Rechtsprechung
FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2287, 2203; ErbStG § 12
Erbschaftsteuerliche Bewertung des Herausgabeanspruchs des Vertragserben alsGeldanspruch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansatz des Steuerwertes eines hingegebenen Grundstücks bei Erfüllung des Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB durch Hingabe eines anderen Grundstücks; Gleichsetzung des Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB mit dem Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB; Analoge Anwendung der Vorschrift ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewertung des Wertersatzanspruchs nach § 2287 i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB bei der Erbschaftsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bewertung des Anspruchs nach § 2287 BGB bei der Erbschaftsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2007, 370
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 07.10.1998 - II R 52/96
Pflichtteilsverbindlichkeit bei Erfüllungs Statt
Auszug aus FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06
Der Geldanspruch bleibt dann Erwerbsgegenstand unabhängig davon, wie und durch welche Leistung der Anspruch zum Erlöschen gebracht worden ist (s. BFH-Urteil vom 7.10.1998 II R 52/96, BStBl II 1999, 23, 24 ganz allgemein zum Geldanspruch wie z.B. den Pflichtteilsanspruch). - BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99
Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen
Auszug aus FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298), und zwar aus folgenden Erwägungen:. - BFH, 08.08.2000 - II R 40/98
Erwerb des Schlusserben beim Berliner Testament
Auszug aus FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06
Die vom Bundesgerichtshof -BGH- erfolgte analoge Anwendung der Vorschrift des § 2287 BGB auf Schlusserben aus einem Berliner-Testament (s. Troll/Gebel/Jülicher, Erbschaftsteuergesetz mit Nachweisen zur BGH-Rechtsprechung) wird auch für die Erbschaftsteuer bejaht (s. BFH-Urteil vom 8.8.2000 II R 40/98, BStBl II 2000, 587).