Rechtsprechung
OLG Celle, 03.03.2010 - 4 W 29/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Streitwertbestimmung bei sofortiger Beschwerde des Drittschuldners gegen den Überweisungsbeschluss
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 ZPO; § 835 ZPO
Streitwert im Verfahren der Beschwerde des Drittschuldners gegen einen Überweisungsbeschluss - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert im Verfahren der Beschwerde des Drittschuldners gegen einen Überweisungsbeschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3; ZPO § 835
Streitwert im Verfahren der Beschwerde des Drittschuldners gegen einen Überweisungsbeschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 27.11.2009 - 6 T 154/09
- OLG Celle, 03.03.2010 - 4 W 29/10
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 4 W 29/10 - 04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt der Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens im Falle des Vorliegens umfangreicher Gutachen
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 485 Abs. 1; ZPO § 411 Abs. 4 S. 2
Zeitpunkt der Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist es bei umfangreichen Gutachten beendet?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Wie lange können Ergänzungsfragen gestellt werden? (IBR 2010, 371)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 12.01.2010 - 15 OH 37/08
- OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 4 W 29/10 - 04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08
Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 4 W 29/10
Nachdem das Landgericht in Ausübung seines ihm nach § 411 IV 2 ZPO eingeräumten Ermessens davon abgesehen hat, eine Frist zur Stellungnahme zu dem am 07.09.2009 übersandten und den Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin am 11.09.2009 zugestellten Gutachten zu setzen, wäre das selbständige Beweisverfahren nur dann beendet worden, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab Zustellung des Gutachtens keine Einwände, Fragen oder Anträge auf mündliche bzw. schriftliche Erläuterung oder Ergänzung des Gutachtens vorgebracht worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - VII ZR 200/08 [juris Rn 7]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2009 - 19 W 87/09 [juris Rn 4]; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2009 - 19 W 40/09 [juris Rn 91];… Zöller/ Herget, a.a.O., § 492 Rn 4 jeweils m.w.Nachw.). - OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 19 W 87/09
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 4 W 29/10
Nachdem das Landgericht in Ausübung seines ihm nach § 411 IV 2 ZPO eingeräumten Ermessens davon abgesehen hat, eine Frist zur Stellungnahme zu dem am 07.09.2009 übersandten und den Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin am 11.09.2009 zugestellten Gutachten zu setzen, wäre das selbständige Beweisverfahren nur dann beendet worden, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab Zustellung des Gutachtens keine Einwände, Fragen oder Anträge auf mündliche bzw. schriftliche Erläuterung oder Ergänzung des Gutachtens vorgebracht worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - VII ZR 200/08 [juris Rn 7]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2009 - 19 W 87/09 [juris Rn 4]; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2009 - 19 W 40/09 [juris Rn 91];… Zöller/ Herget, a.a.O., § 492 Rn 4 jeweils m.w.Nachw.). - OLG Hamm, 03.11.2009 - 19 W 40/09
Selbständiges Beweisverfahren; Beendigung; Übergehen von Beweisfragen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 4 W 29/10
Nachdem das Landgericht in Ausübung seines ihm nach § 411 IV 2 ZPO eingeräumten Ermessens davon abgesehen hat, eine Frist zur Stellungnahme zu dem am 07.09.2009 übersandten und den Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin am 11.09.2009 zugestellten Gutachten zu setzen, wäre das selbständige Beweisverfahren nur dann beendet worden, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab Zustellung des Gutachtens keine Einwände, Fragen oder Anträge auf mündliche bzw. schriftliche Erläuterung oder Ergänzung des Gutachtens vorgebracht worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - VII ZR 200/08 [juris Rn 7]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2009 - 19 W 87/09 [juris Rn 4]; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2009 - 19 W 40/09 [juris Rn 91];… Zöller/ Herget, a.a.O., § 492 Rn 4 jeweils m.w.Nachw.).
- OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens
Jedenfalls ist in der Regel mangels wirksam gesetzter Frist eine Stellungnahme, die innerhalb eines Monats nach Zugang des Gutachtens abgegeben wird, noch innerhalb des angemessenen Zeitraumes erfolgt und daher zu berücksichtigen (vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2010 - 4 W 29/10 - zitiert bei Juris).