechtes Eingreifen des Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juni 2002 - 4 StR 51/02, NStZ-RR 2002, 303 m. N.).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

    Denn ausgehend von den vom Landgericht getroffenen Feststellungen, denen zufolge die Angeklagten R. und F. für den Tod des Tatopfers nur deshalb einzustehen haben, weil sie vorsätzlich die ihnen mögliche Einleitung von Rettungsmaßnahmen unterlassen haben, könnte ihnen vollendeter Mord nur dann angelastet werden, wenn ihr pflichtwidriges Unterlassen für den Tod zumindest mitursächlich geworden wäre (vgl. BGH NStZ 2000, 583; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 2).
  • KG, 12.06.2006 - 5 Ws 179/06

    Strafvollzug: Verteidiger als berechtigter Empfänger eines Bescheides des

    Sofern das Strafvollzugsgesetz keine Regelung trifft, darf eine dadurch entstehende Gesetzeslücke freilich nicht zum Nachteil des Gefangenen durch die Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes gefüllt werden, wenn es sich dabei nicht um die Niederlegung eines allgemeinen Grundsatzes handelt (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 303 zu § 41 Abs. 2 VwVfG).
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