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   OLG Frankfurt, 31.10.2003 - 4 W 56/03   

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https://dejure.org/2003,7405
OLG Frankfurt, 31.10.2003 - 4 W 56/03 (https://dejure.org/2003,7405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.10.2003 - 4 W 56/03 (https://dejure.org/2003,7405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 4 W 56/03 (https://dejure.org/2003,7405)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 493 ZPO
    Beweisaufnahme im Zivilverfahren: Verwertung des Ergebnisses eines noch nicht beendeten selbstständigen Beweisverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Berufens auf Tatsachen, die Gegenstand des selbständigen Beweisverfahren sind; Entsprechende Anwendbarkeit des § 493 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 493

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 493
    Zur Anwendung des § 493 ZPO im selbstständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahren läuft noch: § 493 ZPO anwendbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1053 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 20.02.1997 - 28 W 705/97

    Ermessensfehlgebrauch des Landgerichts; Streitverkündung; Zulassung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2003 - 4 W 56/03
    Da sich die Beklagten auf Tatsachen berufen, die Gegenstand der Beweiserhebung sind, ist § 493 ZPO jedenfalls entsprechend anzuwenden und das Ende der Beweiserhebung ebenso abzuwarten, wie wenn der Beweisbeschluss vom Prozessgericht selbst erlassen worden wäre (vgl. OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, Beschlüsse vom 16.1.2003, 16 W 1/03, und 25.8.2003, 16 W 15/03; im Ergebnis ebenso Kammergericht, KG-Report 2000, 266 f.; OLG München, NJW-RR 1998, 576, die jeweils eine Aussetzung in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO befürworten; anderer Ansicht OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.6.2003, 23 W 24/03; OLG Dresden, MDR 1998, 493).
  • OLG Dresden, 13.01.1998 - 14 W 1316/97

    Bauprozeß: Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2003 - 4 W 56/03
    Da sich die Beklagten auf Tatsachen berufen, die Gegenstand der Beweiserhebung sind, ist § 493 ZPO jedenfalls entsprechend anzuwenden und das Ende der Beweiserhebung ebenso abzuwarten, wie wenn der Beweisbeschluss vom Prozessgericht selbst erlassen worden wäre (vgl. OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, Beschlüsse vom 16.1.2003, 16 W 1/03, und 25.8.2003, 16 W 15/03; im Ergebnis ebenso Kammergericht, KG-Report 2000, 266 f.; OLG München, NJW-RR 1998, 576, die jeweils eine Aussetzung in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO befürworten; anderer Ansicht OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.6.2003, 23 W 24/03; OLG Dresden, MDR 1998, 493).
  • KG, 12.05.2000 - 7 W 3005/00

    Aussetzung des Hauptverfahrens im Hinblick auf selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2003 - 4 W 56/03
    Da sich die Beklagten auf Tatsachen berufen, die Gegenstand der Beweiserhebung sind, ist § 493 ZPO jedenfalls entsprechend anzuwenden und das Ende der Beweiserhebung ebenso abzuwarten, wie wenn der Beweisbeschluss vom Prozessgericht selbst erlassen worden wäre (vgl. OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, Beschlüsse vom 16.1.2003, 16 W 1/03, und 25.8.2003, 16 W 15/03; im Ergebnis ebenso Kammergericht, KG-Report 2000, 266 f.; OLG München, NJW-RR 1998, 576, die jeweils eine Aussetzung in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO befürworten; anderer Ansicht OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.6.2003, 23 W 24/03; OLG Dresden, MDR 1998, 493).
  • OLG Frankfurt, 05.01.1994 - 22 W 49/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2003 - 4 W 56/03
    Der Beschwerdewert wurde gemäß §§ 25 Absatz 2 GKG, 3 ZPO mit 1/5 des mit der Klage verfolgten Zahlungsanspruchs bewertet (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1994, 957 f).
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