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   VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 776/12   

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VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 776/12 (https://dejure.org/2012,42853)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13.12.2012 - 5 K 776/12 (https://dejure.org/2012,42853)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 5 K 776/12 (https://dejure.org/2012,42853)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 176/12

    Einzelhandelsbetrieb, Lebensmitteldisconter, großflächig, Verkaufsfläche,

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 776/12
    Die Kammer hat den Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 22. Mai 2012 abgelehnt (5 L 176/12).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 5 K 453/11, 5 K 471/11, 5 K 481/11, 5 L 98/11, 5 L 102/11, 5 L 106/11, 5 L 164/12, 5 L 176/12, 5 L 263/12, 5 L 264/12 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Hellweg, die I.-----straße , den O. und die Straße E. S. umschlossen wird, jedenfalls nördlich des Bereichs, der im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt ist, einem allgemeinen Wohngebiet entspricht (vgl. § 34 Abs. 2 des Baugesetzbuchs - BauGB -), hat die Kammer in ihren Beschlüssen vom 22. Mai 2012 (5 L 176/12 u. a.) sowie vom 31. März 2011 (5 L 98/11 u. a.) entschieden.

  • VG Gelsenkirchen, 31.03.2011 - 5 L 98/11

    Gebietsgewährleistungsanspruch, WA-Gebiet, Einzelhandelsdiscounter, ALDI

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 776/12
    Die Kammer ordnete nach Durchführung einer Ortsbesichtigung mit Beschlüssen vom 31. März 2011 (5 L 98/11 u. a.) die aufschiebende Wirkung der Klagen an.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 5 K 453/11, 5 K 471/11, 5 K 481/11, 5 L 98/11, 5 L 102/11, 5 L 106/11, 5 L 164/12, 5 L 176/12, 5 L 263/12, 5 L 264/12 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Hellweg, die I.-----straße , den O. und die Straße E. S. umschlossen wird, jedenfalls nördlich des Bereichs, der im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt ist, einem allgemeinen Wohngebiet entspricht (vgl. § 34 Abs. 2 des Baugesetzbuchs - BauGB -), hat die Kammer in ihren Beschlüssen vom 22. Mai 2012 (5 L 176/12 u. a.) sowie vom 31. März 2011 (5 L 98/11 u. a.) entschieden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 10 B 725/12

    Vorliegen eines Gebietsgewährleistungsanspruchs bei Erteilung einer

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 776/12
    Auf die Beschwerde des Klägers hat das OVG NRW mit Beschluss vom 6. Juli 2012 die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet (10 B 725/12).

    Das OVG NRW hat diese Auffassung in seinem Beschluss vom 6. Juli 2012 (10 B 725/12) bestätigt.

  • VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 176/12

    Einzelhandelsbetrieb, Lebensmitteldisconter, großflächig, Verkaufsfläche,

    Der (sinngemäß gestellte) Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage 5 K 776/12 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 26. Januar 2012 über den Neubau eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes mit 799 m² Verkaufsfläche und 70 Stellplätzen auf dem Grundstück X. I.---weg 517 in C. (Gemarkung X1. , Flur °, Flurstücke 14, 15, 16, 17, 18, 19, 877) anzuordnen, ist zulässig, aber unbegründet.
  • VG Gelsenkirchen, 27.07.2015 - 6 K 4275/12

    Werbetafel; Allgemeines Wohngebiet; Mischgebiet; Gebietscharakter ; Werbung an

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 4 B 230.92 - BRS 55 Nr. 54; OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Juli 2012 - 10 B 725/12 -, vom 16. März 2005 - 10 B 1350/04 -,vom 4. August 2003 - 7 B 1040/03 - und vom 28. November 2000 - 10 B 1428/00 -, jeweils juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 K 776/12 -, juris; König/Roeser/Stock, BauNVO Kommentar, 3. Auflage 2014, § 4 Rdnr. 14, 15.
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Rechtsprechung
   VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12.TR   

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VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12.TR (https://dejure.org/2013,54787)
VG Trier, Entscheidung vom 16.01.2013 - 5 K 776/12.TR (https://dejure.org/2013,54787)
VG Trier, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 5 K 776/12.TR (https://dejure.org/2013,54787)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 21.12.2006 - 1 C 29.03

    Gegenstandswert; Asylstreitverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12
    und vom 26. Juni 2002 - 1 C 17/01 -, Beschlüsse vom 29. Juni 2009 - 10 B 60/08 -, vom 21. Dezember 2006 - 1 C 29/03 - und vom 24. August 2005 - 1 B 6/05 - , alle veröffentlicht bei juris).

    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 1, 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO und berücksichtigt die in § 30 Satz 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelten Gegenstandswerte für die Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten - Gerichtskosten werden gemäß § 83 b AsylVfG nicht erhoben - und den Umstand, dass der Gegenstandswert in Klageverfahren, die die Asylanerkennung einschließlich der Feststellung der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes und die Feststellung von Abschiebungshindernissen betreffen, einheitlich - auch bei einer auf die Flüchtlingsanerkennung beschränkten Klage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 1 C 29/03 -, juris ) 3.000 EUR beträgt, so dass die teilweise Klagerücknahme keinen kostenmäßig relevanten Verfahrensteil betrifft.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12
    Maßgebend ist insoweit eine tatrichterliche Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 -, juris).

    Soweit die Klägerin dem Klageantrag nach mit der Klage des Weiteren eine Verpflichtung der Beklagten erstrebt, festzustellen, dass im Hinblick auf ihre Person in Bezug auf eine Abschiebung nach Nigeria die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis Abs. 5 bzw. Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, ist hierüber nicht mehr zu entscheiden, denn der durch die Flüchtlingseigenschaft und § 60 Abs. 1 AufenthG gewährte Schutz geht weit über einen zielstaatsbezogenen Abschiebungsschutz im Sinne des § 60 Abs. 2 bis 5 bzw. Abs. 7 AufenthG hinaus, so dass ein auf umfassenden Asylrechtsschutz gerichtetes Klagebegehren regelmäßig - sofern nicht besondere Umstände eingreifen - ungeachtet der konkreten Antragstellung dahin auszulegen ist, dass vorrangig eine Asylanerkennung bzw. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erstrebt wird, während Abschiebungsverbote nur hilfsweise verfolgt werden, wobei in erster Linie Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2,3 oder 7 Satz 2 AufenthG und weiter hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG begehrt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 -, vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 - und vom 24. Juni 2008 - 10 C 43/07 - i - 12-.

