Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 02.02.2007

Rechtsprechung
   LAG München, 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06   

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https://dejure.org/2006,13543
LAG München, 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06 (https://dejure.org/2006,13543)
LAG München, Entscheidung vom 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06 (https://dejure.org/2006,13543)
LAG München, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 4 TaBV 61/06 (https://dejure.org/2006,13543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit der Wahl eines Arbeitnehmervertreters zum Aufsichtsrat eines herrschenden, selbst keine Arbeitnehmer beschäftigenden Unternehmens durch die Arbeitnehmer des beherrschten Unternehmens; Anwendung der Regelungen zum Beherrschungsvertrag in §§ 18 und 291 Aktiengesetz ...

  • Judicialis

    DrittelbG § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; DrittelbG § 2 Abs. 1; ; DrittelbG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DrittelbG § 1 Abs. 1 Nr. 3 § 2 Abs. 1, 2
    Wahl eines Arbeitnehmervertreters zum Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens durch die Arbeitnehmer des beherrschten Unternehmens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 26.11.2004 - 4 TaBV 50/04

    Mitbestimmung, Eingruppierung

    Auszug aus LAG München, 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06
    Daraufhin beantragte die Beteiligte zu 1 im Wege des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet gegen den Gesamtbetriebsrat bei der I. mbH, die Unterlassung der angekündigten Einleitung und Durchführung des Wahlverfahrens zur Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat bei der Beteiligten zu 1. Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 05.08.2004, bestätigt durch Beschluss der Beschwerdekammer vom 28.10.2004 (Az. 4 TaBV 50/04 - etwa Anl. AG 2, Bl. 132 bis 143 d. A. -), zurückgewiesen.

    Nach Auffassung der Beschwerdekammer, die bereits in ihrem Beschluss vom 28.10.2004 im Rahmen des vorausgegangenen Eilverfahrens (Az. 4 TaBV 50/04 -hier etwa vorgelegt unter Bl. 132 f d. A. -) angeklungen war (dort unter II. 2. b der Gründe), kann auch in einer arbeitnehmerlosen GmbH als herrschenden Unternehmens im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG, 18 Abs. 1 AktG ein Arbeitnehmervertreter als Drittelvertreter gemäß §§ 4 f DrittelbG als Aufsichtsratsmitglied gewählt werden (§ 2 Abs. 1, Abs. 2 DrittelbG).

  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 4/56

    Aktiengesellschaft - Holdinggesellschaft - Wahl von Arbeitnehmervertretern -

    Auszug aus LAG München, 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06
    Die Wahl eines Arbeitnehmervertreters zum Aufsichtsrat eines herrschenden Unternehmens, das selbst keine Arbeitnehmer beschäftigt, durch die Arbeitnehmer des beherrschten Unternehmens gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 2 Abs. 1 und Abs. 2 DrittelbG ist nicht nichtig (entgegen BAG, B. v. 24.05.1957, AP Nr. 7 zu § 76 BetrVG (1952), zur früheren Rechtslage).

    Ausreichende Gründe dafür, dass aufgrund wirtschaftlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten die Beschäftigung eigener Arbeitnehmer durch die Beteiligte zu 1 bei verständiger Würdigung eigentlich geboten wäre, eine solche Beschäftigung jedoch in Umgehungsabsicht unterbleibt - was das BAG im insbesondere von der Beteiligten zu 1 angezogenen Beschluss vom 24.05.1957 (AP Nr. 7 zu § 76 BetrVG (1952)) zur Überlegung veranlasst hatte, dass in diesem Fall geprüft werden müsste, ob trotzdem eine Wahl von Arbeitnehmervertretern in deren Aufsichtsrat zu erfolgen habe - , sind hier weder konkret vorgetragen noch sonst erkennbar.

