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   BAG, 16.06.1960 - 5 AZR 121/60   

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https://dejure.org/1960,751
BAG, 16.06.1960 - 5 AZR 121/60 (https://dejure.org/1960,751)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1960 - 5 AZR 121/60 (https://dejure.org/1960,751)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1960 - 5 AZR 121/60 (https://dejure.org/1960,751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialschutz - Unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau - Arbeitgeber des Schuldners - Gegenforderungen - Vorsätzliche Nachteilszufügung - Unterste Grenze des Sozialschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1960, 941
  • DB 1960, 1131
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 441/57

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Zuvielzahlungen - Sozialschutz nach §

    Auszug aus BAG, 16.06.1960 - 5 AZR 121/60
    Dieser dem Arbeitnehmer und den Personen, denen er gemäß § 850 c ZPO Unterhalt gewährt, zustehende allgemeine Sozialschutz, in den einzubrechen dem nichtbevorrechtigten Gläubiger untersagt ist, kann und muß jedoch - wie der Senat bereits in seinem zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmten Urteil vom 31« März I960 - 5 AZR 441/57 - entschieden hat - unter Umständen dann weichen, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses vorsätzlich dem Arbeitgeber einen Nachteil zugefügt hat.
  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95

    Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

    b) Die Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB ist aber nach dem Grundsatz des Rechtsmißbrauchs nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) dann unzulässig, wenn der Arbeitgeber gegen eine Lohn- oder Ruhegehaltsforderung mit einer Schadensersatzforderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des früheren Arbeitnehmers aufrechnen will (BAG, Urteile vom 31. März 1960 - 5 AZR 441/57 - AP Nr. 5 zu § 394 BGB, zu 4 b der Gründe; vom 16. Juni 1960 - 5 AZR 121/60 - AP Nr. 8 zu § 394 BGB, zu II der Gründe; vom 28. August 1964 - 1 AZR 414/63 - AP Nr. 9 zu § 394 BGB, zu III 2 der Gründe; vom 16 Dezember 1986 - 3 AZR 198/85 AP Nr. 1 zu § 8 BetrAVG, zu C 2 der Gründe; BGH Urteile vom 25. April 1959 - IV ZR 255/58 -BGHZ 30, 36, 39; vom 16. Juni 1993 - XII ZR 6/92 - NJW 1993, 2105, 2106; Staudinger/Gursky, BGB, 13. Aufl., § 394 Rdn. 52; MünchKomm-BGB/von Feldmann, 3. Aufl., § 394 Rdn. 9; Erman/Westermann, BGB, 9. Aufl., § 394 Rdn. 3).

    Diesem schützenswerten Interesse ist genügt, wenn dem Versorgungsberechtigten das Existenzminimum verbleibt (BAG, Urteil vom 16. Juni 1960 - 5 AZR 121/60 - AP Nr. 8 zu § 394 BGB; BGH Urteil vom 16. Juni 1993 - XII ZR 6/92 - NJW 1993, 2105, 2106).

  • BGH, 16.06.1993 - XII ZR 6/92

    Aufrechnung gegen Unterhaltsforderung

    Der Sozialschutz mindere sich zwar, bleibe jedoch in dem Umfang erhalten, den das Gesetz in § 850d ZPO als Existenzminimum bestimme (BAG, Urteil vom 16. Juni 1960 - 5 AZR 121/60 - AP S 394 Nr. 8 m.A. Pohle).
  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

    Deshalb braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Gemeinschuldnerin mit ihrem Anspruch aus der Vertragsstrafenabrede auch gegen den unpfändbaren Teil des Gehaltsanspruchs der Klägerin aufrechnen konnte (vgl. insoweit BAG 16, 228, 236 f. = AP Nr. 9 zu § 394 BGB und BAG Urteil vom 16. Juni 1960 - 5 AZR 121/60 -, AP Nr. 8 zu § 394 BGB).
  • LAG Hamm, 01.12.2004 - 18 Sa 795/04

    Arbeitsvergütung, Aufrechnung des Arbeitgebers mit Gegenforderungen,

    Diesem schützenswerten Interesse ist genügt, wenn dem Arbeitnehmer das Existenzminimum verbleibt (vgl. BAG, Urteil vom 18.03.1997 - 3 AZR 756/95 - NZA 1997, 1108; BAG, Urteil vom 16.06.1960 - 5 AZR 121/60 - AP Nr. 8 zu § 394 BGB; BGH, Urteil vom 16.06.1993 - XII ZR 6/92 - NJW 1993, 2105, 2106).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 2 Sa 114/17

    Einzelfallentscheidung - Aufrechnung mit nicht substantiiert dargelegten

    Diesem schützenswerten Interesse der Allgemeinheit wäre nur dann genügt, wenn dem Arbeitnehmer das Existenzminimum verbleibt (vgl. hierzu schon BAG, Urteil vom 16.06.1960, 5 AZR 121/60, AP Nr. 8 zu § 394 BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2010 - 11 Sa 496/09

    Steuererstattungsanspruch des Arbeitgebers - tarifliche Ausschlussfrist -

    Eine solche Ausnahme von den Pfändungsschutzvorschriften wird lediglich bei Schadensersatzansprüchen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert (vgl. BAG, Urt. v. 16. Juni 1960 - 5 AZR 121/60 - AP Nr. 8 zu § 394 BGB Nr. 8; BAG, Urt. v. 28. August 1964 - 1 AZR 414/63 - AP Nr. 9 zu § 394 BGB).
  • BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 207/83

    Grob fahrlässige Schlechtleistung des Arbeitnehmers

    Das ist dann der Fall, wenn die Gegenforderung, mit der aufgerechnet werden soll, auf einer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses begangenen vorsätzlichen, wenn auch nicht strafbaren unerlaubten Handlung oder einer vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht (BAG 9, 137 = AP Nr. 5 zu § 394 BGB, m. krit. Anm. von A. Hueck; BAG 16, 228 = AP Nr. 9 zu § 394 BGB, m. zust. Anm. von Bötticher; abweichend BAG Urteil vom 16. Juni 1960 - 5 AZR 121/60 - AP Nr. 8 zu § 394 BGB, m. krit. Anm. von Pohle; vgl. ferner BGH Urteil vom 22. April 1959 - IV ZR 255/58 - AP Nr. 4 zu § 394 BGB, wonach nur die Aufrechnung mit einer Schadenersatzforderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung gestattet wird, sowie BGH Urteil vom 4. Dezember 1968 - IV ZR 671/68 - AP Nr. 12 zu § 394 BGB, das offenläßt, ob auch mit einer aus einer vorsätzlichen Vertragsverletzung herrührenden Forderung aufgerechnet werden kann).
  • BSG, 28.06.1979 - 4 S 1/79
    der Aufrechnung als "unterste Grenze des Sozialschutzes", die auch derjenige Arbeitgeber nicht überschreiten dürfe, der gegen den Arbeitnehmer Gegenforderungen wegen einer vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses begangenen vorsätzlichen Nachteilszufügung hat, die Vorschrift des 5 850 d ZPO angesehen (Urteil vom 16. Juni 1960 - 5 AZR 121/60- AP Nr. 8 zu 5 394 BGBl; allerdings nicht für den Fall, daß der Arbeitnehmer bereits ausgeschieden ist (Urteil vom 28. August 1964yr 1 AZR 414/65;" BASE 16, 228, 231 = AP Nr. 9 zu @ 59h BGB).
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