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   BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05   

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BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05 (https://dejure.org/2005,7135)
BAG, Entscheidung vom 09.11.2005 - 5 AZR 145/05 (https://dejure.org/2005,7135)
BAG, Entscheidung vom 09. November 2005 - 5 AZR 145/05 (https://dejure.org/2005,7135)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Arbeitsverträgen; Zuordnung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung zu einer tariflichen Gehaltsgruppe; Verweisung auf das jeweilige Entgelt der betreffenden Entgeltgruppe durch einen dynamischen Verweis im ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 305; ; BGB § 305c Abs. 2; ; Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT vom 31. Januar 2003

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97

    Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05
    Die Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe mwN).

    Diese Regelung gibt einen allgemeinen Rechtsgrundsatz wieder, der schon vor In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auch im Arbeitsrecht Geltung besaß (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 c der Gründe).

    Danach kann sich der Beklagte nicht darauf berufen, die von ihm verwendeten Formularverträge seien hinsichtlich der Verweisung auf die tarifliche Vergütung unklar und deshalb sei davon auszugehen, die Vergütung richte sich allein nach dem bei Abschluss des Arbeitsvertrags geltenden Tarifgehalt (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - aaO).

    Die Formulierung "Der Arbeitnehmer erhält folgende Vergütung" in Verbindung mit der Benennung einer bestimmten Vergütungsgruppe/Stufe kann mangels einer entgegenstehenden Bestimmung eine Verweisung auf das jeweilige Entgelt der betreffenden Entgeltgruppe darstellen (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 a der Gründe; 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338, 343, zu III 1 b bb der Gründe mwN; 13. November 2002 - 4 AZR 64/02 - BAGE 103, 346, 350, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 622/03

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05
    cc) Der Beklagte beruft sich ohne Erfolg auf das Senatsurteil vom 3. November 2004 (- 5 AZR 622/03 - AP BGB § 611 Lohnanspruch Nr. 28 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 4).

    Diese bezeichnen allerdings nur die Höhe der aktuellen Vergütung, ein Erklärungswert über Ansprüche auf künftige Lohnerhöhungen kommt ihnen nicht zu (3. November 2004 - 5 AZR 622/03 - aaO, zu II 2 der Gründe).

    Ebenso ergibt sich nichts aus der Senatsrechtsprechung zur Bedeutung von regelmäßigen Lohnerhöhungen entsprechend den tariflichen Lohnerhöhungen (3. November 2004 - 5 AZR 622/03 - aaO, zu II 4, 5 der Gründe mwN).

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05
    Dem steht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2003 (- 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284) nicht entgegen.

    Der Vierte Senat hat hier eine Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede ausgelegt und dabei Zweifel als nicht berechtigt bezeichnet (BAG 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - aaO S. 289 f., zu I 2 d bb der Gründe).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 -, zu II 1 a aa der Gründe mwN).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 -, zu II 1 a aa der Gründe mwN).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 327/00

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für die

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05
    Keine der Auslegungen verdient den klaren Vorzug (vgl. BGH 3. Juli 2002 - XII ZR 327/00 - NJW 2002, 3232, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05
    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsache zu Senat 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 -zVv.
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05
    Die Formulierung "Der Arbeitnehmer erhält folgende Vergütung" in Verbindung mit der Benennung einer bestimmten Vergütungsgruppe/Stufe kann mangels einer entgegenstehenden Bestimmung eine Verweisung auf das jeweilige Entgelt der betreffenden Entgeltgruppe darstellen (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 a der Gründe; 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338, 343, zu III 1 b bb der Gründe mwN; 13. November 2002 - 4 AZR 64/02 - BAGE 103, 346, 350, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05
    Die Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05
    Demnach ist eine zeitdynamische Verweisung anzunehmen, denn in der Regel wird die Vergütung in Entgelttarifverträgen für den Arbeitnehmer verbessert und nicht verschlechtert (vgl. BAG 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 -, zu A II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 759/00

    Beschäftigter als Angestellter - Feststellungsinteresse

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 408/04

    Arbeitsentgelt bei Zuwendungen durch Dritte

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 64/02

    Vertragsauslegung

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 181/04

    Feststellungsklage

  • LAG Köln, 28.01.2005 - 4 (8) Sa 1202/04
  • LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07

    Bezugnahmeklausel - Chefarztvertrag - Ersetzung des BAT durch TV-Ärzte/VKA oder

    Nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsregeln bleiben keine nicht behebbaren Unklarheiten bestehen (vgl. BAG 09.11.2005 - 5 AZR 145/05 - Rn. 25, zitiert nach Juris; BAG 17.01.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn 37, zitiert nach Juris; BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - Rn 14 zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Der teilweise Übergang zu einer Leistungsklage würde nichts daran ändern, dass eine Feststellung für die Zukunft begehrt werden muss (vgl. BAG 19. November 2005 - 5 AZR 145/05 - Randnr. 13 zit. nach Juris).

    Unklar ist jede Verweisungsklausel, bei der nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel bleiben (vgl. BAG 09. November 2005 - 5 AZR 145/05 - Rn. 25 zit. nach Juris; BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 37 zit. nach Juris).

  • LAG Düsseldorf, 13.04.2010 - 3 Sa 906/09

    Arztvergütung in kirchlichem Krankenhaus bei dynamischer Verweisung auf Tarifwerk

    Nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsregeln bleiben mangels "Ergänzung" bzw. "Fassung" des BAT durch die beiden erörterten Tarifverträge keine nicht behebbaren Unklarheiten bestehen (vgl. BAG, Urteil v. 09.11.2005 - 5 AZR 145/05, juris; BAG, Urteil v. 17.01.2006 - 9 AZR 417/05, juris; BAG, Urteil v. 24.10.2007 - 10 AZR 825/06, NZA 2008, 40; BAG, Urteil v. 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, AP Nr. 274 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Düsseldorf, 13.08.2009 - 13 Sa 1673/08

    Vergütungsabrede eines Chefarztes in einem kirchlichen Krankenhaus

    Nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsregeln bleiben keine nicht behebbaren Unklarheiten bestehen (vgl. hierzu BAG 9. November 2005 - 5 AZR 145/05 -juris).
  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 177/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Der teilweise Übergang zu einer Leistungsklage würde nichts daran ändern, dass eine Feststellung für die Zukunft begehrt werden muss (BAG 09.11.2005 - 5 AZR 145/05 - Rn. 13 zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 27.07.2007 - 5 Sa 171/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

    Unklar ist jede Verweisungsklausel, bei der nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel bleiben (vgl. BAG 09. November 2005 - 5 AZR 145/05 - Rn. 25, zitiert nach Juris; BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 37, zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 02.11.2007 - 3 Sa 1797/06

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung

    Unklar ist jede Verweisungsklausel, bei der nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel bleiben (vgl. BAG 09.11.2005 - 5 AZR 145/05 - Rn. 25 zit. nach Juris; BAG 17.01.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 37 zit. nach Juris).
  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 3 Sa 308/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Unklar ist jede Verweisungsklausel, bei der nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel bleiben (vgl. BAG 09. November 2005 - 5 AZR 145/05 - Rn. 25, zitiert nach Juris; BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 37, zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 916/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Auslegung, Kirchlich-Diakonische

    Der teilweise Übergang zu einer Leistungsklage würde nichts daran ändern, dass eine Feststellung für die Zukunft begehrt werden muss (vgl. BAG 19.11.2005 - 5 AZR 145/05 - Rn. 13 zit. nach Juris).
  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 911/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Auslegung, Kirchlich-Diakonische

    Der teilweise Übergang zu einer Leistungsklage würde nichts daran ändern, dass eine Feststellung für die Zukunft begehrt werden muss (vgl. BAG 19.11.2005 - 5 AZR 145/05 - Rn. 13 zit. nach Juris).
  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 309/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 307/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

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