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   OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15   

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OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15 (https://dejure.org/2016,27719)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.07.2016 - 4 U 14/15 (https://dejure.org/2016,27719)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 4 U 14/15 (https://dejure.org/2016,27719)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formbedürftigkeit der Vereinbarung eines Honorars für die Übertragung einer Ankaufsoption an einem Grundstück

  • notar-drkotz.de

    Übertragung einer Grundstücksankaufsoption - notarielle Beurkundung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 125 ; BGB § 311b Abs. 1 S. 1
    Formbedürftigkeit der Vereinbarung eines Honorars für die Übertragung einer Ankaufsoption an einem Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honorarvereinbarung für Übertragung einer Ankaufsoption formbedürftig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15
    Zwar erfasst das Formerfordernis des § 311 b Abs. 1 Satz 1 BGB auch einen mit einem Grundstücksgeschäft gekoppelten anderen Vertrag, sofern beide eine rechtliche Einheit bilden (vgl. BGH, Urteil vom 24.9.1987 - VII ZR 306/86, bei Juris Rn. 13).

    Das Kriterium der "rechtlichen Einheit" ist erfüllt, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen (BGH, Urteil vom 24.9.1987 - VII ZR 306/86, bei Juris Rn. 13; BeckOK BGB/Gehrlein, Stand: 1.5.2016, § 311b Rn. 22).

    Ob ein beurkundungsbedürftiges einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt, hat im Einzelfall der Tatrichter zu entscheiden (BGH, Urteil vom 24.9.1987 - VII ZR 306/86, bei Juris Rn. 13).

  • BGH, 19.09.1989 - XI ZR 10/89

    Beurkundungsbedürftigkeit des den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15
    In Abgrenzung zu diesen Konstellationen hat der Bundesgerichtshof indes klargestellt, dass solche Vereinbarungen grundsätzlich nicht formbedürftig sind, die nur zur Vorbereitung eines Vertrages über den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken dienen, auch wenn mit ihnen wirtschaftliche Belastungen verbunden sind, die nutzlos werden, wenn es nicht zu dem beabsichtigten Geschäft kommt (BGH, Urteil vom 19.9.1989 - XI ZR 10/89, bei Juris Rn. 7).

    Der Schutzzweck des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB erfordert es nicht, die Vorschrift immer schon dann analog anzuwenden, wenn sich aus einem Vertrag, der im Hinblick auf ein formbedürftiges Grundstücksgeschäft geschlossen wird, ein wirtschaftlicher Druck ergeben kann, dieses Geschäft später auch tatsächlich einzugehen (BGH, Urteil vom 19.9.1989 - XI ZR 10/89, bei Juris Rn. 7 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 6.12.1979 - VII ZR 313/78, bei Juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 25.2.1987 - IVa ZR 263/85, bei Juris Rn. 17 ff.).

    Nicht jedes Geschäft, dessen wirtschaftliche Folgen die Entschließungsfreiheit hinsichtlich des Abschlusses eines Vertrages über den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken (mittelbar) erheblich beeinträchtigen können, ist dem Formzwang des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB unterworfen (BGH, Urteil vom 19.9.1989 - XI ZR 10/89, bei Juris Rn. 7; JurisPK BGB/Ludwig, 7. Aufl., § 311b Rn. 112).

  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 102/93

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Auftrags zum treuhänderischen Erwerb von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15
    b) Als abstrakte Schutzvorschrift greift § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB auch ein, wenn seine gesetzgeberischen Zwecke, die bloßes Motiv, aber keine Tatbestandsmerkmale sind, im Einzelfall mangels Schutzbedürftigkeit der Parteien zurücktreten (BGH, Urteil vom 6.7.1970 - V ZR 158/66, BGHZ 53, 189, 195 - bei Juris Rn. 28;BGH, Urteil vom 7.10.1994 - V ZR 102/93, bei Juris Rn. 13; BeckOK BGB/Gehrlein, Stand: 1.5.2016, § 311b Rn. 1).

    Nach der klaren Entscheidung des Gesetzgebers macht nur die vertragliche Verpflichtung zum Erwerb oder zur Übertragung von Eigentum an einem Grundstück das Geschäft beurkundungsbedürftig (vgl. BGH, Urteil vom 7.10.1994 - V ZR 102/93, bei Juris Rn. 13).

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15
    Der Schutzzweck des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB erfordert es nicht, die Vorschrift immer schon dann analog anzuwenden, wenn sich aus einem Vertrag, der im Hinblick auf ein formbedürftiges Grundstücksgeschäft geschlossen wird, ein wirtschaftlicher Druck ergeben kann, dieses Geschäft später auch tatsächlich einzugehen (BGH, Urteil vom 19.9.1989 - XI ZR 10/89, bei Juris Rn. 7 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 6.12.1979 - VII ZR 313/78, bei Juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 25.2.1987 - IVa ZR 263/85, bei Juris Rn. 17 ff.).

