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   VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 385/03   

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https://dejure.org/2004,12526
VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 385/03 (https://dejure.org/2004,12526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.2004 - 5 S 385/03 (https://dejure.org/2004,12526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 5 S 385/03 (https://dejure.org/2004,12526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • nomos.de PDF, S. 43

    Enteignung für Ausgleichsmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planfeststellungsbeschluss zur Inanspruchnahme eines Grundstücks für eine naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme; Auswirkungen eines Verfahrensfehlers auf einen Planfeststellungsbeschluss; Grundsätze für die Wahl des Standorts einer naturschutzrechtlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3; ; BNatSchG § 18 Abs. 1; ; BNatSchG § 19 Abs. 2; ; NatSchG § 11

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planung - Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe - Basel, Planfeststellung, Eingriff, Ausgleichsmaßnahme, Alternativstandort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen - Efringen-Kirchen - Eimeldingen zulässig

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 385/03
    Die Wahrung von Eigentümerinteressen nötigt die Behörde nicht zur Wahl einer Trasse, die sich nach Lage der Dinge nicht als bessere Alternativlösung aufdrängt (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.11.2000 - 4 A 51.98 - NVwZ 2001, 682 = DVBl. 2001, 644).
  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 385/03
    Das ist nur zu bejahen, wenn zumindest die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Verfahrensfehler die Entscheidung anders ausgefallen wäre, d.h., wenn sich auf Grund erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnete, dass durch den Verfahrensfehler die behördliche Abwägung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange zum Nachteil des Klägers in Richtung auf eine bestimmte Entscheidung beeinflusst worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.1999 - 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 725).
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