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BGH, 19.02.2002 - 5 StR 27/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Fassungsversehen - Gesamtfreiheitsstrafe - Teilerfolg eines Rechtsmittels
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Berichtigung des tatrichterlichen Tenors in der Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.11.1993 - 2 StR 586/93
Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. …
Auszug aus BGH, 19.02.2002 - 5 StR 27/02
In weiterer Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt hat der Senat den Rechtsfolgenausspruch in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO abgeändert (vgl. BGH, Beschl. vom 19. November 1993 - 2 StR 586/93) und auf die von der Wirtschaftsstrafkammer begründete Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten (UA S. 47) erkannt.
- BGH, 09.05.2007 - 5 StR 557/06
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
"Der Gesamtstrafenausspruch kann trotz des Widerspruchs in der Gesamtstrafenhöhe zwischen Urteilsformel (zwei Jahre zehn Monate) und den Gründen (zwei Jahre und neun Monate) abgeändert werden, weil auszuschließen ist, dass die Strafkammer eine niedrigere Strafe als die in den Gründen genannte verhängen wollte (vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 5 StR 27/02 - BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03).