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   OLG München, 05.06.2012 - 4 Ws 103/12   

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OLG München, 05.06.2012 - 4 Ws 103/12 (https://dejure.org/2012,15402)
OLG München, Entscheidung vom 05.06.2012 - 4 Ws 103/12 (https://dejure.org/2012,15402)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 4 Ws 103/12 (https://dejure.org/2012,15402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    1. Die bayerische Justizvollzugspraxis, in der Regel nur bei medizinischer Indikation, dauerhaft mit Methadon zu substituieren, kann im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG nicht zur Überprüfung gestellt werden, weil insoweit keine Einzelfallmaßnahme nach § 109 Abs. 1 StVollzG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 385
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 Vollz (Ws) 75/01

    Strafvollzug; Ärztliche Maßnahme; Strafgefangener; Substitution; Beikonsum;

    Auszug aus OLG München, 05.06.2012 - 4 Ws 103/12
    Gemäß Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 13. September 2001, Az.: 3 Vollz (Ws) 75/01, widerspricht die Dauersubstitution eines Strafgefangenen in aller Regel den in den §§ 2 u. 3 StVollzG (Art. 2 u. 5 BayStVollzG) formulierten Zielen, da im Strafvollzug, anders als bei Drogenabhängigen in Freiheit, keine Gefahr des Abgleitens in die Verwahrlosung besteht, die durch eine Substitutionsbehandlung abgemildert werden müsste.

    Denn die Substitution eines Gefangenen ist keine rein ärztliche Frage, sondern stellt sich als eine Maßnahme des Vollzugs dar (OLG Hamburg, StV 2002, 265).

    112 b) Rechtsfehlerfrei hat sich die Strafvollstreckungskammer ausgehend von dem auch vom erkennenden Senat geteilten Grundsatz (OLG Hamburg Beschluss vom 13. September 2001 - Aktenzeichen 3 Vollz (Ws) 75/01), dass Methadon-Substitution nicht nur unter medizinischen Gesichtspunkten zu erörtern ist, sondern auch unter den Gesichtspunkten des Vollzugs, auch mit den vollzuglichen Erfordernissen einer Methadon-Behandlung nach Art. 2, 3 BayStVollzG auseinander gesetzt.

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Auszug aus OLG München, 05.06.2012 - 4 Ws 103/12
    Im Verfahren nach § 109 StVollzG herrscht der Amtsermittlungsgrundsatz (z. B. BVerfG, Beschluss vom 24.10.2006, zu Az.: 2 BvR 30/06).

    Des Weiteren genügt die Entscheidung in keiner Weise den vom BVerfG aufgestellten (Beschluss vom 24.10.2006, zu Az.: 2 BvR 30/06) und aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Anforderungen, die dem Gericht eigentlich bekannt sein müssten.

  • EGMR, 29.04.2003 - 50390/99

    McGLINCHEY AND OTHERS v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OLG München, 05.06.2012 - 4 Ws 103/12
    So ist in Baden-Württemberg seit Juli sogar die Behandlung mit dem Heroin-Derivat Diamorphin zugelassen und der EGMR verurteilte Großbritannien 2003 wegen Verstoßes gegen Art. 3 EMRK, nachdem eine Gefangene an Komplikationen im Zusammenhang mit nicht behandelten Entzugserscheinungen verstorben war (Mc-Glinchey u.a.v. the United Kingdom, Verfahren 50390/99, Urteil vom 29.04.2003).
  • OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11

    Strafvollzug in Bayern: Anordnung von Disziplinarmaßnahmen wegen der Verweigerung

    Auszug aus OLG München, 05.06.2012 - 4 Ws 103/12
    Das OLG hat sich in seiner Entscheidung zu diesem Fall vom 27.09.2014 (4 Ws 5/11 (R)) auf 16 Seiten mit dieser Frage beschäftigt, so dass man keineswegs von einer eindeutigen, dem Antragsteller einleuchtenden Rechtsfrage sprechen kann.
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Soweit ersichtlich, betrifft die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung, die Verfahrensrügen als bereits nicht in zulässiger Form erhoben zurückweist, Fallgestaltungen, in denen die (Nicht)beachtung grundsätzlicher Verfahrensprinzipien durch das Landgericht nicht in Zweifel stand (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 3 Ws 292/03 -, NStZ-RR 2003, S. 254 ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23. November 2009 - 1 Ws (Vollz) 197/09 -, juris, Rn. 15; OLG München, Beschluss vom 27. September 2011 - 4 Ws 5/11 (R) -, juris, Rn. 1 ff., Rn. 59 f.; OLG München, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 4 Ws 103/12 (R) -, NStZ-RR 2012, S. 385 (Leitsatz und Gründe, vollständig bei juris, Rn. 106 ff.); Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 2 Ws (Vollz) 105/13 u. Ws 35/14 -, BeckRS 2014, 07362).
  • KG, 22.05.2014 - 4 Ws 48/14

    Untersuchungshaftanordnung: Erforderlichkeit einer Entscheidung über die

    Diese ist unter Missachtung des in §§ 109 Abs. 1 Satz 1, 72a JGG enthaltenen Gesetzesbefehls, auf den der Senat gelegentlich bereits hingewiesen hat (vgl. etwa Beschlüsse vom 2. Oktober 2012 - 4 Ws 103/12 - 4 Ws 105/12 -), weder vor dem Haftbefehlsantrag noch nach der Vollstreckung des Haftbefehls informiert und herangezogen worden, um ihrer aus §§ 107, 38 Abs. 2 Satz 3 JGG folgenden Pflicht zu beschleunigtem Bericht in Haftsachen nachkommen zu können.
  • KG, 10.03.2017 - 5 Ws 51/17

    Strafvollzug in Berlin: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung

    Bei einer Verfahrensrüge müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Beschwerdebegründung - ohne Rückgriff auf die Akten oder sonstige Unterlagen - prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. OLG Celle NStZ 2009, 577 - juris Rdn. 9; OLG München NStZ-RR 2012, 385; OLG Jena VRS 107, 289 - juris Rdn. 9; Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 5 Ws 102/16 Vollz - und 26. November 2014 - 5 Ws 42/14 Vollz -, jeweils m.w.N.; Schuler/Laubenthal in SBJL, StVollzG 6. Aufl., § 118 Rdn. 6).
  • BayObLG, 19.07.2022 - 203 StObWs 249/22

    Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung im Justizvollzug

    aa) Bei einer Verfahrensrüge müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Beschwerdebegründung - ohne Rückgriff auf die Akten oder sonstige Unterlagen - prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. März 2009 - 1 Ws 118/09 -, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 4 Ws 103/12 -, juris Rn. 107; OLG Jena, Beschluss vom 18. März 2004 - 1 Ss 40/04 -, juris Rn. 9; KG, Beschluss vom 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 Vollz -, juris Rn. 11).
  • KG, 19.12.2018 - 5 Ws 165/18

    Unverschuldete Nichtkenntnisnahme der Strafvollstreckungskammer von einem

    Bei einer Verfahrensrüge müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Beschwerdebegründung - ohne Rückgriff auf die Akten oder sonstige Unterlagen - prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. März 2009 - 1 Ws 118/09 - juris Rdn. 9; OLG München, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 4 Ws 103/12 - juris Rdn. 107; OLG Jena, Beschluss vom 18. März 2004 - 1 Ss 40/04 - juris Rdn. 9; Senat, Beschluss vom 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 Vollz - juris Rdn. 11 m.w.N.).
  • KG, 08.05.2019 - 5 Ws 34/19

    Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Berliner Strafvollzug: Beobachtung

    Bei einer Verfahrensrüge müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Beschwerdebegründung - ohne Rückgriff auf die Akten oder sonstige Unterlagen - prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt., wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. OLG Celle NStZ 2009, 577 - juris Rdn. 9; OLG München NStZ-RR 2012, 385; OLG Jena VRS 107, 289 - juris Rdn. 9; Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 5 Ws 102/16 Vollz - und 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 Vollz -, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.11.2017 - 1 Vollz (Ws) 472/17

    Strafvollzug; Methadonsubstitution als Maßnahme des Vollzugs gemäß §§ 109 ff.

    Nach vom Senat geteilter allgemeiner Auffassung stellt die Entscheidung der Vollzugseinrichtung über die Aufnahme oder Beendigung einer Methadon-Substitution in der Haft keine rein ärztliche, sondern eine zwar durch medizinische Gesichtspunkte geprägte, aber auch an den Resozialisierungs- und Behandlungsaufgaben und Erfordernissen des Vollzugs orientierte Maßnahme des Vollzugs dar, die im gerichtlichen Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG entsprechend der diesbezüglich allgemeinen Grundsätze (allein) hinsichtlich eines Ermessensfehlgebrauchs oder einer unzureichenden Tatsachengrundlage zu überprüfen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.06.2012 - 4 Ws 103/12 (R) - OLG Hamburg, Beschluss vom 13.09.2001 - 3 Vollz (Ws) 75/01 - LG Augsburg, Beschluss vom 26.09.2011 - 2 NöStVK 324/11 -, LG Dortmund, Beschluss vom 01.12.1994 - 9 StVK 71/94 UN -, jew. zit. n. juris; Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 58 Rn. 3).
  • OLG München, 06.12.2018 - 5 Ws 19/18

    Unzulängliche Begründung des Abbruchs der Substitutionsbehandlung nach Verlegung

    Soweit das Oberlandesgericht München in seinem Beschluss vom 05.06.2012, Az. 4 Ws 103/12, die Einholung einer externen ärztlichen Stellungnahme auch bei Prüfung anhand der Sachrüge von der Stellung entsprechender Beweisanträge nach § 244 Abs. 2 und 3 StPO abhängig gemacht hat (OLG München FS 2012, 234, Rn. 111 bei juris), steht dies dem Vorstehenden schon deshalb nicht entgegen, weil der genannte Beschluss vor dem Urteil des EGMR vom 01.09.2016, Individualbeschwerde 62303/13, Wenner / Bundesrepublik Deutschland, erging und dessen Aussagen noch nicht berücksichtigen konnte.
  • BayObLG, 30.11.2021 - 203 StObWs 501/21

    Kein Anspruch Strafgefangener auf eine bestimmte Behandlung oder einen bestimmten

    Begründung">118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG i.V.m. Art. 208 BayStVollzG genügende Rüge der Verletzung des formellen Rechts ist nicht erhoben (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 05.06.2012, Az.: 4 Ws 103/12 (R), NStZ-RR 2012, 385, juris Rn. 107).
  • KG, 18.03.2019 - 5 Ws 8/19

    Strafvollzug: Anspruch Strafgefangener auf Zuweisung eines eigenen Kühlfachs

    Bei einer Verfahrensrüge müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Beschwerdebegründung - ohne Rückgriff auf die Akten oder sonstige Unterlagen - prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. OLG Celle NStZ 2009, 577 - juris Rdn. 9; OLG München NStZ-RR 2012, 385; OLG Jena VRS 107, 289 - juris Rdn. 9; Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 5 Ws 102/16 Vollz - und 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 Vollz - juris Rdn. 11, jeweils m.w.N.).
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