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BGH, 13.03.2008 - 4 StR 534/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 56 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO
Erörterungsmangel zur beantragten Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils aufgrund Verletzung formellen und materiellen Rechts
- Judicialis
StPO § 267 Abs. 3 Satz 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 3
Erforderlichkeit einer Begründung der Bewährungsentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2008, 345 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11
Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen …
Über die sachlichrechtliche Begründungspflicht hinaus löst ein Antrag auf Bewährung eine verfahrensrechtliche Begründungspflicht gemäß § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO nur aus, wenn Bewährung rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 StR 534/07, StV 2008, 345 ). - BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10
Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der …
Auf eine entsprechende Verfahrensrüge wird das Urteil aufgehoben, wenn sich nicht ausnahmsweise die diesbezügliche Erörterung erübrigt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 StR 534/07, StV 2008, 345 (LS); BGH, Beschluss vom 19. März 1993 - 2 StR 67/93). - BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19
Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig
Denn die Angeklagte hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verwirkt, so dass gemäß § 60 Satz 2 StGB ein Absehen von Strafe offensichtlich nicht in Betracht kam (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 StR 534/07). - BGH, 02.08.2023 - 5 StR 107/23
Darstellen des gleichzeitigen Besitzes von kinderpornographischen Schriften und …
Dies erübrigt sich nicht deshalb, weil die weitere Gesamtfreiheitsstrafe (Ziffer 1 der Urteilsformel) in nicht mehr bewährungsfähiger Höhe (vgl. § 58 Abs. 1 StGB) festgesetzt worden ist; denn die Aussetzungsfrage ist für jede selbständige (Gesamt-)Freiheitsstrafe gesondert zu prüfen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 StR 534/07;… LK/Hubrach, StGB, 13. Aufl., § 56 Rn. 8). - OLG Bamberg, 03.08.2012 - 3 Ss 80/12
Strafzumessung: Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafaussetzung zur …
Auch wenn nach den sonst getroffenen Feststellungen eine Strafaussetzung zur Bewährung keineswegs auf der Hand liegt, lassen all diese Umstände und Wertungen nämlich nicht den Schluss zu, eine Strafaussetzung zur Bewährung sei als derart fernliegend anzusehen, dass sich eine ausdrückliche Erörterung der Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen als entbehrlich erweisen könnte (vgl. in diesem Sinne auch BGH, Beschlüsse vom 21.03.2012 - 1 StR 100/12 = NStZ-RR 2012, 201 f. und vom 13.03.2008 - 4 StR 534/07 [bei juris] = StV 2008, 345 [Ls]).