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus LAG München, 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06
    Die Regelung des § 291 AktG ist bei beherrschten Unternehmen, die - wie die Fa. I. mbH - keine Aktiengesellschaft sind, nach jedenfalls ganz überwiegender Auffassung analog heranzuziehen (BGH, B. v. 24.10.1988, NJW 1989, S. 295 f ("Supermarkt"); Altmeppen in MünchKommAktG, Bd. 8, 2. Aufl. 2000, § 291 Rz. 17 m. w. N. und dort Einleitung §§ 291 ff Rz. 25; aA OLG Zweibrücken, B. v. 18.10.2005, ZIP 2005, S. 1966 f - II. 2. d der Gründe -), weshalb es auch insoweit nicht auf die Rechtsform des abhängigen Unternehmens ankommt (ErfKomm-Oetker, aaO, § 3 DrittelbG Rz. 16 m. w. N.).
  • BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76

    Eingliederung der Gelsenberg AG - 17 AktG, Bundesrepublik Deutschland als

    Auszug aus LAG München, 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06
    § 18 AktG ist unabhängig von der Rechtsform der Beteiligten zu 1 als herrschender Obergesellschaft anwendbar (BGH, U. v. 13.10.1977, NJW 1978, S. 104 f; Hüffer, AktG, 7. Auf. 2006, § 15 Rzn. 4 und 6).
  • OLG Zweibrücken, 18.10.2005 - 3 W 136/05

    Drittelparitätische Unternehmensmitbestimmung: Arbeitnehmerlos gewordene

    Auszug aus LAG München, 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06
    Die Regelung des § 291 AktG ist bei beherrschten Unternehmen, die - wie die Fa. I. mbH - keine Aktiengesellschaft sind, nach jedenfalls ganz überwiegender Auffassung analog heranzuziehen (BGH, B. v. 24.10.1988, NJW 1989, S. 295 f ("Supermarkt"); Altmeppen in MünchKommAktG, Bd. 8, 2. Aufl. 2000, § 291 Rz. 17 m. w. N. und dort Einleitung §§ 291 ff Rz. 25; aA OLG Zweibrücken, B. v. 18.10.2005, ZIP 2005, S. 1966 f - II. 2. d der Gründe -), weshalb es auch insoweit nicht auf die Rechtsform des abhängigen Unternehmens ankommt (ErfKomm-Oetker, aaO, § 3 DrittelbG Rz. 16 m. w. N.).
  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 6/07

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Dezember 2006 - 4 TaBV 61/06 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 02.02.2007 - 4 TaBV 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11849
LAG Köln, 02.02.2007 - 4 TaBV 61/06 (https://dejure.org/2007,11849)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.02.2007 - 4 TaBV 61/06 (https://dejure.org/2007,11849)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 4 TaBV 61/06 (https://dejure.org/2007,11849)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kosten für Tätigkeit eines Rechtsanwalts für den Betriebsrat

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 40 Abs. 1, 80 Abs. 3 BetrVG
    Kosten für Tätigkeit eines Rechtsanwalts für den Betriebsrat

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts zwischen Wahrnehmung der Interessen des Betriebsrats und der Tätigkeit als Sachverständiger; Grenze zur Tätigkeit als Sachverständiger

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BetrVG § 40 Abs. 1 § 80 Abs. 3
    Unbegründeter Anspruch auf Zustimmung zur Bestellung eines Sachverständigen bei fehlender Benennung des Gutachtengegenstands in Betriebsratsbeschluss - Abgrenzung von Beratung und Begutachtung durch Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 95/79
    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2007 - 4 TaBV 61/06
    Entscheidend ist, ob der Anwalt vom Betriebsrat zumindest auch zur Vorbereitung eines Rechtsstreits, zur Wahrung und Verteidigung von Rechten des Betriebsrats oder allein deshalb beauftragt wird, um ihm notwendige Rechtskenntnisse zu vermitteln, die er - unabhängig von einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber - für seine Betriebsratsarbeit benötigt oder die für ihn zur Bewältigung von Ausnahmesituationen erforderlich sind (BAG 12.08.1982 - 6 ABR 95/79).

    Soweit mit dieser Tätigkeit eine rechtliche Prüfung und eine Beratung des Betriebsrats verbunden gewesen ist, lag das Hauptgewicht in der Wahrnehmung der Rechte des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber (vgl. BAG 12.08.1982 a. a. O.).

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