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AG Hattingen, 08.11.2018 - 5 C 120/17 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12
Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere …
Auszug aus AG Hattingen, 08.11.2018 - 5 C 120/17
Dieses ergebe sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14.05.2013, Aktenzeichen VI ZR 320/12, in dem sich der Bundesgerichtshof mit der Frage auseinander gesetzt habe, ob der Anknüpfungszeitpunkt für die Verweisungskonditionen der Zeitraum sein muss, in dem der Geschädigte gewöhnlich seine Dispositionsentscheidung treffe.Der Bundesgerichtshof (Entscheidung vom 14. Mai 2013, Aktenzeichen VI ZR 320/12) hat sich mit der Frage auseinander gesetzt, ob der Haftpflichtversicherer dem Geschädigten noch im laufenden Gerichtsverfahren auf eine anderweitige günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen kann.
- BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus AG Hattingen, 08.11.2018 - 5 C 120/17
Bei der technischen Gleichwertigkeit der Reparatur kann der Geschädigte außerdem gemäß 8 254 Abs. 2 Satz 2 BGB auf eine freie Werkstatt verwiesen werden, wenn ihm dieses zumutbar ist (vgl. BGH NJW 2010, 606 und 2015, 2110). - BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14
Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer …
Auszug aus AG Hattingen, 08.11.2018 - 5 C 120/17
Bei der technischen Gleichwertigkeit der Reparatur kann der Geschädigte außerdem gemäß 8 254 Abs. 2 Satz 2 BGB auf eine freie Werkstatt verwiesen werden, wenn ihm dieses zumutbar ist (vgl. BGH NJW 2010, 606 und 2015, 2110).
- BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88
Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …
Auszug aus AG Hattingen, 08.11.2018 - 5 C 120/17
Grundsätzlich ist auch anerkannt, dass der Geschädigte die Reparaturkosten nach dieser Grundlage und damit seinen Schaden nach einem Verkehrsunfall auf der Basis eines Schadensgutachtens ermitteln und abrechnen kann (vgl. BGH NJW 1989, 3009 ff.). - LG Essen, 23.10.2007 - 13 S 103/07
Auszug aus AG Hattingen, 08.11.2018 - 5 C 120/17
Gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB kann der Geschädigte den zur Reparatur objektiv erforderlichen Geldbetrag verlangen und zwar auch dann, wenn er das beschädigte Fahrzeug nicht oder zu tatsächlich günstigeren Konditionen repariert hat (vgl. Landgericht Essen, Urteil vom 27.09.2005, Aktenzeichen 13 S 115/05, und Urteil vom 23.10.2007, Aktenzeichen 13 S 103/07). - LG Essen, 27.09.2005 - 13 S 115/05
Anspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf Ersatz der in einer …
Auszug aus AG Hattingen, 08.11.2018 - 5 C 120/17
Gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB kann der Geschädigte den zur Reparatur objektiv erforderlichen Geldbetrag verlangen und zwar auch dann, wenn er das beschädigte Fahrzeug nicht oder zu tatsächlich günstigeren Konditionen repariert hat (vgl. Landgericht Essen, Urteil vom 27.09.2005, Aktenzeichen 13 S 115/05, und Urteil vom 23.10.2007, Aktenzeichen 13 S 103/07).
- AG Wesel, 08.10.2020 - 5 C 108/19
Werkstattrisiko - Prognoserisiko - Eigenreparatur
Es würde dem Sinn und Zweck des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB widersprechen, wenn der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis im Verhältnis zu dem ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen sind und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974, VI ZR 42/73, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen, u.a. BGHZ 63, 182ff.; AG Iserlohn, Urteil vom 27.07.2017, 43 C 138/17, zitiert nach Juris; AG Coburg, Urteil vom 25.04.2017, 15 C 4/17, zitiert nach Juris; AG Wesel, Urteil vom 28.11.2017, 5 C 120/17).