Rechtsprechung
BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 5 StGB; § 46 StGB; § 337 StPO
Minder schwerer Fall der sexuellen Nötigung; Revision der Strafzumessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sexuelle Nötigung - Strafaussetzung zur Bewährung - Minder schwerer Fall - Strafrahmenwahl - Brutalität der Tatausführung - Milderungsgründe - Sozialprognose
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 337 Abs. 1
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90
Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Unbestraftheit des Angeklagten, seine altersbedingte erhöhte Haftempfindlichkeit, die sechsmonatige Untersuchungshaft und die besonders günstige Prognose (vgl. BGH StV 1990, 496;… BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 5). - BGH, 25.04.1991 - 4 StR 186/91
Ermäßigung des Strafrahmens - Sexualdelikt - Persönliche Tatmotive - …
Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01
Angesichts dieser Strafmilderungsgründe ist die vom Landgericht vorgenommene Gewichtung gerade noch vertretbar und daher im Ergebnis vom Revisionsgericht hinzunehmen (zum Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe bei der Strafrahmenwahl vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 2). - BGH, 25.08.1987 - 4 StR 407/87
Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Berücksichtigung strafmildernder …
Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Unbestraftheit des Angeklagten, seine altersbedingte erhöhte Haftempfindlichkeit, die sechsmonatige Untersuchungshaft und die besonders günstige Prognose (vgl. BGH StV 1990, 496; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 5).
- BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01
Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs; …
Dabei obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, weiches Gewicht er den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimißt; seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar (BGH, Urt. v. 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01; BGH NStZ 1982, 26;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 8). - BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04
Minder schwerer Fall des schweren Raubes (Strafzumessung; Grenzen der …
Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01). - BGH, 19.02.2004 - 4 StR 524/03
Minder schwerer Fall der Vergewaltigung bei einer Beziehungstat (gefährliche …
Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein (durchgreifender) Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGH StV 2002, 20; 2003, 395 f.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01). - BGH, 20.04.2004 - 5 StR 87/04
Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung (beschränkte Revisibilität; …
Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01).