Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4961
BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01 (https://dejure.org/2001,4961)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2001 - 5 StR 151/01 (https://dejure.org/2001,4961)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01 (https://dejure.org/2001,4961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung - Strafaussetzung zur Bewährung - Minder schwerer Fall - Strafrahmenwahl - Brutalität der Tatausführung - Milderungsgründe - Sozialprognose

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 5; ; StGB § 56 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90

    Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01
    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Unbestraftheit des Angeklagten, seine altersbedingte erhöhte Haftempfindlichkeit, die sechsmonatige Untersuchungshaft und die besonders günstige Prognose (vgl. BGH StV 1990, 496; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 5).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 186/91

    Ermäßigung des Strafrahmens - Sexualdelikt - Persönliche Tatmotive -

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01
    Angesichts dieser Strafmilderungsgründe ist die vom Landgericht vorgenommene Gewichtung gerade noch vertretbar und daher im Ergebnis vom Revisionsgericht hinzunehmen (zum Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe bei der Strafrahmenwahl vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 407/87

    Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Berücksichtigung strafmildernder

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01
    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Unbestraftheit des Angeklagten, seine altersbedingte erhöhte Haftempfindlichkeit, die sechsmonatige Untersuchungshaft und die besonders günstige Prognose (vgl. BGH StV 1990, 496; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 5).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs;

    Dabei obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, weiches Gewicht er den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimißt; seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar (BGH, Urt. v. 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01; BGH NStZ 1982, 26; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 8).
  • BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (Strafzumessung; Grenzen der

    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01).
  • BGH, 19.02.2004 - 4 StR 524/03

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung bei einer Beziehungstat (gefährliche

    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein (durchgreifender) Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGH StV 2002, 20; 2003, 395 f.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01).
  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 87/04

    Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung (beschränkte Revisibilität;

    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht