Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2008 - 5 StR 200/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6397
BGH, 22.01.2008 - 5 StR 200/07 (https://dejure.org/2008,6397)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2008 - 5 StR 200/07 (https://dejure.org/2008,6397)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 5 StR 200/07 (https://dejure.org/2008,6397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Annahme bedingten Verletzungsvorsatzes bei unklarem Tatgeschehen aufgrund fragmentarischer Erinnerung des Geschädigten; Revisionsrechtliche Sachrüge wegen richterlicher Überzeugungsbildung auf einer unzulänglichen Tatsachengrundlage

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 Abs. 1
    Beweiswürdigung, unklares Tatgeschehen und fehlender Körperverletzungsvorsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 273
  • NStZ-RR 2008, 273
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus BGH, 22.01.2008 - 5 StR 200/07
    Hierauf kann eine richterliche Überzeugung nicht rechtsfehlerfrei gestützt werden (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26).
  • BGH, 04.12.1989 - AnwSt (R) 9/89

    Vereinbarkeit einer kaufmännischen Tätigkeit mit dem Beruf eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus BGH, 22.01.2008 - 5 StR 200/07
    Der Senat entscheidet durch Freispruch in der Sache selbst (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGHSt 36, 316, 319).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13

    Umsatzsteuerhinterziehung (Steuerhinterziehung bei unberechtigtem Steuernachweis;

    Ein Freispruch darf nur erfolgen, wenn vollständige und fehlerfrei getroffene Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 1 StR 106/00; BGHSt 46, 53, 61; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 StR 200/07, NStZ-RR 2008, 273).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 411/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Der Senat entscheidet durch Freispruch in der Sache selbst (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 StR 200/07 Rn. 8 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht