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   BGH, 19.06.2012 - 5 StR 264/12   

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https://dejure.org/2012,18320
BGH, 19.06.2012 - 5 StR 264/12 (https://dejure.org/2012,18320)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2012 - 5 StR 264/12 (https://dejure.org/2012,18320)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12 (https://dejure.org/2012,18320)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 S 1 StGB, § 249 StGB, § 250 StGB, § 267 StPO
    Strafzumessung bei Raubtaten: Begründungsanforderungen bei Verhängung einer außergewöhnlich hohen Strafe und bei Verneinung eines minder schweren Falls trotz Vorliegens von Milderungsgründen

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer eingehenden Begründung bei einer deutlichen Abweichung einer Strafe oberhalb des Mindestmaßes bei Verneinung eines minderschweren Falls

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Raubtaten: Begründungsanforderungen bei Verhängung einer außergewöhnlich hohen Strafe und bei Verneinung eines minder schweren Falls trotz Vorliegens von Milderungsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2 S. 1
    Erforderlichkeit einer eingehenden Begründung bei einer deutlichen Abweichung einer Strafe oberhalb des Mindestmaßes bei Verneinung eines minderschweren Falls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Hohe Strafen müssen gut begründet sein - Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 278/10

    Strafzumessung (Begründungsbedarf bei außergewöhnlich hohen Strafen; mildernde

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 5 StR 264/12
    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10, NStZ-RR 2011, 5 mwN).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Angesichts der beträchtlichen Höhe der verhängten Einzelstrafen hätte es einer eingehenderen Begründung bedurft (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 317/15 Rn. 4; vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12 Rn. 4; vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12 Rn. 3 und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 308/93, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 26).
  • BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12

    Anforderungen an die Abwägung der für oder gegen den Täter sprechenden Umstände

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich machen (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12, StraFo 2012, 419, und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10, NStZ-RR 2011, 5 mwN).
  • BGH, 02.12.2015 - 2 StR 317/15

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil bei ungewöhnlich hoher Strafe)

    Eine ungewöhnlich hohe Strafe bedarf dementsprechend einer besonderen Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12, StraFo 2012, 419, und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10, NStZ-RR 2011, 5 mwN).
  • BGH, 25.06.2013 - 5 StR 256/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (doppelte Verwertung von Strafzumessungsgründen;

    Es ist jedoch regelmäßig verfehlt, bei der Bestimmung der schuldangemessenen Strafe derartige arithmetische Erwägungen anzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 1 StR 503/08, NStZ-RR 2009, 43; zur Strafhöhe auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12, StraFo 2012, 419).
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