Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Anspruch eines Vorsitzenden des Personalrats auf Unterlassung und Widerruf ehrverletzender Äußerungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 BGB; § 1004 BGB
Erklärung der zurückgetretenen Mitglieder des Personalrats eine Wiederwahl des bisherigen Vorstands nicht mitzutragen; Möglichkeiten des bisherigen Personalratsvorsitzenden gegen diese Äußerungen vorzugehen; Unterscheidung zwischen einer Schmähkritik und einer ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erklärung der zurückgetretenen Mitglieder des Personalrats eine Wiederwahl des bisherigen Vorstands nicht mitzutragen; Möglichkeiten des bisherigen Personalratsvorsitzenden gegen diese Äußerungen vorzugehen; Unterscheidung zwischen einer Schmähkritik und einer ...
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Vorsitzenden des Personalrats auf Unterlassung und Widerruf ehrverletzender Äußerungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- doczz.fr (Auszüge)
Anspruch eines PR-Vorsitzenden auf Unterlassung und Widerruf ehrverletzender Äußerungen anderer PRMitglieder
Verfahrensgang
- ArbG Wilhelmshaven, 01.10.2003 - 1 Ca 161/03
- LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03
Papierfundstellen
- MDR 2005, 281
- NZA-RR 2005, 111
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03
Unerheblich sind die Bedeutsamkeit, die Richtigkeit oder gar Vernünftigkeit einer Äußerung (BVerfG 22.06.1982 E 61, 1, 7 ff. = NJW 1983, 1415).Dies gilt im Wahlkampf der politischen Parteien (BverfG 22.06.1982 E 61, 1 = NJW 1983, 1415) und entsprechend bei anderen demokratischen Wahlen, so auch bei der Personalratswahl.
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03
Rechtlicher Ausgangspunkt ist der von Art. 1 und 2 GG garantierte Persönlichkeitsschutz (vgl. BAG 27.02.1985 = BAGE GS 48, 122, 136, 139 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht mit Hinweis auf BVerfGE 34, 269, 280 = AP Nr. 21 zu Art. 2 GG). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03
Darüber hinaus muss der Widerruf geeignet sein, die Ansehensminderung zu beseitigen oder zu mildern (LAG Niedersachsen 24.06.2003 - 13 Sa 54/03 - unter Hinweis auf BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03
Meinungsbezogene Tatsachenbehauptungen fallen deshalb im Zweifel ebenfalls in den Schutzbereich des Art. 5, 1 GG, wenn sie offensichtlich falsch sind (BVerfG 09.10.1991 E 85, 1 = NJW 1992 1439;… kritisch Erfurter Kommentar/Dieterich Art. 5 GG Rn. 7, der mit weiteren Schrifttumsnachweisen der Auffassung ist, falsche Tatsachenbehauptungen seien ebenso wie unhaltbare Meinungen prinzipiell in den Grundrechtsschutz einzubeziehen). - BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
Vaterschaftsauskunft
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03
Beschränkt wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch kollidierende Grundrechte Dritter, insbesondere durch das Recht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG sowie durch Persönlichkeitsrechte Dritter (Erfurter Kommentar/Dieterich Art. 2 GG Rn. 65 unter Hinweis auf BVerG 06.05.1997 E 96, 56 = NJW 1997, 1769).
- ArbG Bochum, 09.02.2012 - 3 Ca 1203/11
Ehrverletzende Behauptungen in sozialen Netzwerken - Bestimmtheit des …
Es kommt auf den konkreten Inhalt sowie die Form der Meinungsäußerung und die gesamten Begleitumstände sowie auf die Folgen an (vgl. hierzu ausführlich LAG Niedersachsen, Urteil vom 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03 - Juris, m.w.N.).