    Wie die Berufung zwar im Ansatz mit Recht unter Hinweis auf die Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 6.12.1979 (VII ZR 313/78) anführt, hat der Bundesgerichtshof für die Frage, ob eine analoge Anwendung von § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB (damals noch § 313 Satz 1 BGB a.F.) auf einen Bauwerkvertrag über ein Fertighaus gerechtfertigt ist, maßgeblich darauf abgestellt, dass dieser anders als ein Maklervertrag nach Sinn und Zweck nicht unmittelbar auf den Abschluss eines Vertrags über den Erwerb und die Veräußerung eines Grundstücks gerichtet sei, sondern dem Bauwerkvertrag eine selbständige und für beide Vertragspartner große wirtschaftliche Bedeutung zukomme (BGH, Urteil vom 6.12.1979 - VII ZR 313/78, bei Juris Rn. 15).

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15
    Ein bloß wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang genügt nicht (BGH, Urteil vom 22.3.1991 - V ZR 318/89, bei Juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 7.2.1986 - V ZR 176/84, bei Juris Rn. 25).
  • BGH, 22.03.1991 - V ZR 318/89

    Vereinbarung mit Dritten - Grundstückskaufvertrag - Rechtliche Einheit -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15
    Ein bloß wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang genügt nicht (BGH, Urteil vom 22.3.1991 - V ZR 318/89, bei Juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 7.2.1986 - V ZR 176/84, bei Juris Rn. 25).
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 268/86

    Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15
    Keiner Form bedarf indes die Verpflichtung, ein Grundstück nicht (bzw. nicht an einen bestimmten Dritten) zu übertragen oder den Erwerb - etwa durch Verzicht auf Gebote in einer Grundstückszwangsversteigerung - zu unterlassen (BGH, Urteil vom 10.2.1988 - IVa ZR 268/86, bei Juris Rn. 18; BeckOK BGB/Gehrlein, Stand: 1.5.2016, § 311b Rn. 8; JurisPK BGB/Ludwig, 7. Aufl., § 311b Rn. 87).
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 102/85

    Formbedürftigkeit einer Reservierungsgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15
    Dies wurde insbesondere bei Verträgen angenommen, in denen für den Fall des Abschlusses oder Nichtabschlusses eines solchen Geschäfts eine Vertragsstrafe, der Verfall einer Kaufpreisanzahlung oder eine erfolgsunabhängige Maklerprovision versprochen wurde (vgl.BGH, Urteil vom 1.7.1970 - IV ZR 1178/68, bei Juris Rn. 19 ff; Urteil vom 30.10.1970 - IV ZR 1176/68, bei Juris Rn 23 ff.;Urteil vom 18.12.1970 - IV ZR 1155/68, bei Juris Rn. 9; Urteil vom 25.4.1973 - IV ZR 80/72,bei Juris Rn. 8, Urteil vom 3.11.1978 - V ZR 30/77, bei Juris Rn. 13 ff.; Urteil vom 6.2.1980 - IV ZR 141/78, bei Juris Rn. 16; Urteil vom 2.71986 - IVa ZR 102/85-NJW 1987, 54; vgl. auch: JurisPK BGB/Ludwig, 7. Aufl., § 311b Rn. 111).
  • BGH, 06.02.1980 - IV ZR 141/78

    Zur Beurkundungspflicht eines Maklervertrags

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15
    Dies wurde insbesondere bei Verträgen angenommen, in denen für den Fall des Abschlusses oder Nichtabschlusses eines solchen Geschäfts eine Vertragsstrafe, der Verfall einer Kaufpreisanzahlung oder eine erfolgsunabhängige Maklerprovision versprochen wurde (vgl.BGH, Urteil vom 1.7.1970 - IV ZR 1178/68, bei Juris Rn. 19 ff; Urteil vom 30.10.1970 - IV ZR 1176/68, bei Juris Rn 23 ff.;Urteil vom 18.12.1970 - IV ZR 1155/68, bei Juris Rn. 9; Urteil vom 25.4.1973 - IV ZR 80/72,bei Juris Rn. 8, Urteil vom 3.11.1978 - V ZR 30/77, bei Juris Rn. 13 ff.; Urteil vom 6.2.1980 - IV ZR 141/78, bei Juris Rn. 16; Urteil vom 2.71986 - IVa ZR 102/85-NJW 1987, 54; vgl. auch: JurisPK BGB/Ludwig, 7. Aufl., § 311b Rn. 111).
  • BGH, 01.07.1970 - IV ZR 1178/68

    Form von Maklerverträgen mit Verkaufsverpflichtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15
    Dies wurde insbesondere bei Verträgen angenommen, in denen für den Fall des Abschlusses oder Nichtabschlusses eines solchen Geschäfts eine Vertragsstrafe, der Verfall einer Kaufpreisanzahlung oder eine erfolgsunabhängige Maklerprovision versprochen wurde (vgl.BGH, Urteil vom 1.7.1970 - IV ZR 1178/68, bei Juris Rn. 19 ff; Urteil vom 30.10.1970 - IV ZR 1176/68, bei Juris Rn 23 ff.;Urteil vom 18.12.1970 - IV ZR 1155/68, bei Juris Rn. 9; Urteil vom 25.4.1973 - IV ZR 80/72,bei Juris Rn. 8, Urteil vom 3.11.1978 - V ZR 30/77, bei Juris Rn. 13 ff.; Urteil vom 6.2.1980 - IV ZR 141/78, bei Juris Rn. 16; Urteil vom 2.71986 - IVa ZR 102/85-NJW 1987, 54; vgl. auch: JurisPK BGB/Ludwig, 7. Aufl., § 311b Rn. 111).
  • OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 4/11

    Anforderungen an die Bezeichnung des Pachtobjekts bei Abschluss eines

  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 1155/68

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung

  • BGH, 25.02.1987 - IVa ZR 263/85

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages

  • BGH, 06.02.1970 - V ZR 158/66

    Kauf einer Eigentumswohnung in Holland; Formerfordernisse bei einem notariellen

  • BGH, 26.10.1973 - V ZR 194/72

    Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts; Abschluss eines

  • BGH, 30.10.1970 - IV ZR 1176/68

    Vorvertrag zum Grundstückskaufvertrag - Verpflichtung zur Leistung von Zahlungen

  • BGH, 03.11.1978 - V ZR 30/77

    Formbedürftigkeit einer Verfallklausel

  • BGH, 20.06.1980 - V ZR 84/79

    Erstrecken des Beurkundungserfordernis einer Grundstücksübereignung auf alle

  • BGH, 25.04.1973 - IV ZR 80/72

    Immobilienmakler-Kein Honorar f. Makler bei Ausschluss durch not. beurk.Vertrag

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.07.2015 - I-4 U 14/15   

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https://dejure.org/2015,24686
OLG Hamm, 30.07.2015 - I-4 U 14/15 (https://dejure.org/2015,24686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.07.2015 - I-4 U 14/15 (https://dejure.org/2015,24686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - I-4 U 14/15 (https://dejure.org/2015,24686)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1
    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen unter den Organisatoren von sog. Unternehmernetzwerken wegen der Vergabe von Gütesiegeln

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmensnetzwerk und Herausgeber eines Gütesiegels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Wettberwebsverhältnis und keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche zwischen Unternehmensnetzwerk und Unternehmen das Gütesiegel vergibt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverhältnis bei ungleichartigen Dienstleistungen im Bereich Vergabe von Gütesiegeln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverhältnis bei ungleichartigen Dienstleistungen im Bereich Vergabe von Gütesiegeln

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 17 O 81/14
  • OLG Hamm, 30.07.2015 - I-4 U 14/15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2015 - 4 U 14/15
    aa) Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht jedenfalls dann, wenn die betroffenen Unternehmer gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen (BGH, WRP 2014, 1307 [nickelfrei]; WRP 2014, 552 [Werbung für Fremdprodukte]).

    Entscheidend hierbei ist stets die konkret beanstandete Wettbewerbshandlung (BGH, WRP 2014, 1307 [nickelfrei]).

    bb) Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar auch dann bestehen, wenn zwischen den Vorteilen, die jemand durch eine Maßnahme für sein Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die ein anderer dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (BGH, WRP 2014, 1307 [nickelfrei]).

    Der Bundesgerichtshof betont vielmehr, dass es nicht ausreichend ist, wenn eine unternehmerische Maßnahme einen anderen Unternehmer nur irgendwie in seinem Marktstreben betrifft (BGH, WRP 2014, 1307 [nickelfrei]), und hat letztlich Fallgruppen für die Annahme konkreter Wettbewerbsverhältnisse unter dem hier in Rede stehenden Gesichtspunkt gebildet (vgl. zu diesen Fallgruppen im Einzelnen BGH, WRP 2014, 1307 [nickelfrei]).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2015 - 4 U 14/15
    aa) Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht jedenfalls dann, wenn die betroffenen Unternehmer gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen (BGH, WRP 2014, 1307 [nickelfrei]; WRP 2014, 552 [Werbung für Fremdprodukte]).

    Dies setzt voraus, dass sich die Unternehmer auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen, ohne dass sich der Kundenkreis und das Angebot der Waren und Dienstleistungen vollständig decken müssen (BGH, WRP 2014, 552 [Werbung für Fremdprodukte]).

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