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BGH, 14.02.2006 - 4 StR 547/05 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 5 2. Alt. StGB; § 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Minder schwerer Fall der besonders schweren sexuellen Nötigung (Erörterungsmängel; Strafzumessung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Annahme eines minder schweren Fall der besonders schweren sexuellen Nötigung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 5 2. Alt.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 5
Kriterien für den minder schweren Fall - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 367
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.10.2003 - 4 StR 389/03
Strafzumessung (sexuelle Nötigung: intime Beziehung zum Opfer, ambivalentes …
Auszug aus BGH, 14.02.2006 - 4 StR 547/05
Sie hat aber dann im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung zwei wesentliche strafmildernde Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen, nämlich das - jedenfalls aus der Sicht des Angeklagten - stark ambivalente Verhalten des Tatopfers vor und nach der Tat (vgl. hierzu Senatsbeschluss StV 2004, 479) sowie die eher im unteren Bereich liegende Intensität der vom Angeklagten letztlich verwirklichten sexuellen Handlung.