Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.10.2005

Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03   

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BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03 (https://dejure.org/2003,3720)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2003 - 5 StR 162/03 (https://dejure.org/2003,3720)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03 (https://dejure.org/2003,3720)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
    Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (Tenorierung; Anrechnung eins zu eins in der Europäischen Union; analoge Anwendung des § 354 Abs. 1)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ergänzung der Urteilsformel; Anrechnung der in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 Abs. 4
    Maßstab für die Anrechnung von in der EU erlittenen Haft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 364 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 124/03

    Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Maßstab; Aufnahme in

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03
    Im Hinblick darauf, daß in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union grundsätzlich Anhaltspunkte für eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1 : 1 nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen sind, hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Juni 2003 - 5 StR 124/03).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03
    Diese Entscheidung muß in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGHSt 27, 287, 288).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364).

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22.Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13.August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).

  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364).

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).

  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04

    Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wegen Doppelmordes an eigenen Kindern

    Im Hinblick darauf, daß in einem der älteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union grundsätzlich Anhaltspunkte für eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1 : 1 nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen sind, hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO diesen Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (vgl. BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3; NStZ-RR 2003, 364).
  • BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung; fehlende Entscheidung über den

    Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, juris Rn. 2).

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, juris Rn. 2; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).

  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16

    Erforderlichkeit des Teilfreispruchs zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses;

    Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364).

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 458/12

    Konkurrenzen bei Skimming (bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Nachmachen von

    Das Urteil lässt nicht erkennen, worauf die großzügige Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für die in Spanien erlittene Haft beruht; dies beschwert den Angeklagten indes nicht (vgl. zum Anrechnungsmaßstab für Spanien BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364, und zuletzt BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 5 StR 626/07: jeweils 1 : 1; vgl. allgemein zum Anrechnungsmaßstab für Mitgliedstaaten der Europäischen Union BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, StV 2011, 412, 414 Tz. 50 f.).
  • BVerfG, 05.05.2005 - 2 BvR 1593/03

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Entscheidung des Revisionsgerichts über

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03 -,.
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 526/04

    Zurückgewiesene Gegenvorstellung; rechtliches Gehör (Verspätung; neuer

    Der Senat hat mit Beschluß vom 1. März 2005 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22. Juni 2004 nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen und die Urteilsformel dahingehend ergänzt, "daß die in Spanien erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Strafe angerechnet wird (BGH NStZ-RR 2003, 364)".
  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 526/04

    Verfahrensrüge bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

    Jedoch wird die Urteilsformel dahingehend ergänzt, daß die in Spanien erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Strafe angerechnet wird (BGH NStZ-RR 2003, 364).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Im Verhältnis zu Österreich kam nur eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 3789; BGH NStZ-RR 2003, 364).
  • BGH, 28.03.2007 - 1 StR 137/07

    Im Ausland erlittene Freiheitsentziehung (Anrechnung; Festsetzung in der

  • BGH, 13.06.2023 - 6 StR 187/23

    Verwerfung der Revision; Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit

  • OLG Hamm, 26.02.2008 - 5 Ws 46/08

    Untersuchungshaft; Anrechnung; Ausland; Maßstab

  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 33/14
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14

    Rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung einer nach der Tat ergangenen

  • OLG Hamm, 10.07.2006 - 2 Ws 164/06

    Vollstreckungshilfe; Anrechnung; Ausland; Freiheitsentzug; Anrechnungsmaßstab

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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2005 - 5 StR 415/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9653
BGH, 13.10.2005 - 5 StR 415/05 (https://dejure.org/2005,9653)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2005 - 5 StR 415/05 (https://dejure.org/2005,9653)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 415/05 (https://dejure.org/2005,9653)
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Volltextveröffentlichungen (9)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.04.1987 - 3 StR 543/86

    Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 415/05
    Dem Gebot des rechtlichen Gehörs wird damit genügt (BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 1; BGH StraFo 2003, 172; Meyer-Goßner aaO § 349 Rdn. 15).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Eintritt der Rechtskraft durch die Sachentscheidung des Revisionsgerichts ist nicht mehr zulässig (vgl. BGHSt 17, 94; BGH bei Pfeiffer/Niebach NStZ 1983, 208; 1997, 45; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 1; Meyer-Goßner aaO § 349 Rdn. 25).

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 415/05
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Eintritt der Rechtskraft durch die Sachentscheidung des Revisionsgerichts ist nicht mehr zulässig (vgl. BGHSt 17, 94; BGH bei Pfeiffer/Niebach NStZ 1983, 208; 1997, 45; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 1; Meyer-Goßner aaO § 349 Rdn. 25).
  • BGH, 03.12.2002 - 1 StR 327/02

    Antrag auf Gewährung nachträglichen rechtlichen Gehörs (Ausreichen der Zustellung

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 415/05
    Dem Gebot des rechtlichen Gehörs wird damit genügt (BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 1; BGH StraFo 2003, 172; Meyer-Goßner aaO § 349 Rdn. 15).
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