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BGH, 09.12.2004 - 4 StR 516/04 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 306 a Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 22 StGB
Versuchte schwere Brandstiftung (Brandstiftungsvorsatz; fehlende Grundlage; Brandlegung; Erfassung wesentlicher Gebäudeteile) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Billigende Inkaufnahme der teilweisen Zerstörung eines Bürogebäudes durch den Angeklagten nach Entzünden einer öffentlichen Toilettenanlage durch diesen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 304; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 3
Vorsatz bezüglich des Umfangs des Brandes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02
Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" …
Auszug aus BGH, 09.12.2004 - 4 StR 516/04
Anhaltspunkte dafür, daß der Angeklagte es ernsthaft für möglich gehalten haben könnte, daß mittels des von ihm entzündeten, mit Toilettenpapier umwickelten Kohleanzünders und der Entfachung des in einem Papierspender befindlichen Toilettenpapiers wesentliche Gebäudeteile in Brand geraten würden oder durch die Brandlegung das Bürogebäude teilweise zerstört werden könnte (zu dieser Tatbestandsalternative vgl. BGHSt 48, 14), sind dem festgestellten Sachverhalt nicht zu entnehmen: Die Wände der Toilettenanlage waren durchgehend gefliest und die Kabinenwände und -türen bestanden aus "relativ" brandsicherem Aluminium.