Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.01.1982 - 4 Ws 389/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2122
OLG Hamm, 22.01.1982 - 4 Ws 389/81 (https://dejure.org/1982,2122)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.1982 - 4 Ws 389/81 (https://dejure.org/1982,2122)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 1982 - 4 Ws 389/81 (https://dejure.org/1982,2122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 12 StVK 352/81
  • OLG Hamm, 22.01.1982 - 4 Ws 389/81

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 300 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.1982 - 4 Ws 389/81
    Die Unterbringung ist für erledigt zu erklären, nachdem das vom Senat veranlaßte Gutachten des Leiters der Abteilung für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie der Universität A Professor B (vom 28. Dezember 1981) ergeben hat, daß die über lange Jahre zu verfolgende Entwicklung des Probanden "eine Anfälligkeit für rechtlich relevante Verhaltensweisen" ergibt, die sich "eindeutig als Auswirkung einer persönlichen Disposition" darstelle, als das, was rechtlich als "Hang" oder nach der Formulierung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 14, 30) als "Charakterschwäche" zu nennen sei; nicht aber als schuldfähigkeitsrelevante "seelische Abartiqkeit" eingeschätzt werden könne.
  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass schon vor Einführung des § 67 d Abs. 6 Satz 1 StGB nach der Rechtsprechung der Vollstreckungsgerichte die Erledigung der Maßregel bei Wegfall einer ihrer Voraussetzungen auch dann zu beschließen war, wenn die Gefährlichkeit des Untergebrachten fortbestand (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151; OLG Frankfurt NStZ 1993, 252 sowie hierzu auch BVerfG NStZ 1995, 174, 175).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Denn bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB wäre diese Maßregel in analoger Anwendung des § 67c Abs. 2 S. 5 StGB für erledigt zu erklären, selbst wenn von dem Untergebrachten weiterhin Straftaten zu befürchten sind (vgl. BGHSt 42, 306, 310; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151; OLG Frankfurt StV 1985, 117).
  • EGMR, 07.06.2012 - 65210/09

    Gerichte hätten Sicherungsverwahrung nicht nachträglich anordnen dürfen

    Tatsächlich musste die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik nach der früheren Rechtsprechung der Strafvollstreckungsgerichte für erledigt erklärt werden und die betreffende Person musste entlassen werden, wenn ein die Schuldfähigkeit ausschließender oder vermindernder Zustand bei ihr nicht mehr vorlag oder nie vorgelegen hatte, auch wenn diese Person für die Öffentlichkeit immer noch gefährlich war (siehe Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 389/81, Entscheidung vom 22. Januar 1982, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1982, S. 300; Oberlandesgericht Karlsruhe, 1 Ws 143/82, Entscheidung vom 30. Juni 1982, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1983, S. 151; Bundesgerichtshof, 3 StR 317/96, Urteil vom 27. November 1996, BGHSt Nr. 42, S. 310; siehe auch Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1914/92 und 2105/93, Entscheidung vom 28. Dezember 1994, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1995, S. 2406; und Bundesgerichtshof, 4 StR 577/09, Entscheidung vom 12. Mai 2010, Rdnr. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Da eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt - die Erledigung einer Maßregel nach § 63 StGB wäre nach dem Gesetz nur über den Weg einer erfolgreichen Aussetzung der Vollstreckung nach Ablauf der anschließenden Führungsaufsicht möglich (§ 67 g Abs. 5 StGB) - haben die Strafvollstreckungsgerichte im Wege der Rechtsfortbildung und in analoger Anwendung des § 67 c Abs. 2 Satz 5 StGB den Rechtssatz entwickelt, daß sich bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB die Unterbringung erledigt hat und nicht weiter vollstreckt werden darf, so daß der Untergebrachte sofort zu entlassen ist, selbst wenn von ihm erneute Straftaten in der Freiheit zu erwarten sind (vgl. OLG Nürnberg MDR 1961, 342; OLG Frankfurt NJW 1978, 2347 und StV 1985, 117; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151 und Die Justiz 1987, 463).
  • EGMR, 07.06.2012 - 61827/09

