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   OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03   

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https://dejure.org/2003,6707
OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03 (https://dejure.org/2003,6707)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.2003 - 4 WF 91/03 (https://dejure.org/2003,6707)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 2003 - 4 WF 91/03 (https://dejure.org/2003,6707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die abschlägige Bescheidung eines Antrags auf Erteilung der Vollstreckungsklausel; Voraussetzung eines durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritts einer anderen Tatsache als einer Sicherheitsleistung im Klauselverfahren; Abschluss eines ...

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 724; ; ZPO § 726; ; ZPO § 726 Abs. 1; ; ZPO § 726 Abs. 2; ; ZPO § 888

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 726
    Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs; Vollstreckungsklausel für einen Prozessvergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.1986 - IX ZR 141/85

    Durchsetzung eines durch Prozeßvergleich begründeten Anspruchs auf Abgabe einer

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03
    Dieser Anspruch kann von der Antragstellerin entweder im Klagewege (vgl. § 894 ZPO) durch Erhebung einer auf Abschluß eines dem Vergleich entsprechenden Vertrages bzw. auf Abgabe eines entsprechenden Angebots durch den Antragsgegner bzw. auf Annahme eines von der Antragstellerin vorgelegten Angebots geltend gemacht oder er kann im Vollstreckungswege gemäß § 888 ZPO, wonach der Gläubiger vom Schuldner durch die Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft die Angabe einer geschuldeten Willenserklärung erzwingen kann (vgl. BGHZ 98, 127, 129; OLG Köln MDR 1975, 586; s. auch Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Band I 3. Aufl. § 887 Rdn. 11, § 888 Rdn. 4, 15), durchgesetzt werden.
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03
    Ein Vorvertrag kommt durch die verbindliche Einigung zustande, einen seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmten oder unter Berücksichtigung allgemeiner Auslegungsregeln sowie des dispositiven Rechts zumindest bestimmbaren Hauptvertrag abzuschließen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 317, 318).
  • OLG Koblenz, 24.03.1997 - 10 W 107/97
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03
    Ob darüber hinaus die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung der Antragstellerin als Gläubigerin abhängt, kann aber letztlich auf sich beruhen, weil § 726 Abs. 2 ZPO allgemeiner Auffassung zufolge auf die Vollstreckung aus (Prozeß-) Vergleichen ohnehin keine Anwendung findet (vgl. OLG Koblenz RPfleger 1997, 445; Thomas/Putzo aaO § 726 Rdn. 4; Musielak/Lackmann, ZPO 3. Aufl. § 726 Rdn. 7; Schuschke/Walker aaO § 726 Rdn. 16 a. E.).
  • OLG Köln, 16.10.1974 - 16 W 80/74
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03
    Dieser Anspruch kann von der Antragstellerin entweder im Klagewege (vgl. § 894 ZPO) durch Erhebung einer auf Abschluß eines dem Vergleich entsprechenden Vertrages bzw. auf Abgabe eines entsprechenden Angebots durch den Antragsgegner bzw. auf Annahme eines von der Antragstellerin vorgelegten Angebots geltend gemacht oder er kann im Vollstreckungswege gemäß § 888 ZPO, wonach der Gläubiger vom Schuldner durch die Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft die Angabe einer geschuldeten Willenserklärung erzwingen kann (vgl. BGHZ 98, 127, 129; OLG Köln MDR 1975, 586; s. auch Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Band I 3. Aufl. § 887 Rdn. 11, § 888 Rdn. 4, 15), durchgesetzt werden.
  • OLG Dresden, 30.07.2019 - 4 U 1595/19

    Neue Klage nach einem unwirksamen Prozessvergleich

    Der Zulässigkeit einer auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteten Leistungsklage steht auch nicht entgegen, dass der Gläubiger nach § 888 ZPO aus dem Vergleich vorgehen könnte (vgl. BGH, a.a.O. und OLG Köln, Beschluss vom 03. September 2003 - 4 WF 91/03 -, Rn. 5, juris).
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