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   OLG Hamm, 30.07.2013 - III-5 RVs 59/13   

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https://dejure.org/2013,22104
OLG Hamm, 30.07.2013 - III-5 RVs 59/13 (https://dejure.org/2013,22104)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.07.2013 - III-5 RVs 59/13 (https://dejure.org/2013,22104)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - III-5 RVs 59/13 (https://dejure.org/2013,22104)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    StPO § 136; StGB § 56
    Strafaussetzung, Bewährung, Berücksichtigung Verteidigungsverhalten

  • Burhoff online

    Bewährung, günstige Sozialprognose, bestreitender Angeklagter

  • Burhoff online

    StGB § 56
    Bewährung, Strafaussetzung, Abstreiten der Tat

  • Burhoff online

    Bewährung, Geständnis, Verknüpfung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die ausnahmsweise Verneinung einer günstigen Sozialprognose bei der Beurteilung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56; StGB § 223 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 4
    Nur ausnahmsweise Berücksichtigung des Prozess- und Verteidigungsverhalten des Angeklagten bei der Frage, ob die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Du bestreitest? Dann gibt es keine Bewährung!!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Geständnis - keine Bewährung?

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Bestreiten des Tatvorwurfs darf nicht Grund für die Versagung der Strafaussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung sein

Verfahrensgang

  • LG Essen - 31 Ns 16/13
  • OLG Hamm, 30.07.2013 - III-5 RVs 59/13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2013 - 5 RVs 59/13
    Zwar ist auch die Entscheidung über eine Bewährung allein Sache des Tatrichters und unterliegt nur einer eingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht, so dass die Prognoseentscheidung des Tatrichters, bei der ihm ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht, vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (BGH, NStZ-RR 2005, 38) und nur darauf hin zu prüfen ist, ob sie rechtsfehlerhaft ist, d. h., ob der Tatrichter Rechtsbegriffe verkannt oder seinen Beurteilungsspielraum fehlerhaft angewandt hat (Fischer, StGB, 60. Auflage, § 56 RN 25 m. w. N.;.
  • OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09

    Strafaussetzung; Bewährung; besondere Umstände

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2013 - 5 RVs 59/13
    OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2007 - 1 Ss 241/07 - Beschluss vom 16.09.2009 - 2 Ss 247/09 - beide zitiert nach Burhoff-Online).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 241/07

    Strafzumessung; tatrichterliches Ermessen, Überprüfung; Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2013 - 5 RVs 59/13
    OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2007 - 1 Ss 241/07 - Beschluss vom 16.09.2009 - 2 Ss 247/09 - beide zitiert nach Burhoff-Online).
  • KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19

    Strafzumessung: Bewertung von zulässigem Verteidigungsverhalten

    Sein Verteidigungsverhalten wird jedoch ausgehöhlt, wenn der Angeklagte befürchten muss, das Bestreiten der ihm konkret zur Last gelegten Tat - hier des Umstandes, dass Adressatin der Whats-App-Nachricht die Zeugin A. war - werde sich in einem eventuellen Strafprozess negativ auswirken (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2013 - III-5 RVs 59/13 - juris; Dahs, Die Revision im Strafprozess, 8. Aufl. Rn. 480 mwN).
  • KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19

    Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund

    Sein Verteidigungsverhalten wird jedoch ausgehöhlt, wenn der Angeklagte befürchten muss, das Bestreiten der ihm konkret zur Last gelegten Tat - hier des Umstandes, dass Adressatin der Whats-App-Nachricht die Zeugin A. war - werde sich in einem eventuellen Strafprozess negativ auswirken (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2013 - III-5 RVs 59/13 - juris; Dahs, Die Revision im Strafprozess, 8. Aufl. Rn. 480 mwN).
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