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LAG Brandenburg, 16.09.2005 - 5 Sa 229/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
ArbGG § 8 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b) ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 2 ZPO § 519 ZPO § 520 BAT-O § 1 BAT-O § 1 Abs. 1 b) TVG § 4
EArbGG, ZPO, BAT-O, TVG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Vergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) oder nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts
- Judicialis
ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b); ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BAT-O § 1; ; BAT-O § 1 Abs. 1 b); ; TVG § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT-O § 1 Abs. 1b; TVG § 4
Weitergeltung des BAT bei unbefristeter Versetzung in Beitrittsgebiet während des befristeten Vertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 06.04.2005 - 4 Ca 1911/04
- LAG Brandenburg, 16.09.2005 - 5 Sa 229/05
Papierfundstellen
- NJ 2006, 237
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99
Tarifgeltung im Beitrittsgebiet
Auszug aus LAG Brandenburg, 16.09.2005 - 5 Sa 229/05
Bei einer Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem östlichen Tarifrecht (vgl. insgesamt BAG, Urt. v.18.01.2001 - 6 AZR 530/99 - Rdnr. 12, m.w.N.).2.2.2.1 Für die Frage des Entstehungsgrundes des Arbeitsverhältnisses ist es grundsätzlich unerheblich, ob dieses Arbeitsverhältnis zunächst befristet war wenn die unbefristete Beschäftigung in einem inneren Zusammenhang mit dem befristeten Arbeitsverhältnis steht (vgl. BAG, Urt. v. 18.01.2001 - 6 AZR 530/99).
Durch die Regelungen haben die Tarifvertragsparteien nicht nur dem Zweck des BAT-O Rechnung getragen, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in dem wirtschaftlich schwächer eingeschätzten Beitrittsgebiet zu fördern, sondern auch verhindert, dass Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse zunächst ohne jeglichen Bezug zum Beitrittsgebiet entstanden sind, bei einer Umsetzung in das Beitrittsgebiet Arbeitsbedingungen hinzunehmen haben, die für sie ungünstiger sind und mit denen sie zuvor nicht rechnen mussten (BAG, Urt. v. 18.01.2001 - 6 AZR 530/99 - Rdnr. 15).
- BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02
Tarifgeltung Ost-West; Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet
Auszug aus LAG Brandenburg, 16.09.2005 - 5 Sa 229/05
Das Ausbildungsverhältnis stellt kein Arbeitsverhältnis im Sinne der Tarifnorm dar, so dass es für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf die erstmalige Verwendung nach Abschluss des Ausbildungsverhältnisses ankommt (vgl. BAG, Urt. v.10.07.2003 - 6 AZR 348/02).Da es unerheblich ist, auf wessen Initiative es zu einem Wechsel in das Tarifgebiet Ost kommt (vgl. BAG, Urt. v. 10.07.2003 - 6 AZR 348/02), ist vorliegend auch nicht entscheidend, dass die Stelle nach BAT-O ausgeschrieben war.
- ArbG Brandenburg, 06.04.2005 - 4 Ca 1911/04
Auszug aus LAG Brandenburg, 16.09.2005 - 5 Sa 229/05
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg a. d. H. vom 06.04.2005 - 4 Ca 1911/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg a. d. Havel vom 06.04.2005 - 4 Ca 1911/04 - abzuändern und die Klage abzuweisen.