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12
    Soweit die Klägerin dem Klageantrag nach mit der Klage des Weiteren eine Verpflichtung der Beklagten erstrebt, festzustellen, dass im Hinblick auf ihre Person in Bezug auf eine Abschiebung nach Nigeria die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis Abs. 5 bzw. Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, ist hierüber nicht mehr zu entscheiden, denn der durch die Flüchtlingseigenschaft und § 60 Abs. 1 AufenthG gewährte Schutz geht weit über einen zielstaatsbezogenen Abschiebungsschutz im Sinne des § 60 Abs. 2 bis 5 bzw. Abs. 7 AufenthG hinaus, so dass ein auf umfassenden Asylrechtsschutz gerichtetes Klagebegehren regelmäßig - sofern nicht besondere Umstände eingreifen - ungeachtet der konkreten Antragstellung dahin auszulegen ist, dass vorrangig eine Asylanerkennung bzw. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erstrebt wird, während Abschiebungsverbote nur hilfsweise verfolgt werden, wobei in erster Linie Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2,3 oder 7 Satz 2 AufenthG und weiter hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG begehrt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 -, vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 - und vom 24. Juni 2008 - 10 C 43/07 - i - 12-.
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12
    Soweit die Klägerin dem Klageantrag nach mit der Klage des Weiteren eine Verpflichtung der Beklagten erstrebt, festzustellen, dass im Hinblick auf ihre Person in Bezug auf eine Abschiebung nach Nigeria die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis Abs. 5 bzw. Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, ist hierüber nicht mehr zu entscheiden, denn der durch die Flüchtlingseigenschaft und § 60 Abs. 1 AufenthG gewährte Schutz geht weit über einen zielstaatsbezogenen Abschiebungsschutz im Sinne des § 60 Abs. 2 bis 5 bzw. Abs. 7 AufenthG hinaus, so dass ein auf umfassenden Asylrechtsschutz gerichtetes Klagebegehren regelmäßig - sofern nicht besondere Umstände eingreifen - ungeachtet der konkreten Antragstellung dahin auszulegen ist, dass vorrangig eine Asylanerkennung bzw. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erstrebt wird, während Abschiebungsverbote nur hilfsweise verfolgt werden, wobei in erster Linie Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2,3 oder 7 Satz 2 AufenthG und weiter hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG begehrt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 -, vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 - und vom 24. Juni 2008 - 10 C 43/07 - i - 12-.
  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Auszug aus VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12
    und vom 26. Juni 2002 - 1 C 17/01 -, Beschlüsse vom 29. Juni 2009 - 10 B 60/08 -, vom 21. Dezember 2006 - 1 C 29/03 - und vom 24. August 2005 - 1 B 6/05 - , alle veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Auszug aus VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12
    und vom 26. Juni 2002 - 1 C 17/01 -, Beschlüsse vom 29. Juni 2009 - 10 B 60/08 -, vom 21. Dezember 2006 - 1 C 29/03 - und vom 24. August 2005 - 1 B 6/05 - , alle veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 24.08.2005 - 1 B 6.05

    Gewährung rechtlichen Gehörs; Anerkennung als Asylberechtigter und Gewährung von

    Auszug aus VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12
    und vom 26. Juni 2002 - 1 C 17/01 -, Beschlüsse vom 29. Juni 2009 - 10 B 60/08 -, vom 21. Dezember 2006 - 1 C 29/03 - und vom 24. August 2005 - 1 B 6/05 - , alle veröffentlicht bei juris).
  • VG Aachen, 10.05.2010 - 2 K 562/07

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Nigeria, Genitalverstümmelung, soziale

    Auszug aus VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12
    Die Zwangsbeschneidung ist gerade darauf gerichtet, die sich weigernden Betroffenen in ihrer politischen Überzeugung zu treffen, indem sie den Traditionen unterworfen und unter Missachtung des Selbstbestimmungsrechts zu verstümmelten Objekten gemacht werden (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 22. Mai 2012 - A 7 K 2207/11 -, VG Aachen, Urteil vom 10. Mai .2010 - 2 K 562/07.A beide juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VG Stuttgart, 22.05.2012 - A 7 K 2207/11
    Auszug aus VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12
    Die Zwangsbeschneidung ist gerade darauf gerichtet, die sich weigernden Betroffenen in ihrer politischen Überzeugung zu treffen, indem sie den Traditionen unterworfen und unter Missachtung des Selbstbestimmungsrechts zu verstümmelten Objekten gemacht werden (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 22. Mai 2012 - A 7 K 2207/11 -, VG Aachen, Urteil vom 10. Mai .2010 - 2 K 562/07.A beide juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12
    Ferner kommt es für die Frage, ob ein Asylbewerber sein Heimatland aufgrund erlittener oder unmittelbar drohender Verfolgung verlassen hat, nicht darauf an, ob er landesweit einer ausweglosen Lage ausgesetzt war, denn eine Vorverfolgung kann nicht wegen einer zum Zeitpunkt der Ausreise bestehenden Fluchtalternative in einem anderen Teil des Herkunftsstaates verneint werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - BVerwG 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 Rn. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 11258/11

    Rechtsmittelbelehrung muss über Widerspruch auch im Wege der elektronischen

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung -

  • BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung der Tatsachengrundlage im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2002 - 10 A 10438/02

    Erneute Zustellung nach bereits eingetretener Zustellungsfiktion

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.1988 - 11 E 58/87
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