    K ./. Deutschland

    Tatsächlich musste die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik nach der früheren Rechtsprechung der Strafvollstreckungsgerichte für erledigt erklärt werden und die betreffende Person musste entlassen werden, wenn ein die Schuldfähigkeit ausschließender oder vermindernder Zustand bei ihr nicht mehr vorlag, auch wenn diese Person für die Öffentlichkeit immer noch gefährlich war (siehe Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 389/81, Entscheidung vom 22. Januar 1982, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1982, S. 300; Oberlandesgericht Karlsruhe, 1 Ws 143/82, Entscheidung vom 30. Juni 1982, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1983, S. 151; Bundesgerichtshof, 3 StR 317/96, Urteil vom 27. November 1996, BGHSt Nr. 42, S. 310; siehe auch Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1914/92 und 2105/93, Entscheidung vom 28. Dezember 1994, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1995, S. 2406; und Bundesgerichtshof, 4 StR 577/09, Entscheidung vom 12. Mai 2010, Rdnr. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 3 Ws 543/01

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Weitere Anordnungen diesbezüglich sind nicht zu treffen, insbesondere tritt auch keine Führungsaufsicht ein (Senat NJW 1978, 2347 und StV 1985, 117; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151).
  • EGMR, 28.06.2012 - 3300/10

    S ./. Deutschland

    Tatsächlich musste nach der früheren Rechtsprechung der Strafvollstreckungsgerichte die Unterbringung einer Person in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt und der Betroffene freigelassen werden, wenn er nicht mehr an einem Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit litt oder dieser bei ihm tatsächlich nie bestanden hat, auch dann, wenn der Betroffene noch für die Allgemeinheit gefährlich war (siehe OLG Hamm, 4 Ws 389/81, Beschluss vom 22. Januar 1982, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1982, S. 300; OLG Karlsruhe, 1 Ws 143/82, Beschluss vom 30. Juni 1982, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1983, S. 151; BGH, 3 StR 317/96, Urteil vom 27. November 1996, Entscheidungssammlung des Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt), Band 42, S. 310; siehe auch BVerfg, 2 BvR 1914/92 und 2105/93, Beschluss vom 28. Dezember 1994, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1995, S. 2406; und BGH, 4 StR 577/09, Beschluss vom 12. Mai 2010, Rdnr. 13 mit weiteren Verweisen).
  • OLG Nürnberg, 18.09.2014 - 1 Ws 318/14

    Vollstreckung der freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherungsverwahrung:

    Allein diese geänderte rechtliche Bewertung führt vorliegend zum Wegfall der Voraussetzungen der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, so dass für ein weiteres Zuwarten kein Bedürfnis besteht (ebenso für Erledigterklärung OLG Hamm, NStZ 1982, 300).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
    Denn bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB wäre diese Maßregel in analoger Anwendung des § 67c Abs. 2 S. 5 StGB für erledigt zu erklären, selbst wenn von dem Untergebrachten weiterhin Straftaten zu befürchten sind (vgl. BGHSt 42, 306, 310; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151; OLG Frankfurt StV 1985, 117).
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 171/10

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der nachträglichen Sicherungsverwahrung

    Diese, mangels ausdrücklicher Regelung, im Wege der Rechtsfortbildung begründete richterliche Rechtsanwendung entsprach der allgemeinen Meinung(vgl. OLGe Nürnberg MDR 1961, 342; Karlsruhe MDR 1983, 151; Justiz 1987, 463; Hamm NStZ 1982, 300; OLG Schleswig SchlHA 1988, 106; und Frankfurt NJW 1978, 2347, LG Göttingen NStZ 1990, 299 ; Frisch ZStW 102 (1990), 707, 770 Rn 164; Loos Anm. zu OLG Frankfurt NStZ 1993, 252, 255, Volckart Maßregelvollzug, 3. Aufl., S. 166; Dreher/Tröndle 46. Aufl., § 67d Rn 5; LK-Horstkotte 10. Aufl., § 67c Rn 9 ; SKStGB-Horn 6. Aufl., 21. Lfg.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht