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   FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06   

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https://dejure.org/2006,17856
FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06 (https://dejure.org/2006,17856)
FG München, Entscheidung vom 30.11.2006 - 4 V 4001/06 (https://dejure.org/2006,17856)
FG München, Entscheidung vom 30. November 2006 - 4 V 4001/06 (https://dejure.org/2006,17856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2287, 2203; ErbStG § 12
    Erbschaftsteuerliche Bewertung des Herausgabeanspruchs des Vertragserben alsGeldanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz des Steuerwertes eines hingegebenen Grundstücks bei Erfüllung des Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB durch Hingabe eines anderen Grundstücks; Gleichsetzung des Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB mit dem Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB; Analoge Anwendung der Vorschrift ...

  • Judicialis

    BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 2287; ; BGB § 2303

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung des Wertersatzanspruchs nach § 2287 i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB bei der Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung des Anspruchs nach § 2287 BGB bei der Erbschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 370
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.10.1998 - II R 52/96

    Pflichtteilsverbindlichkeit bei Erfüllungs Statt

    Auszug aus FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06
    Der Geldanspruch bleibt dann Erwerbsgegenstand unabhängig davon, wie und durch welche Leistung der Anspruch zum Erlöschen gebracht worden ist (s. BFH-Urteil vom 7.10.1998 II R 52/96, BStBl II 1999, 23, 24 ganz allgemein zum Geldanspruch wie z.B. den Pflichtteilsanspruch).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298), und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • BFH, 08.08.2000 - II R 40/98

    Erwerb des Schlusserben beim Berliner Testament

    Auszug aus FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06
    Die vom Bundesgerichtshof -BGH- erfolgte analoge Anwendung der Vorschrift des § 2287 BGB auf Schlusserben aus einem Berliner-Testament (s. Troll/Gebel/Jülicher, Erbschaftsteuergesetz mit Nachweisen zur BGH-Rechtsprechung) wird auch für die Erbschaftsteuer bejaht (s. BFH-Urteil vom 8.8.2000 II R 40/98, BStBl II 2000, 587).
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